Berufsordnung
Für Pflege­kräfte in NRW gibt es jetzt eine neue Berufs­ord­nung. Bild: © Hongqi Zhang (aka Michael Zhang) | Dreamstime.com

Von einem „Meilen­stein für die Pflege“ spricht die Pflege­kam­mer NRW, die sich im Februar 2023 konsti­tu­iert hatte: Vor wenigen Tagen, am 10. April, hat das berufs­stän­di­sche Selbst­ver­wal­tungs-Gremium die Berufs­ord­nung für Pflege­fach­per­so­nen verab­schie­det. Das Regel­werk fasst auf 21 Paragra­fen (1 bis 23, zwei davon unbesetzt) die beruf­li­chen Pflich­ten, aber auch die Rechte der beruf­lich Pflegen­den zusam­men.

In dem mit neun DIN-A-4-Seiten kurzen und bündi­gen Werk sind etwa Regelun­gen zu allge­mei­nen Berufs­pflich­ten wie dem Handeln zum Wohle der Pflege­emp­fän­ge­rin­nen und ‑empfän­ger sowie das Wahren der pflege­fach­li­chen Profes­sio­na­li­tät enthal­ten, die Anzeige- und Melde­pflicht von Berufs­pflicht­ver­let­zun­gen, Dokumen­ta­tion, Fortbil­dung und Verant­wor­tung in der Bildung und Forschung, Schwei­ge­pflicht, Daten­schutz, der Beratung von Pflege­emp­fän­gern sowie das Verbot einer sitten­wid­ri­gen Unter- oder Überschrei­tung von gängi­gen Vergü­tungs­sät­zen in der Pflege.

Bislang (redak­tio­nel­ler Stand: 17. April 2025) existiert auf der Website der Pflege­kam­mer nur die Entwurfs­ver­sion [PDF], mit der Veröf­fent­li­chung des endgül­ti­gen Volltexts dürfte in Kürze zu rechnen sein.

„Starkes Zeichen für Selbst­be­stim­mung und Profes­sio­na­li­tät“

„Die Verab­schie­dung dieser Berufs­ord­nung war längst überfäl­lig. Sie ist ein starkes Zeichen für die Selbst­be­stim­mung und Profes­sio­na­li­tät unseres Berufs­stan­des und zeigt erneut, wie die Kammer den Pflege­fach­per­so­nen in NRW den Rücken stärkt“, sagt Leah Dörr, Vorstands­mit­glied der Pflege­kam­mer Nordrhein-Westfa­len und Ressort­ver­ant­wort­li­che für den Bereich Berufs­feld­ent­wick­lung. Von Anfang an habe sich die NRW-Pflege­kam­mer dafür einge­setzt, dass die Pflege im Bundes­land eine Berufs­ord­nung bekommt. „Dieser Meilen­stein wurde jetzt durch die Verab­schie­dung erreicht.“

Die Berufs­ord­nung soll Pflege­fach­leu­ten Orien­tie­rung und Sicher­heit im Berufs­all­tag bieten und betont in mehre­ren Punkten die Eigen­ver­ant­wor­tung sowie das Vertrauen auf die eigene fachli­che Exper­tise. Dies enthalte auch, ärztli­che Anwei­sun­gen zu hinter­fra­gen oder sogar abzuleh­nen. „Mit der Verab­schie­dung der Berufs­ord­nung setzt die Pflege­kam­mer NRW ein starkes Zeichen für die Profes­sio­na­li­sie­rung. Sie schafft nicht nur eine klare beruf­li­che Grund­lage, sondern gibt Pflegen­den ein Werkzeug an die Hand, dass ihre tägli­che Arbeit aufwer­tet, schützt und struk­tu­riert“, betont die Kammer mit Sitz in Düssel­dorf.

„Die Berufs­ord­nung bietet Pflege­fach­per­so­nen beispiels­weise endlich umgangs­sprach­lich gespro­chen ‚ein Papier‘, das sie im Ernst­fall zücken können, um zu sagen ‚dafür bin ich aber laut meiner Berufs­ord­nung verpflich­tet‘. Sie macht unsere Verant­wor­tung sicht­bar und schützt zugleich unsere beruf­li­chen Grenzen“, so Leah Dörr weiter. Die Berufs­ord­nung ziehe neben­bei eine Grenze zu berufs­frem­den Tätig­kei­ten wie etwa dem Pforten­dienst.

Voran­ge­gan­gene Diskus­sion in sieben Regio­nal­kon­fe­ren­zen

Die Pflege­kam­mer NRW hatte seit Frühjahr 2024 sieben Regio­nal­kon­fe­ren­zen in Duisburg, Münster, Bonn, Biele­feld und Dortmund, sowie zwei im Online-Format, abgehal­ten, um die Meinung der Mitglie­der zum Entwurf sowie Verbes­se­rungs­wün­sche einzu­ho­len. Viele Anregun­gen aus diesen Veran­stal­tun­gen seien in den vorlie­gen­den Entwurf aufge­nom­men worden, betont die berufs­stän­di­sche Vertre­tung der Pflege im einwoh­ner­stärks­ten Bundes­land.

„Die breite Betei­li­gung unserer Mitglie­der war entschei­dend für die Akzep­tanz der Berufs­ord­nung. Viele Pflege­fach­per­so­nen haben die Regio­nal­kon­fe­ren­zen genutzt, um konkrete Rückmel­dun­gen zu geben – sei es zur Abgren­zung von Berufs- und Arbeits­recht oder zur beruf­li­chen Eigen­ver­ant­wor­tung. Die Rückmel­dun­gen haben gehol­fen die Berufs­ord­nung praxis­nah und tragfä­hig zu gestal­ten“, sagt Ilka Mildner, Vorstands­mit­glied der Pflege­kam­mer NRW und Ressort­ver­ant­wort­li­che für den Bereich Parti­zi­pa­tion und Mitglie­der­be­fra­gung. Im Dezem­ber 2024 war der Schluss­ent­wurf fertig.

Mit der eigenen Berufs­ord­nung zieht die Pflege in NRW mit anderen Gesund­heits­be­ru­fen wie Ärzten, Psycho­the­ra­peu­ten oder Apothe­kern gleich – sowie weite­ren Kammer-Berufen wie Rechts­an­wäl­ten oder Archi­tek­ten, wo es ebenfalls beruf­li­che Statu­ten auf Landes­ebene gibt. Bereits seit Anfang 2020 ist in Rhein­land-Pfalz eine Berufs­ord­nung in Kraft.

Nur zwei Bundes­län­der haben eine Pflege­kam­mer

Das Südwest-Bundes­land ist das einzige neben Nordrhein-Westfa­len, in dem es eine Pflege­kam­mer gibt. In Baden-Württem­berg war der Anlauf zur Gründung einer Landes-Pflege­kam­mer im Juni 2024 geschei­tert: Zu viele der rund 120.000 Pflege­kräfte im Land hatten sich bei der Befra­gung gegen eine solche Kammer ausge­spro­chen, wodurch das Quorum der – sozusa­gen – still­schwei­gend Einwil­li­gen­den verfehlt wurde.

In Nieder­sach­sen und Schles­wig-Holstein hatten sich Pflege­kam­mern gebil­det, die aber nach einem mehrheit­li­chen Votum der Pflege­kräfte im Jahr 2024 wieder aufge­löst wurden. In den anderen Bundes­län­dern sind derzeit keine Schritte geplant, Pflege­kam­mern zu errich­ten. Bayern ist den Sonder­weg eines Pflegerings, der Verei­ni­gung der Pflegen­den in Bayern, gegan­gen. Die Mitglied­schaft dort ist freiwil­lig und beitrags­frei; die Mittel für den laufen­den Betrieb des Gremi­ums stammen aus dem Haushalt des Freistaats.