Die Praxisanleitung in der Pflegeausbildung muss verbessert werden. Zu dem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). Gefragt wurden 508 Auszubildende und Studierende zu Methoden, Qualität und Umfang.
Gemischtes Bild bei Zufriedenheit
Mit der Praxisanleitung in der Pflege sind die Auszubildenen und Studierenden nicht immer zufrieden. 23 sind eher bis sehr unzufrieden. Fast 40 Prozent geben an nur „teils/teils“ zufrieden zu sein und 39 Prozent sind eher bis sehr zufrieden.
Nachholbedarf gibt es auch beim Umfang. 73 Prozent der Befragten bekommen nicht immer den vorgeschriebenen Umfang ihrer praktischen Anleitung. Über 20 Prozent erhalten den geforderten Umfang selten oder nie.
Hinzukommt, dass gut die Hälfte der befragten Auszubildenden und Studierenden schon Einsätze ohne Kontakt zur Praxisanleiterin oder zum Praxisleiter hatte.
Den Großteil (87 Prozent) der Praxis erleben die Befragten durch Begleitung einer Anleiterin/eines Anleiters im Stationsalltag. Am zweithäufigsten (61 Prozent) gibt es Schreibaufträge. Gut die Hälfte (48 Prozent) hat Gruppenanleitung mit Theorie und Praxis.
„Besorgniserregende“ Ergebnisse
Die Umfrage zeigt deutliche Mängel: „Es ist aus unserer Sicht besorgniserregend, dass nur 27 Prozent der befragten Auszubildenden regelmäßig die vorgeschriebene Praxisanleitung von zehn Prozent erhalten“, sagt Lina Gürtel, Co-Sprecherin der Lenkungsgruppe Junge Pflege im DBfK.
„Nur wer die vorgeschriebenen Stunden nachweisen kann, wird zur Prüfung zugelassen“, ergänzt Co-Sprecher Björn Klink. Ein unzureichendes Angebot könne zu Defiziten in der praktischen Ausbildung führen und setze die Auszubildenen unter Druck.
Auch die Methoden in der Pflegeausbildung geben zu denken: „Ein Großteil der Praxisanleitung findet im Stationsalltag statt und wird oft nicht ausreichend vor- und nachbereitet. Gerade diese Zeiten sind jedoch entscheidend, um das Gelernte zu reflektieren und zu festigen“, findet Klink.
Praxisanleitung gesetzliche Vorgaben
Die praktische Anleitung ist ein zentraler Aspekt in der Pflegeausbildung. Das theoretische Wissen aus Ausbildung oder Studium wird hierbei durch praktische Erfahrung in einer Einrichtung des Gesundheitswesens ergänzt.
Durch das Pflegeberufegesetz gibt es für die Praxisanleitung gesetzliche Vorgaben. Die sind in § 4 Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) geregelt.
Gesetzlich ist die Praxisanleiter dazu verpflichtet die Auszubildenden schrittweise and die Wahrnehmung deruflichen Aufgaben als Pflegefachperson heranzuführen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Auszubildenden einen Ausbildungsnachweis führen. Vorgeschrieben ist zudem, dass die Einrichtung den Kontakt mit der Pflegeschule halten muss. Der Umfang der Anleitung muss mindestens zehn Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit betragen.
Die Befähigung als Praxisanleiter/in haben nur Personen, die über mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Pflegefachfrau/-fachmann, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Altenpfleger/in in den letzten fünf Jahren verfügen.
Zusätzlich zu dieser Qualifikation muss eine Praxisanleitung Weiterbildung erfolgen. Gesetzlich ist hier eine Weiterbildung von 300 Stunden vorgeschrieben.
Quelle: DBfK