Praxisanleitung
Die Praxis­an­lei­tung in der Pflege­aus­bil­dung ist defizi­tär. Bild: © Bojan Milin­kov | Dreamstime.com

Die Praxis­an­lei­tung in der Pflege­aus­bil­dung muss verbes­sert werden. Zu dem Ergeb­nis kommt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Berufs­ver­bands für Pflege­be­rufe (DBfK). Gefragt wurden 508 Auszu­bil­dende und Studie­rende zu Metho­den, Quali­tät und Umfang.

Gemisch­tes Bild bei Zufrie­den­heit

Mit der Praxis­an­lei­tung in der Pflege sind die Auszu­bil­de­nen und Studie­ren­den nicht immer zufrie­den. 23 sind eher bis sehr unzufrie­den. Fast 40 Prozent geben an nur „teils/teils“ zufrie­den zu sein und 39 Prozent sind eher bis sehr zufrie­den.

Nachhol­be­darf gibt es auch beim Umfang. 73 Prozent der Befrag­ten bekom­men nicht immer den vorge­schrie­be­nen Umfang ihrer prakti­schen Anlei­tung. Über 20 Prozent erhal­ten den gefor­der­ten Umfang selten oder nie.

Hinzu­kommt, dass gut die Hälfte der befrag­ten Auszu­bil­den­den und Studie­ren­den schon Einsätze ohne Kontakt zur Praxis­an­lei­te­rin oder zum Praxis­lei­ter hatte.

Den Großteil (87 Prozent) der Praxis erleben die Befrag­ten durch Beglei­tung einer Anleiterin/eines Anlei­ters im Stati­ons­all­tag. Am zweit­häu­figs­ten (61 Prozent) gibt es Schreib­auf­träge. Gut die Hälfte (48 Prozent) hat Gruppen­an­lei­tung mit Theorie und Praxis.

„Besorg­nis­er­re­gende“ Ergeb­nisse

Die Umfrage zeigt deutli­che Mängel: „Es ist aus unserer Sicht besorg­nis­er­re­gend, dass nur 27 Prozent der befrag­ten Auszu­bil­den­den regel­mä­ßig die vorge­schrie­bene Praxis­an­lei­tung von zehn Prozent erhal­ten“, sagt Lina Gürtel, Co-Spreche­rin der Lenkungs­gruppe Junge Pflege im DBfK.

„Nur wer die vorge­schrie­be­nen Stunden nachwei­sen kann, wird zur Prüfung zugelas­sen“, ergänzt Co-Sprecher Björn Klink. Ein unzurei­chen­des Angebot könne zu Defizi­ten in der prakti­schen Ausbil­dung führen und setze die Auszu­bil­de­nen unter Druck.

Auch die Metho­den in der Pflege­aus­bil­dung geben zu denken: „Ein Großteil der Praxis­an­lei­tung findet im Stati­ons­all­tag statt und wird oft nicht ausrei­chend vor- und nachbe­rei­tet. Gerade diese Zeiten sind jedoch entschei­dend, um das Gelernte zu reflek­tie­ren und zu festi­gen“, findet Klink.

Praxis­an­lei­tung gesetz­li­che Vorga­ben

Die prakti­sche Anlei­tung ist ein zentra­ler Aspekt in der Pflege­aus­bil­dung. Das theore­ti­sche Wissen aus Ausbil­dung oder Studium wird hierbei durch prakti­sche Erfah­rung in einer Einrich­tung des Gesund­heits­we­sens ergänzt.

Durch das Pflege­be­ru­fe­ge­setz gibt es für die Praxis­an­lei­tung gesetz­li­che Vorga­ben. Die sind in § 4 Pflege­be­rufe-Ausbil­dungs- und Prüfungs­ver­ord­nung (PflAPrV) geregelt.

Gesetz­lich ist die Praxis­an­lei­ter dazu verpflich­tet die Auszu­bil­den­den schritt­weise and die Wahrneh­mung deruf­li­chen Aufga­ben als Pflege­fach­per­son heran­zu­füh­ren. Außer­dem muss sicher­ge­stellt werden, dass die Auszu­bil­den­den einen Ausbil­dungs­nach­weis führen. Vorge­schrie­ben ist zudem, dass die Einrich­tung den Kontakt mit der Pflege­schule halten muss. Der Umfang der Anlei­tung muss mindes­tens zehn Prozent der während eines Einsat­zes zu leisten­den prakti­schen Ausbil­dungs­zeit betra­gen.

Die Befähi­gung als Praxisanleiter/in haben nur Perso­nen, die über mindes­tens ein Jahr Berufs­er­fah­rung als Pflege­fach­frau/-fachmann, Gesund­heits- und Kinderkrankenpfleger/in, Altenpfleger/in in den letzten fünf Jahren verfü­gen.

Zusätz­lich zu dieser Quali­fi­ka­tion muss eine Praxis­an­lei­tung Weiter­bil­dung erfol­gen. Gesetz­lich ist hier eine Weiter­bil­dung von 300 Stunden vorge­schrie­ben.

Quelle: DBfK