„Dieser Vorschlag ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich seit Jahren für eine angemessene Zahl von Pflegenden, gute Bedingungen und damit einer angemessenen Versorgung der Bedürftigen in diesem Land einsetzen“ – unter anderem mit diesen Worten kommentierte der Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR), Franz Wagner, die vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Verordnung für die geplanten Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern.
Bis Ende Juni hatten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband Zeit, sich in dem Thema Pflegepersonaluntergrenzen zu einigen. Da die DKG den vom GKV-Spitzenverband gemachten Vorschlag nicht akzeptierte, musste das Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung Personaluntergrenzen festlegen. Die vorgelegte Verordnung stößt allerdings durchaus auch auf Kritik.
Dass das Ministerium eine Verordnung vorgelegt hat und damit erkennt, dass für gute Pflege und Versorgung rechtliche Vorgaben zur Personalausstattung erforderlich sind, hob der DPR zwar positiv hervor. Doch die im Entwurf enthaltenen Regelungen seien „unzureichend“ und „gefährden die Patientensicherheit“.
Vor allem bemängelte Wagner, dass die Verordnung nur einzelne Stationen – die „pflegesensitiven“ Bereiche – betrifft. Auf diese Weise bestehe die Gefahr, dass Pflegende aus anderen Bereichen abgezogen und für die betroffenen Stationen eingesetzt werden. Auch das Niveau insgesamt sei gefährdet: Krankenhäuser, die heute besser ausgestattet sind, könnten angesichts des ökonomischen Drucks Personalquoten wieder absenken. Zuletzt lehnt der DPR grundsätzlich auch die Fachkraftquote ab, wonach der Personalschlüssel von einer bestimmten Zahl von Fachkräften abgedeckt werden muss und nicht von Assistenzpersonal.
Aus Sicht des DPR seien Vorgaben für die Pflegepersonalausstattung unerlässlich – für alle Bereiche des Krankenhauses. Daher fordert der Verband die Wiedereinsetzung der Pflegepersonal-Regelung (PPR) in modernisierter Form. Die PPR kam erstmals in den 1990er Jahren auf und sollte als Berechnungsgrundlage für den Personalbedarf dienen. Aufgrund von nicht haltbaren Mehrkosten und ohnehin seit Einführung der DRGs (diagnosebezogene Fallgruppen) war die PPR nicht mehr haltbar.
Mai: Es besteht Verbesserungsbedarf
„Mit gemischten Gefühlen“ hat die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz den Referentenentwurf des Ministeriums aufgenommen. „Grundsätzlich ist es ein richtiger Schritt, Personaluntergrenzen per Rechtsverordnung durchzusetzen. Fachlich sehen wir jedoch an wesentlichen Stellen des Entwurfs deutlichen Verbesserungsbedarf“, erklärte Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
Wie auch der DPR sieht Mai es vor allem problematisch an, dass nur bestimmte Krankenhausbereiche von der Verordnung eingeschlossen sind. Die Bemessungszahlen seien willkürlich festgelegt und würden zu einem Personalausstattungsniveau führen, „mit dem wir im europäischen Vergleich leider Schlusslicht bleiben“, so Mai. Ein solches Versorgungsrisiko dürfe nicht eingegangen werden.
Aus diesem Grund bot die Kammer ihre fachliche Expertise und Unterstützung für weitere Schritte an.
Neben DPR und der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz haben auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Kritik gegenüber dem Referentenentwurf geäußert, Näheres ist hier nachzulesen.
Quelle: DPR, Landespflegekammer RLP