Pflege
Wenn die Stimmung in der Branche doch immer so gut wäre Bild: Spotmatik/Dreamstime.com

Das seien gut zwei Prozent der Beschäf­tig­ten in der Pflege insge­samt – 3000 mehr als üblich.

Die Gründe, warum sich diese Menschen an die Arbeits­agen­tu­ren wenden, seien unter­schied­lich, hieß es von der Agentur. Sich nicht impfen lassen zu wollen, sei nur ein Aspekt. Häufig werde auch genannt, dass sie sich nicht weiter dem Risiko einer Infek­tion ausset­zen oder aus familiä­ren oder beruf­li­chen Gründen neu orien­tie­ren wollten. Auch sähen sich Pflege­kräfte nach rund zwei Jahren Pande­mie an der Grenze der Belast­bar­keit.

Zur einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht hatte Gesund­heits­mi­nis­te­rin Petra Köpping (SPD) bekräf­tigt, dass die Versor­gungs­si­cher­heit in Pflege­hei­men und Kranken­häu­sern Priori­tät habe. Es gebe Einrich­tun­gen, deren Perso­nal eine sehr niedrige Impfquote habe. Wenn die Versor­gungs­si­cher­heit dann gefähr­det sei, werde kein Betre­tungs­ver­bot für ungeimpfte Mitar­bei­ter ausge­spro­chen. Den Erlass zur Umset­zung der Impfpflicht soll es ihren Worten nach möglichst bis 11. Februar geben.

Landkreis­tag Bayern: Fehlende Vorga­ben bei Impfpflicht für Pfleger

Auch der Stich­tag 16.März berei­tet Sorgen in der Szene, gerade im Süden der Republik: Der Präsi­dent des Bayeri­schen Landkreis­ta­ges hat fehlende Leitli­nien bei der Impfpflicht für Mitar­bei­ter im Pflege- und Gesund­heits­we­sen beklagt. „Ohne Vorga­ben des Bundes zur Ausle­gung des Geset­zes werden die Gesund­heits­äm­ter den Vollzug nicht leisten können“, sagte der Deggen­dor­fer Landrat Chris­tian Bernrei­ter (CSU) in München.

Sofern nun nicht bald auch die allge­meine Impfpflicht komme, müsse das Inkraft­tre­ten der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impflicht „in jedem Fall ausge­setzt werden, zumin­dest bis vom Bund prakti­ka­ble und unbüro­kra­ti­sche Vollzugs­hin­weise vorge­legt werden“.

Die Aussage des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums, wonach Pflege­kräfte bis zu einer Entschei­dung des Gesund­heits­am­tes weiter­ar­bei­ten könnten, verla­gere die Verant­wor­tung komplett auf die Gesund­heits­äm­ter. Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) mache sich hier „einen schlan­ken Fuß“, kriti­sierte Bernrei­ter. „Zusätz­li­ches quali­fi­zier­tes Perso­nal für die notwen­di­gen Einzel­fall­ent­schei­dun­gen ist nicht vorhan­den.“ Die Ämter arbei­te­ten ohnehin schon seit Monaten am Limit.

Pflege: Stich­tag 16.März

Am 16. März tritt nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz die Impflicht für Mitar­bei­ter von Einrich­tun­gen im Pflege- und Gesund­heits­we­sen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch geimpfte Mitar­bei­ter neu einge­stellt werden. Für die Beschäf­tig­ten müssen die Arbeit­ge­ber einen Nachweis über den Impfsta­tus an die Gesund­heits­äm­ter übermit­teln.

„Je nach Anzahl von Einrich­tun­gen und der jewei­li­gen Impfquote unter den Mitar­bei­tern in einem Landkreis sprechen wir hier von Fällen im dreistel­li­gen Bereich, bei denen sich das Verwal­tungs­ver­fah­ren über Wochen hinzie­hen kann“, erläu­terte Bernrei­ter. Spannende und auch anstren­gende Wochen stehen bevor.

Quellen: Bundes­agen­tur für Arbeit, RND