Quarantäne
Isola­tion ab 1.Mai nur noch freiwil­lig bei einer Corona-Infek­tion Bild: Pixabay

Corona-Infizierte müssen sich ab dem 1. Mai nicht mehr verpflich­tend in Isola­tion begeben. Ab dann sollen sie nämlich freiwil­lig entschei­den können, ob sie in Quaran­täne wollen oder nicht. Vor allem bei Patien­ten­schüt­ze­rin­nen und Patien­ten­schüt­zern trifft dies auf heftige Kritik: Sie sehen in der neuen Regelung eine große Gefahr für Hochri­si­ko­grup­pen.

Das State­ment von Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patien­ten­schutz, auf Anfrage der Rechts­de­pe­sche lautet hierzu: „Wider­sprüch­li­cher könnte die Nachricht der Gesund­heits­mi­nis­ter kaum sein. Zunächst die Mahnun­gen vor der Anste­ckung mit Corona. Die täglich trans­por­tierte Angst vor Leiden, Sterben und einem unkon­trol­lier­ba­ren Herbst. Jetzt, weg mit der Isola­tion“. Dies verharm­lose die Infek­tion und spiele Corona-Leugnern in die Hände. Beson­ders für Hochri­si­ko­grup­pen werde es immer gefähr­li­cher, „diese Menschen leben schließ­lich mitten unter uns“, so Brysch weiter.

Der Epide­mio­loge Haji Zeeb vom Leibnitz-Insti­tut für Präven­ti­ons­for­schung und Epide­mio­lo­gie forderte indes, dass die alten Regelun­gen zur Isola­ti­ons­pflicht von Corona-Infizier­ten beibe­hal­ten werden. „Wenn eine Person Symptome aufweist, dann sollte sie zu Hause die Corona-Infke­tion aussit­zen, anstatt noch mehr Menschen anzuste­cken“, sagte Zeeb dem Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land. Da gerade die Omikron-Variante schnell weiter­ge­ge­ben werden kann, halte Zeeb es für sinnvoll eine Isola­ti­ons­pflicht von fünf Tagen unbedingt einzu­hal­ten. Für Kontakt­per­so­nen, die nicht positiv auf das Corona­vi­rus getes­tet wurden, sei jedoch eine Quaran­täne nicht mehr notwen­dig.

Lage in Kranken­häu­sern könnte sich verschär­fen

Die Lage in den Kranken­häu­sern könnte sich aufgrund der neuen Regelung wieder verschär­fen. Gerald Gaß, Vorstands­vor­sit­zen­der der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft sagte in einer Stellung­nahme gegen­über der Rechts­de­pe­sche: „Wir erwar­ten, dass sich durch die ausblei­bende Quaran­täne wieder mehr Menschen infizie­ren. Davon werden auch die Beschäf­tig­ten in den Kranken­häu­sern betrof­fen sein, die sich aufgrund ihres Arbeits­um­felds natür­lich weiter­hin isolie­ren müssten“.

Damit es nicht zu vielen infek­ti­ons­be­ding­ten Perso­nal­aus­fäl­len komme, müsse das Land mit möglichst niedri­gen Inziden­zen in die Zeit ohne Quaran­tä­ne­pflicht starten. „Für die Lage in den Kranken­häu­sern ist es wichtig, dass die Inzidenz bis zum 1. Mai weiter spürbar sinkt“, sagte Gaß. Er appel­liere weiter­hin an die Eigen­ver­ant­wor­tung jedes einzel­nen.

Auch der Deutsche Pflege­rat sieht den Verzicht auf eine Isola­ti­ons­pflicht kritisch. Gegen­über der Rechts­de­pe­sche erklärte eine Spreche­rin, dass vor allem Hochri­siko-Patien­tin­nen und ‑Patien­ten „nun mehr als zuvor aus dem öffent­li­chen Leben ausge­schlos­sen“ seien, um Infek­tio­nen zu vermei­den. „Aus unserer Sicht wäre es zielfüh­ren­der gewesen abzuwar­ten, bis die Infek­ti­ons­zah­len anhal­tend sinken, um Maßnah­men zu lockern“.

Quaran­täne: Menschen in medizi­ni­schen Berufen von neuer Regelung ausge­nom­men

Am 4. April hatten sich die Gesund­heits­mi­nis­ter von Bund und Ländern darauf geeinigt, dass Corona-Infizierte und deren Kontakt­per­so­nen ab 1. Mai in der Regel sich nicht mehr verpflich­tend in Isola­tion begeben müssen. Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) wolle dann auf „Freiwil­lig­keit“ setzen, wie er sagte. Von der Regel ausge­nom­men seien Beschäf­tigte im medizi­ni­schen Bereich, für alle anderen gebe as eine „dringende Empfeh­lung“, sich bei einer Infek­tion mit dem Corona­vi­rus doch zu isolie­ren.

„Die jetzige Regelung funktio­niere zwar, ist aber dauer­haft nicht notwen­dig“, sagte Lauter­bach. Das Verfah­ren ab Mai beruhe „im Großen und Ganzen auf Freiwil­lig­keit“, so der Bundes­geuns­heits­mi­nis­ter. Die Locke­run­gen sollen auch massen­hafte Perso­nal­aus­fälle bei hohen Infek­ti­ons­zah­len vermei­den.