Die Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG) übt Kritik gegen­über der geplan­ten Pflege­re­form seitens der Bundes­re­gie­rung. Es seien „dringende gesetz­li­che Korrek­tu­ren“ nötig, um die finan­zi­elle und perso­nelle Situa­tion in den Klini­ken zu stärken.

Ein grund­le­gen­des Problem sieht die DKG darin, dass der Perso­nal­kos­ten­be­reich der Kranken­häu­ser unter­fi­nan­ziert bleibt. Wie die DKG darlegt, bleiben die Kranken­häu­ser auf Kosten von mehr als eine Milli­arde Euro nur für das vergan­gene Jahr hängen. So wurden 2017 etwa 10.000 Fachkräfte einge­stellt, was ein Kosten­zu­schlag für Perso­nal von 0,6 Milli­ar­den Euro bedeu­tet. Darüber hinaus müssen die Tarif­stei­ge­run­gen in Höhe von 2,26 Milli­ar­den hinzu­ge­rech­net werden. Aus der Gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) kommen ledig­lich 1,19 Milli­ar­den Euro als Ausgleich – es bleibt also eine große Finan­zie­rungs­lü­cke für die Kranken­häu­ser in Bezug auf die Perso­nal­kos­ten, erklärt DKG-Präsi­dent Dr. Gerald Gaß.

„Eine gute Reform wird schlecht gemacht.“
Georg Baum, DKG-Haupt­ge­schäfts­füh­rer

Die Reform schafft der Finan­zie­rungs­lü­cke keine Abhilfe, da den Kranken­häu­sern in 2020 eine halbe Milli­arde Euro wegge­kürzt wird. Daher müssen die Kranken­häu­ser die Kosten für die Verbes­se­run­gen in der Pflege selbst tragen – damit werde die Reform zur „Mogel­pa­ckung“, moniert der Haupt­ge­schäfts­füh­rer Georg Baum.

Kritisch sieht Baum zudem, dass die geplante Refinan­zie­rung der Tarif­stei­ge­run­gen nicht auch für Hebam­men oder Physio­the­ra­peu­ten gelten soll – aller Berufs­grup­pen müssten davon erfasst werden.

Mindest­per­so­nal­vor­ga­ben: „Pi mal Daumen“

Grund­sätz­lich verwei­gern sich die Kranken­häu­ser Mindest­per­so­nal­vor­ga­ben nicht, betont die DKG. Gleich­wohl seien die geplan­ten Vorga­ben etwa in der Inten­siv­me­di­zin mit einem Perso­nal­schlüs­sel von 2:1 weder zielfüh­rend noch umsetz­bar. Es seien „Pi mal Daumen Festle­gun­gen“, die auf keiner empiri­schen Grund­lage basie­ren. Kranken­haus­schlie­ßun­gen bei Nicht­er­fül­lung der Vorga­ben seien inakzep­ta­bel und dürften nicht dem Zufall überlas­sen werden.

Hinge­gen positiv bewer­tet die DKG die geplante Reform im Bereich der Organ­spende. Sowohl die Steige­rung der Kosten­er­stat­tung auf ein sachge­rech­tes Niveau, als auch die deutlich bessere Finan­zie­rung der Trans­plan­ta­ti­ons­be­auf­trag­ten seien wichtige Weichen­stel­lun­gen.

Quelle: DKG