Seit April 2017 gilt die neue Psychotherapierichtlinie, nun zieht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erste Bilanz. „In kürzester Zeit haben die Psychotherapeuten die Vorgaben der Psychotherapierichtlinie aus dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz umgesetzt und die neuen Leistungen – Sprechstunden zur Erstberatung sowie die Akutbehandlung in besonders dringenden Fällen – eingeführt“, äußerte sich der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Gassen, positiv. So konnten im zweiten Quartal 2017 insgesamt 346.000 Patienten die psychotherapeutische Sprechstunde wahrnehmen und 28.900 Patienten haben eine psychotherapeutische Akutbehandlung erhalten. Diese Zahl hat sich dann im dritten Quartal deutlich erhöht: 430.000 Patienten beanspruchten die Sprechstunde und rund 60.000 wurden in der Akutbehandlung versorgt. Ein Dank ging dabei auch an die Psychotherapeuten selbst, da durch ihr Engagement ein deutlich breiteres Sprechstundenangebot als verlangt angeboten werden würde.
Lob und Ermahnung des vdek
Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) gab positive Rückmeldung in Bezug auf die Reform der ambulanten Psychotherapie: „Vielen Patienten ist insbesondere durch die Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akutbehandlung der Zugang zur Psychotherapie erheblich erleichtert worden“, Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Gleichzeitig betonte sie jedoch, dass die Vermittlungstätigkeit, die bereits im Rahmen der Terminservicestellen stattfindet, auch auf die ambulante Richtlinientherapie zugunsten der Versicherten ausgeweitet werden muss. Gegen diesen Beschluss vom Bundesschiedsamt hat die KBV Klage eingelegt, die allerdings – so Elsner – „keine aufschiebende Wirkung entfaltet“ und daher von den KVen umzusetzen sei.
Zum Hintergrund
Die Psychotherapeutenrichtlinie wurde einer umfassenden Reform unterzogen, die neuen Regelungen gelten seit dem 1. April 2017. Um Patienten einen leichteren Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung zu ermöglichen, wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) zur Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie beauftragt; G‑BA und KBV haben dann entsprechende Vereinbarungen getroffen. Unter anderem wurden mit der Sprechstundenausweitung, der Akutbehandlung und Rezidivprophylaxe neue Behandlungsoptionen geschaffen, das Gutachterverfahren wurde vereinfacht sowie neue Rahmenbedingungen für Gruppentherapien eingeführt und mindestens zwei probatorische Sitzungen vor jeder Langzeit- und Kurzzeittherapie festgelegt.