Zur Einfüh­rung der geplan­ten Pflege­per­so­nal­un­ter­gren­zen haben am Montag der GKV-Spitzen­ver­band und die Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG) eine außer­or­dent­li­che Sitzung abgehal­ten. Von einer Einigung kann bislang jedoch nicht die Rede sein. Die DKG wies den bishe­ri­gen Verhand­lungs­stand als „nicht akzep­ta­bel“ zurück.

DKG: Willkür­lich gewähl­ter Grenz­wert

Vorge­se­hen ist seitens GKV-Spitzen­ver­band die Festle­gung eines statis­ti­schen Grenz­wer­tes von 25 Prozent zur Bemes­sung der Unter­gren­zen. Unter den ausge­wer­te­ten Klini­ken würden dann immer die letzten 25 Prozent eine nicht ausrei­chende Perso­nal­aus­stat­tung markie­ren und seien zur Aufsto­ckung ihres Perso­nals oder zur Absen­kung ihres Leistungs­ni­veaus verpflich­tet. Genau in diesem Punkt liegt der wesent­li­che Kritik­punkt der DKG, die diesen Wert als willkür­lich gewählt und zu hoch angesetzt bewer­tet. Die empiri­schen Analy­sen, die dieser Bemes­sung zugrunde liegen, hält die DKG für zu wenig reprä­sen­ta­tiv und aussa­ge­kräf­tig. „Wir können keiner Verein­ba­rung zustim­men, die ohne ausrei­chende empiri­sche Grund­lage solch weitrei­chende Festle­gun­gen zur Perso­nal­aus­stat­tung trifft“, erklärt DKG-Präsi­dent Dr. Gerald Gaß.

Insbe­son­dere für den Bereich der Inten­siv­me­di­zin hält die DKG den angesetz­ten Wert für kritisch. Demnach würde für Inten­siv­sta­tio­nen ein Verhält­nis von 1,7 Patien­ten je Pflege­kraft als Unter­grenze festge­legt werden. „Nur wenige Patien­ten mehr an einigen Tagen würden dazu führen, dass die Vorga­ben nicht einge­hal­ten werden können“, heißt es in der DKG-Mittei­lung weiter. Zudem seien sogar die Leitli­nien der medizi­ni­schen Fachge­sell­schaft deutlich weniger streng und definie­ren einen Perso­nal­schlüs­sel von 2 zu 1 als Normal­be­set­zung. Mit dem Modell zur Bemes­sung der Perso­nal­un­ter­gren­zen könne etwas nicht stimmen, wenn dieses sogar schär­fer formu­liert sei als die entspre­chen­den Leitli­nien, so Gaß. Aus diesem Grund schlägt die DKG einen Grenz­wert von 10 Prozent vor.

GKV leht den Vorschlag der DKG ab

Laut GKV-Spitzen­ver­band hinge­gen sei die Daten­er­he­bung vor allem für die Inten­siv­me­di­zin und Geria­trie statis­tisch durch­aus ausrei­chend zur Festset­zung von Perso­nal­un­ter­gren­zen. Einen Grenz­wert von zehn Prozent lehnt der Verband entschie­den ab. „Dann müssten ledig­lich die schlech­tes­ten zehn Prozent der Klini­ken ihre Perso­nal auf den niedrigs­ten Wert der übrigen 90 Prozent der Klini­ken anpas­sen“, erklärt der Verband in seinem State­ment. „Angesichts der quali­täts­kri­ti­schen Situa­tion in der Pflege ist der Bevöl­ke­rung nicht zu vermit­teln, dass Pflege­per­so­nal­un­ter­gren­zen festge­legt werden, die in 90 Prozent der betrof­fe­nen Häuser keiner­lei Wirkung entfal­ten“, so Johann-Magnus von Stackel­berg, stell­ver­tre­ten­der Vorstands­vor­sit­zen­der des GKV-Spitzen­ver­ban­des.

Eine verbind­li­che Festset­zung der Unter­gren­zen ist für die Zeit ab dem 1.1.2019 vorge­se­hen, so wurde es per Gesetz festge­legt. Wenn sich DKG und GKV-Spitzen­ver­band nicht einigen können, dann wird sich das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium einschal­ten.

Quelle: DKG, GKV