Der Entwurf für die geplanten Personaluntergrenzen ist bereits vielfach auf Kritik gestoßen. Es fehle die Datengrundlage, die Vorgaben bieten Freiraum zum „Tricksen“ und umsetzbar seien sie ohnehin nicht – so jedenfalls der allgemeine Konsens der Kritiker.
Daher haben sich zahlreiche Pflegeverbände, Institutionen und Patientenfunktionäre zu einem breiten Bündnis zusammen getan und fordern vom Bundesgesundheitsministerium die Entwicklung eines Personalbemessungstools. Dies soll pflegewissenschaftlich fundiert sein, sich am individuellen Pflegebedarf ausrichten und flächendeckend in deutschen Krankenhäusern angewandt werden.
In ihrer Forderung benennen die Bündnismitglieder die Pflege-Personalregelung (PPR) aus den 1990er Jahren als Beispiel für ein „praktikables und bürokratiearmes Instrument zur Planung des Pflegepersonaleinsatzes in Abhängigkeit vom Patientenbedarf“. Es sei ein bewährtes Prinzip, es müsse lediglich modernisiert und an aktuelle pflegefachliche Erkenntnisse angepasst werden – zu einer PPR 2.0.
Fünf Vorteile sehen die Bündnismitglieder in einer PPR 2.0:
- Sie könnte auf allen Stationen angewendet werden und würde operative Umsetzungsschwierigkeiten sowie Umgehungsstrategien mit nachfolgendem bürokratischem Kontrollaufwand vermeiden
- Eine schrittweise Annäherung der Ist-Situation der Personalbemessung an die Soll-Situation wäre umsetzbar
- Eine Angabe des einfachen Verhältnisses von Personalbestand zu Personalbedarf auf der Grundlage eines pflegewissenschaftlich fundierten Personalbemessungstools ist unmittelbar auch für den Patienten verständlich
- Die Pflege am Bett soll von den Kostenträgern finanziert werden. Dazu ist eine tragfähige Datengrundlage notwendig, die aus den Ergebnissen einer flächendeckenden Personalbemessung gewonnen werden kann
- Eine Erhebung und Veröffentlichung der Ergebnisse einer Personalbemessung können fruchtbar für neue Forschungsansätze etwa in Bezug auf die Pflegeversorgung gemacht werden
Zu dem Bündnis gehören mitunter der Deutsche Pflegerat (DPR), das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) sowie die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP).
„Ein am individuellen Pflegebedarf ausgerichtetes und pflegewissenschaftlich fundiertes Personalbemessungstool bzw. eine entsprechend weiterentwickelte PPR 2.0 ist ein unverzichtbares Kernstück einer am Patientenwohl ausgerichteten, evidenzbasierten Pflegepersonalausstattung. Wir fordern daher den Gesetzgeber auf, schnellstmöglich, also noch mit der anstehenden Gesetzgebung zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, die (Weiter-)Entwicklung und nachfolgende verpflichtende Anwendung eines solchen Personalbemessungssystems flächendeckend in deutschen Krankenhäusern zu etablieren“, kommentierte Franz Wagner, Präsident des DPR, die Forderung.
Quelle: DGP, DPR