Pflegebonus
Arbeits­be­din­gun­gen und Bezah­lung von Pflege­kräf­ten müssen insge­samt deutlich besser werden, erklärt Gesund­heits­mi­nis­ter Lauter­bach Bild: © Spotma­tik | Dreamstime.com

Der Pflege­bo­nus für die erhöh­ten Anstren­gun­gen während der Corona­pan­de­mie kommt: Das Bundes­ka­bi­nett hat am Mittwoch­abend den entspre­chen­den Geset­zes­ent­wurf von Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach (SPD) auf den Weg gebracht. Nun wird der Bundes­tag über die Einmal­zah­lung beraten, die sich der Bund eine Milli­arde Euro kosten lässt. Eine Zustim­mung gilt aber als sicher.

Die Steuer­frei­heit für Bonus­zah­lun­gen wird auf 3.000 Euro angeho­ben. Bis zu dieser Höhe sind die Prämien dann auch sozial­ab­ga­ben­frei.

„Aber wir werden es nicht bei diesem Bonus belas­sen. Arbeits­be­din­gun­gen und Bezah­lung von Pflege­kräf­ten müssen insge­samt deutlich besser werden. Gute Pflege ist eine immer wichti­ger werdende Stütze unserer Gesell­schaft. Für den Aufbau der Pflege werden wir uns weiter einset­zen“, betont Lauter­bach.

Pflege­bo­nus: Gestaf­felt nach Quali­fi­ka­tion

Laut des Gesetz­ent­wurfs können Alten­pfle­ge­kräfte in Vollzeit mit bis zu 550 Euro rechnen. Übrige Pflege­kräfte, so etwa in der Kranken­pflege mit bis zu 370 Euro. Die Prämien sind gestaf­felt nach dem Umfang der wöchent­li­chen Arbeits­zeit, der Nähe zur Versor­gung sowie der Quali­fi­ka­tion. Grund­vor­aus­set­zung, um einen Bonus zu bekom­men, ist, dass Beschäf­tigte mindes­tens 25 Prozent ihrer Arbeits­zeit mit Pflege­tä­tig­kei­ten verbrin­gen müssen, wozu auch soziale Aufga­ben wie Tages­struk­tu­rie­rung oder Aktivie­rung zählen.

Auszu­bil­dende und Freiwil­li­gen­dienst-Leistende, Menschen im Freiwil­li­gen Sozia­len Jahr (FSJ) sowie Leihar­bei­tende sollen ebenfalls zum Zuge kommen. Die Mindest­vor­aus­set­zung ist, um die Prämie zu bekom­men, dass die Beschäf­tig­ten zwischen Novem­ber 2020 und Juni 2022 mindes­tens drei Monate in der Pflege tätig gewesen sein müssen. Wichtig: Laut der Ankün­di­gun­gen des Minis­te­ri­ums wird die Zahlung frei von Steuern und Sozial­ab­ga­ben sein.

Die Alten­pflege soll mit 500 Millio­nen Euro von der Hälfte der Prämi­en­gel­der profi­tie­ren. Auch für die Klini­ken will der Bund 500 Millio­nen Euro auszah­len, damit diese die Boni finan­zie­ren können. Krite­rium ist, dass die Häuser im vergan­ge­nen Jahr mindes­tens zehn beatmete Corona-Patien­tin­nen und ‑Patien­ten versorgt haben müssen, was auf 837 der rund 1900 Kranken­häu­ser zutrifft. Diese stehen zusam­men für rund 95 Prozent der im Jahr 2021 versorg­ten Corona-Fälle. Inten­siv-Pflege­kräfte sollen einen 1,5‑mal höheren Satz erhal­ten als solche auf der Normal­sta­tion. Bereits Ende Februar waren einzelne Eckpunkte des neuen Corona-Pflege­bo­nus bekannt gewor­den.

Laut Minis­ter Lauter­bach werde es die Bundes­re­gie­rung aber nicht bei dem Corona-Bonus belas­sen, sondern man werde sich weiter für bessere Kondi­tio­nen in der Pflege einset­zen. Arbeits­be­din­gun­gen und Bezah­lung von Pflege­kräf­ten müssten noch in dieser Legis­la­tur­pe­ri­ode deutlich besser werden, bemerkte er. Als Beispiele nannte er die Perso­nal­pla­nung und Finan­zie­rung für zusätz­li­che Pflege­kräfte in den Klini­ken, sowie Verbes­se­run­gen in der Alten­pflege.