Montgomery sieht das Urteil des EuGH zur Abschaffung der Arzneitmittelpreisbindung kritisch.
Montgo­mery sieht das Urteil des EuGH zur Abschaf­fung der Arznei­t­mit­tel­preis­bin­dung kritisch. Bild: frolicsomepl/Pixabay.com

Der Europäi­sche Gerichts­hof (EuGH) hat am 19.Oktober 2016 entschie­den, dass die in Deutsch­land geltende Preis­fest­le­gung von verschrei­bungs­pflich­ti­gen Medika­men­ten inner­halb des Versand­han­dels nicht dem EU-Recht entspre­che. Auf diese Weise würde anderen EU-Ländern der deutsche Markt schwer zugäng­lich gemacht und der freie Waren­ver­kehr in der EU einge­schränkt werden. Durch das EuGH-Urteil dürfen nun auslän­di­sche Versand­apo­the­ken Kunden in Deutsch­land Rabatt­vor­teile geben, wenn sie Rezepte bei ihnen einlö­sen.

Diese Neure­ge­lung wird seither kontro­vers disku­tiert: Für den Versand­han­del von Online-Apothe­ken wie beispiels­weise DocMor­ris ist das Urteil von Vorteil, da so das Rabatt­ver­bot des Versand­han­dels gekippt wurde. Auch Kranken­kas­sen wollen dies nutzen und mit den Versand­apo­the­ken koope­rie­ren, um so die Ausga­ben zu senken. Bei den örtli­chen Apothe­ken hinge­gen war der Aufschrei nach der Verkün­dung des EuGH-Urteils groß, denn durch die Neure­ge­lung kommt den Versand­apo­the­ken ein deutli­cher Wettbe­werbs­vor­teil zugute. Die Forde­rung nach einem Verbot des Versand­han­dels für verschrei­bungs­pflich­tige Medika­mente wurde laut.

Montgo­mery sieht die Aufhe­bung der Preis­bin­dung kritisch

Nun äußerte sich der Präsi­dent der Bundes­ärz­te­kam­mer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgo­mery, zu dem Urteil des EuGH und warnt vor negati­ven Konse­quen­zen für das Gesund­heits­sys­tem in Deutsch­land: „Ich sehe das Urteil mit großer Sorge. Es gehört zum Gestal­tungs­be­reich der EU-Mitglied­staa­ten, ihr Gesund­heits­we­sen selbst zu regeln. Der EuGH greift jetzt in diesen Gestal­tungs­be­reich ein, indem er die Arznei­mit­tel­preis­bin­dung kippen will. Davon mögen auslän­di­sche Anbie­ter profi­tie­ren. Es geht aber zu Lasten des freibe­ruf­lich ausge­stal­te­ten Apothe­ken­we­sens in Deutsch­land, das sich unter anderem durch persön­li­che Beratung vor Ort und ein Vollsor­ti­ment an Arznei­mit­teln auszeich­net. Gemein­wohl­ori­en­tie­rung, hohe beruf­li­che Quali­fi­ka­tion sowie persön­li­che und eigen­ver­ant­wort­li­che Arbeit sind Kennzei­chen der freibe­ruf­li­chen Tätig­keit von Ärzten, Apothe­kern und Zahnärz­ten. Sie bilden das Funda­ment der hochwer­ti­gen Gesund­heits­ver­sor­gung in Deutsch­land und dürfen nicht in Frage gestellt werden.“

Montgo­mery begrüßt daher die Pläne für einen Geset­zes­ent­wurf von Gesund­heits­mi­nis­ter Hermann Gröhe, nach dem der Versand­han­del von verschrei­bungs­pflich­ti­gen Medika­men­ten verbo­ten werden solle, um eine ausge­gli­chene Wettbe­werbs­si­tua­tion in Deutsch­land