Krankenhausreform
69 Prozent der Kranken­häu­ser fürch­ten laut DKG um ihre Existenz Bild: djedj/Pixabay.com

Wirtschaft­li­che Existenz gefähr­det

An der Blitz­um­frage im Auftrag der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft nahmen bundes­weit 448 Allge­mein­kran­ken­häu­ser teil. 69 Prozent der befrag­ten Klini­ken gaben an, dass sie ihre wirtschaft­li­che Existenz bis zum Wirksam­wer­den der Kranken­haus­re­form im Jahr 2027 gefähr­det sehen.

Schon jetzt könne fast kein Kranken­haus seine Ausga­ben aus den laufen­den Einnah­men decken.

Die Umfrage hat zum Ziel, die von der Regie­rung geplan­ten Eckpunkte zur Kranken­haus­re­form von den Betrof­fe­nen selbst bewer­ten zu lassen.

Kaum Abbau der Bürokra­tie erwar­tet

So erwar­ten elf Prozent der Befrag­ten, dass sie durch die Reform mehr Perso­nal gewin­nen können. Von mehr als zwei Dritteln der Befrag­ten wird positiv bewer­tet, dass Fallpau­scha­len durch leistungs­be­zo­gene Vorhal­te­fi­nan­zie­run­gen ergänzt werden sollen.

So gut wie kein Vertrauen legen die betrof­fe­nen Kranken­häu­ser aller­dings in das Verspre­chen des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums, die Reform würde zu einem Bürokra­tie­ab­bau führen. 91 Prozent der Befrag­ten glauben das nicht.

Auch dem Verspre­chen nach einer „Entöko­no­mi­sie­rung“ der Kranken­häu­ser glauben 68 Prozent nicht.

Hälfte erwar­tet durch Kranken­haus­re­form eine Verschlech­te­rung

72 Prozent der befrag­ten Kranken­häu­ser erwar­ten durch die Reform keine Verbes­se­rung ihrer wirtschaft­li­chen Lage. 56 Prozent der Häuser erwar­ten sogar eine Verschlech­te­rung.

Zudem erwar­ten die Kranken­häu­ser eine merkli­che Konzen­tra­tion ihrer Leistun­gen und Stand­orte durch die Reform. 44 Prozent rechnen mit Schlie­ßun­gen von Fachab­tei­lun­gen für ihr Haus. 27 Prozent gehen von Schlie­ßun­gen einzel­ner Kranken­h­aus­stand­orte aus und 15 Prozent erwar­ten sogar die vollstän­dige Schlie­ßung des Kranken­hau­ses.

Der DKG-Vorstands­vor­sit­zende Dr. Gerald Gaß fordert angesichts der pessi­mis­ti­schen Aussich­ten von der Bundes­re­gie­rung einen Infla­ti­ons­aus­gleich, der die Kranken­häu­ser von den extrem gestie­ge­nen Kosten entlas­ten könnte. Die Regie­rung müsse jetzt kurzfris­tig handeln, noch vor Wirksam­wer­den der Reform im Jahr 2027.

„Wir machen uns daher vor allem Sorgen um die kommen­den Jahre, in denen die Reform noch nicht greift. Es bleibt fraglich, wie viele Kranken­häu­ser die Reform unter den jetzi­gen schwe­ren wirtschaft­li­chen Bedin­gun­gen überhaupt erleben werden“, erklärt Gaß in einer Presse­mit­tei­lung.

„Ziele sind illuso­risch“

Kritik übt Gaß auch an den Zielen, die die Regie­rung durch die Reform errei­chen möchte.

Eine Verbes­se­rung der Perso­nal­si­tua­tion sei seiner Meinung nach „illuso­risch“. „Wenn Kranken­häu­ser regio­nal schlie­ßen müssen, werden die Pflege­kräfte im Regel­fall nicht einfach wie ein Wander­zir­kus in das nächste große Kranken­haus weiter­zie­hen“, so Gaß weiter.

Bishe­rige Schlie­ßun­gen von Stand­or­ten hätten gezeigt, dass Pflege­kräfte eher einen neuen Arbeit­ge­ber in der Nähe ihres Wohnsit­zes suchen würden.

Auch, dass durch die Reform eine Entbü­ro­kra­ti­sie­rung in den Kranken­häu­sern statt­fin­den könnte, ist für ihn fraglich. „An keiner Stelle sind in den Eckpunk­ten konkrete Maßnah­men zur Entbü­ro­kra­ti­sie­rung beschlos­sen worden“, so Gaß.

Pflege­kräfte müssten drei Stunden ihres Arbeits­ta­ges mit Dokumen­ta­ti­ons­ar­beit verbrin­gen. Eine tatsäch­li­che Entbü­ro­kra­ti­sie­rung würde demnach ein enormes Arbeits­kräf­te­po­ten­zial freiset­zen, glaubt er.

Gesetz zur Kranken­haus­re­form Anfang 2024

Bund und Länder hatten sich am 10. Juli 2023 auf die Eckpunkte der Kranken­haus­re­form geeinigt. Ein entspre­chen­des Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, wie das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium infor­mierte. Mit der Reform wolle man vor allem drei zentrale Ziele verfol­gen:

  • Entöko­no­mi­sie­rung
  • Siche­rung und Steige­rung der Behand­lungs­qua­li­tät
  • Entbü­ro­kra­ti­sie­rung

Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Lauter­bach (SPD) sagte hierzu: „Ohne Reform werden viele Kranken­häu­ser ungesteu­ert Insol­venz anmel­den müssen. Mit der Reform bekom­men Kranken­häu­ser wieder eine Perspek­tive“.

Dazu wolle man unter anderem das System der Fallpau­scha­len beenden. Statt­des­sen sollen Klini­ken mit Vorhal­te­pau­scha­len finan­ziert werden. So soll die Existenz einer Klinik auch dann gesichert werden, wenn sie vergleichs­weise wenige Behand­lun­gen anbie­tet.

Die Versor­gung soll damit nicht mehr von Quanti­tät, sondern von Quali­tät bestimmt sein. Patien­tin­nen und Patien­ten könnten sich so darauf verlas­sen, dass an ihnen durch­ge­führte Behand­lun­gen auch tatsäch­lich nötig sind.

Quelle: DKG, BMG