Der Entwurf für die geplan­ten Perso­nal­un­ter­gren­zen ist bereits vielfach auf Kritik gesto­ßen. Es fehle die Daten­grund­lage, die Vorga­ben bieten Freiraum zum „Trick­sen“ und umsetz­bar seien sie ohnehin nicht – so jeden­falls der allge­meine Konsens der Kriti­ker.

Daher haben sich zahlrei­che Pflege­ver­bände, Insti­tu­tio­nen und Patien­ten­funk­tio­näre zu einem breiten Bündnis zusam­men getan und fordern vom Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium die Entwick­lung eines Perso­nal­be­mes­sungs­tools. Dies soll pflege­wis­sen­schaft­lich fundiert sein, sich am indivi­du­el­len Pflege­be­darf ausrich­ten und flächen­de­ckend in deutschen Kranken­häu­sern angewandt werden.

In ihrer Forde­rung benen­nen die Bündnis­mit­glie­der die Pflege-Perso­nal­re­ge­lung (PPR) aus den 1990er Jahren als Beispiel für ein „prakti­ka­bles und bürokra­tie­ar­mes Instru­ment zur Planung des Pflege­per­so­nal­ein­sat­zes in Abhän­gig­keit vom Patien­ten­be­darf“. Es sei ein bewähr­tes Prinzip, es müsse ledig­lich moder­ni­siert und an aktuelle pflege­fach­li­che Erkennt­nisse angepasst werden – zu einer PPR 2.0.

Fünf Vorteile sehen die Bündnis­mit­glie­der in einer PPR 2.0:

  • Sie könnte auf allen Statio­nen angewen­det werden und würde opera­tive Umset­zungs­schwie­rig­kei­ten sowie Umgehungs­stra­te­gien mit nachfol­gen­dem bürokra­ti­schem Kontroll­auf­wand vermei­den
  • Eine schritt­weise Annähe­rung der Ist-Situa­tion der Perso­nal­be­mes­sung an die Soll-Situa­tion wäre umsetz­bar
  • Eine Angabe des einfa­chen Verhält­nis­ses von Perso­nal­be­stand zu Perso­nal­be­darf auf der Grund­lage eines pflege­wis­sen­schaft­lich fundier­ten Perso­nal­be­mes­sungs­tools ist unmit­tel­bar auch für den Patien­ten verständ­lich
  • Die Pflege am Bett soll von den Kosten­trä­gern finan­ziert werden. Dazu ist eine tragfä­hige Daten­grund­lage notwen­dig, die aus den Ergeb­nis­sen einer flächen­de­cken­den Perso­nal­be­mes­sung gewon­nen werden kann
  • Eine Erhebung und Veröf­fent­li­chung der Ergeb­nisse einer Perso­nal­be­mes­sung können frucht­bar für neue Forschungs­an­sätze etwa in Bezug auf die Pflege­ver­sor­gung gemacht werden

Zu dem Bündnis gehören mitun­ter der Deutsche Pflege­rat (DPR), das Aktions­bünd­nis Patien­ten­si­cher­heit (APS) sowie die Deutsche Gesell­schaft für Pflege­wis­sen­schaft (DGP).

„Ein am indivi­du­el­len Pflege­be­darf ausge­rich­te­tes und pflege­wis­sen­schaft­lich fundier­tes Perso­nal­be­mes­sungs­tool bzw. eine entspre­chend weiter­ent­wi­ckelte PPR 2.0 ist ein unver­zicht­ba­res Kernstück einer am Patien­ten­wohl ausge­rich­te­ten, evidenz­ba­sier­ten Pflege­per­so­nal­aus­stat­tung. Wir fordern daher den Gesetz­ge­ber auf, schnellst­mög­lich, also noch mit der anste­hen­den Gesetz­ge­bung zum Pflege­per­so­nal-Stärkungs­ge­setz, die (Weiter-)Entwicklung und nachfol­gende verpflich­tende Anwen­dung eines solchen Perso­nal­be­mes­sungs­sys­tems flächen­de­ckend in deutschen Kranken­häu­sern zu etablie­ren“, kommen­tierte Franz Wagner, Präsi­dent des DPR, die Forde­rung.

Quelle: DGP, DPR