Sämtli­che Ärzte in Hessen, jedoch poten­zi­ell auch im ganzen Bundes­ge­biet, können ab sofort Drohun­gen und körper­li­che Übergriffe gegen sie an die Ärzte­kam­mer melden. Ab sofort steht auf der Website der Landes­ärz­te­kam­mer Hessen ein Melde­bo­gen bereit. Darauf können Ärzte die Art des Übergriffs ankreu­zen und den Vorfall kurz beschrei­ben – von Belei­di­gun­gen, Verleum­dun­gen und Drohun­gen über leichte und schwere körper­li­che Gewalt­an­wen­dung bis zu sexuel­len Übergrif­fen oder Nachstel­lun­gen (Stalking).

Mit dem anonym gehal­te­nen Melde­for­mu­lar reagiert die Landes­ärz­te­kam­mer Hessen auf einen Beschluss ihrer Delegier­ten-Versamm­lung von Novem­ber 2018. Das System soll endlich verläss­li­che Daten zur Gewalt gegen Medizi­ner liefern. „Wir wollen uns mit einer ‚gefühl­ten‘ Zunahme von Gewalt­ta­ten nicht länger zufrie­den geben“, betont der hessi­sche Ärzte­kam­mer­prä­si­dent Dr. Edgar Pinkow­ski. „Statt­des­sen werden wir Gewalt gegen Ärztin­nen und Ärzte endlich genau dokumen­tie­ren.“ Der Aufruf richtet sich nicht ausschließ­lich an hessi­sche Medizi­ner, sondern im Prinzip an Ärzte aus ganz Deutsch­land. Denn auf dem Formu­lar können sie auch das Bundes­land angeben, in dem sie beschäf­tigt oder nieder­ge­las­sen sind.

Ärzte­mo­ni­tor 2018: Hinweis auf zuneh­mende Gewalt­nei­gung

Hinweise auf eine wachsende Gewalt­nei­gung in der Gesell­schaft gegen Ärzte hatte der „Ärzte­mo­ni­tor 2018“ gelie­fert. Laut der Auswer­tung von mehr als 7.000 befrag­ten Ärzten und Psycho­the­ra­peu­ten komme es in deutschen Arztpra­xen zu täglich 75 Fällen körper­li­cher Gewalt. Hinzu kommen 2.870 Fälle verba­ler Gewalt. Jeder vierte Vertrags­arzt erlebe in seinem Berufs­le­ben gewalt­tä­tige Übergriffe seitens der Patien­ten. Doch nur jeder vierte aller Fälle komme zur Anzeige. Das Bündnis Junger Ärzte hatte zudem, aus einer Befra­gung unter angestell­ten Medizi­nern, von steigen­der Gewalt­be­reit­schaft auch in den Klini­ken berich­tet.

Die Kammer erhofft sich, noch validere Daten durch das Melde­sys­tem zu gewin­nen. Sie schätzt zudem die Dunkel­zif­fer als hoch ein, da viele Ärztin­nen und Ärzte den Gang zur Polizei scheuen würden. Fernziel ist die Aufnahme von Medizi­nern in den § 115 StGB, der tätli­che Angriffe auf Perso­nen, die Vollstre­ckungs­be­am­ten gleich­ste­hen, sanktio­niert. Dazu gehören etwa Feuer­wehr­leute oder Sanitä­ter. Ein solcher Schritt wurde auch auf dem Deutschen Ärzte­tag 2018 in Erfurt gefor­dert.

Quelle: BÄK