Vergangene Woche hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Krankenhausbereiche auf den Weg gebracht. Die Verordnung sei Resultat gescheiterter Verhandlungen der Interessenvertreter von Krankenhäusern und Krankenkassen. Da sie sich nicht auf eine Regelung für die geplanten Personaluntergrenzen einigen konnten, habe das Bundesgesundheitsministerium eine Regelung treffen müssen, hieß es in einem Beitrag von Spahn auf der Plattform Twitter.
Darauf haben mitunter die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) mit Kritik reagiert:
Der Präsident der DKG, Dr. Gerald Gaß, hält die Umsetzung der Vorgaben für unrealistisch und prognostiziert für Intensivstationen eine drastische Verknappung der Behandlungskapazitäten infolge der Vorgaben: „Zahlreiche Kliniken mit Intensivstationen werden nicht mehr in der Lage sein, zusätzliche Patienten aufzunehmen, weil sie ansonsten die Personalvorgaben nicht mehr erfüllen“, so Gaß. Auch der Umgang mit Personaluntergrenzen in Ausnahmezuständen – beispielsweise im Falle von Epidemien oder wenn Pflegekräfte erkranken – sieht Gaß nicht hinreichend abgedeckt in der Verordnung. Darüber hinaus sei bekannt, dass ein hoher Mangel an Pflegefachkräften bestehe. Vorwürfe, dass Krankenhäuser bewusst nicht genügend Fachkräfte einstellen würden, wies Gaß daher zurück.
Nach Meinung des DBfK würden die getroffenen Regelungen nicht zu einer erhöhten Patientensicherheit führen. Außerdem sei problematisch, dass die Personaluntergrenzen nur für bestimmte Bereiche gelten sollen. Laut DBfK bestehe dadurch die Gefahr, dass Pflegefachpersonen von anderen Bereichen auf die von der Verordnung eingeschlossenen Bereiche verlegt werden. Der DBfK forderte daher „eine Personalbemessung, die sich an den Versorgungsbedarfen der Patientinnen und Patienten orientiert“.
Quelle: DKG, DBfK