Zur Einführung der geplanten Pflegepersonaluntergrenzen haben am Montag der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) eine außerordentliche Sitzung abgehalten. Von einer Einigung kann bislang jedoch nicht die Rede sein. Die DKG wies den bisherigen Verhandlungsstand als „nicht akzeptabel“ zurück.
DKG: Willkürlich gewählter Grenzwert
Vorgesehen ist seitens GKV-Spitzenverband die Festlegung eines statistischen Grenzwertes von 25 Prozent zur Bemessung der Untergrenzen. Unter den ausgewerteten Kliniken würden dann immer die letzten 25 Prozent eine nicht ausreichende Personalausstattung markieren und seien zur Aufstockung ihres Personals oder zur Absenkung ihres Leistungsniveaus verpflichtet. Genau in diesem Punkt liegt der wesentliche Kritikpunkt der DKG, die diesen Wert als willkürlich gewählt und zu hoch angesetzt bewertet. Die empirischen Analysen, die dieser Bemessung zugrunde liegen, hält die DKG für zu wenig repräsentativ und aussagekräftig. „Wir können keiner Vereinbarung zustimmen, die ohne ausreichende empirische Grundlage solch weitreichende Festlegungen zur Personalausstattung trifft“, erklärt DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß.
Insbesondere für den Bereich der Intensivmedizin hält die DKG den angesetzten Wert für kritisch. Demnach würde für Intensivstationen ein Verhältnis von 1,7 Patienten je Pflegekraft als Untergrenze festgelegt werden. „Nur wenige Patienten mehr an einigen Tagen würden dazu führen, dass die Vorgaben nicht eingehalten werden können“, heißt es in der DKG-Mitteilung weiter. Zudem seien sogar die Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaft deutlich weniger streng und definieren einen Personalschlüssel von 2 zu 1 als Normalbesetzung. Mit dem Modell zur Bemessung der Personaluntergrenzen könne etwas nicht stimmen, wenn dieses sogar schärfer formuliert sei als die entsprechenden Leitlinien, so Gaß. Aus diesem Grund schlägt die DKG einen Grenzwert von 10 Prozent vor.
GKV leht den Vorschlag der DKG ab
Laut GKV-Spitzenverband hingegen sei die Datenerhebung vor allem für die Intensivmedizin und Geriatrie statistisch durchaus ausreichend zur Festsetzung von Personaluntergrenzen. Einen Grenzwert von zehn Prozent lehnt der Verband entschieden ab. „Dann müssten lediglich die schlechtesten zehn Prozent der Kliniken ihre Personal auf den niedrigsten Wert der übrigen 90 Prozent der Kliniken anpassen“, erklärt der Verband in seinem Statement. „Angesichts der qualitätskritischen Situation in der Pflege ist der Bevölkerung nicht zu vermitteln, dass Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, die in 90 Prozent der betroffenen Häuser keinerlei Wirkung entfalten“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Eine verbindliche Festsetzung der Untergrenzen ist für die Zeit ab dem 1.1.2019 vorgesehen, so wurde es per Gesetz festgelegt. Wenn sich DKG und GKV-Spitzenverband nicht einigen können, dann wird sich das Bundesgesundheitsministerium einschalten.
Quelle: DKG, GKV