Der Präsi­dent der Landes­pfle­ge­kam­mer Rhein­land-Pfalz, Dr. Markus Mai, hat sich kritisch zu den Vorga­ben im Rahmen der geplan­ten Perso­nal­un­ter­gren­zen im Kranken­haus geäußert. Und zwar hält er die Festle­gung von Hilfs­kraft­quo­ten für äußerst proble­ma­tisch – insbe­son­dere für den Bereich der Geria­trie. Diese seien deutlich zu hoch angesetzt; ein derart hoher Anteil von Hilfs­kräf­ten könne zu einer erheb­li­chen Minde­rung der Pflege­qua­li­tät führen. An dieser Stelle müsse “ die Frage nach dem gesell­schaft­li­chen Willen gestellt werden, ob es ein Anrecht auf ein Altern in Würde gibt oder ob dies vom jewei­li­gen Geldbeu­tel abhän­gen soll“, so der Kammer­prä­si­dent.

„Jeder Mensch hat das Recht auf eine gute pflege­ri­sche Versor­gung“

Laut Referen­ten­ent­wurf liegt die Quote der maximal zuläs­si­gen Pflege­hilfs­kräfte für die Geria­trie bei 18,2 Prozent im Tagdienst und 40 Prozent im Nacht­dienst. Im Vergleich zu anderen Berei­chen ist die Quote damit für den geria­tri­schen Bereich deutlich höher. So liegt sie beispiels­weise bei den Kardio­lo­gen bei 7,8 Prozent für die Tagschicht und bei 13,9 Prozent für die Nacht­schicht.

„Eine derar­tige Ablei­tung von Hilfs­kraft­quo­ten lässt sich aus den zugrunde geleg­ten Daten in keinem Fall recht­fer­ti­gen. Gerade die Geria­trie ist durch die hohe Zahl an multi­mor­bi­den und demen­ti­ell verän­der­ten Patien­ten höchst komplex und anspruchs­voll in der pflege­ri­schen Versor­gung. Es ist ein fatales Signal, der Versor­gung von älteren Menschen einen gerin­ge­ren Stellen­wert beizu­mes­sen, als denen in anderen Kranken­haus­be­rei­chen“, so Mai weiter. „Denn jeder Mensch hat das Recht auf eine gute pflege­ri­sche Versor­gung bei Krank­heit und im Alter“, fügt er abschlie­ßend hinzu.

Quelle: Landes­pfle­ge­kam­mer RLP