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Alle Beiträge mit dem Schlagwort: Arbeitsunfähigkeit



Vorge­täuscht krank Zweifel an Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung: Das darf der Arbeit­ge­ber!
Die ordnungs­ge­mäße Ausstel­lung von Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gun­gen (AU-Beschei­ni­gung) ist essen­zi­ell für die Glaub­wür­dig­keit und Fairness im Arbeits­ver­hält­nis. Eine inhalt­lich falsche Beschei­ni­gung kann arbeits­recht­li­che Konse­quen­zen nach sich ziehen. Arbeit­ge­ber können bei berech­tig­tem Zweifel an der Arbeits­un­fä­hig­keit des Mitar­bei­ters recht­lich gegen die AU-Beschei­ni­gung vorge­hen. Dies setzt die gesamte Integri­tät des Systems aufs Spiel und erfor­dert daher eine sorgfäl­tige Prüfung und Nachweis­füh­rung von beiden Seiten.




Perso­nal­man­gel Müssen Arbeit­neh­mer trotz Krank­schrei­bung arbei­ten?
Pflege­per­so­nal arbei­tet trotz Krank­schrei­bung – der Pflege­not­stand ist in Deutsch­land allge­gen­wär­tig. Die Statio­nen in Kranken­häu­sern und Pflege­ein­rich­tun­gen sind chronisch unter­be­setzt. So kommt es vor, dass krank­ge­schrie­be­nes Pflege­per­so­nal frühzei­tig in den Dienst gerufen wird. Ist das recht­lich erlaubt?



Sozial­ge­richt München Versäum­nis der Kranken­kasse: Anspruch auf Kranken­geld
Grund­sätz­lich obliegt es dem Versi­cher­ten, bei Arbeits­un­fä­hig­keit die Kranken­kasse recht­zei­tig zu infor­mie­ren, um den Anspruch auf das gesetz­li­che Kranken­geld kennt­lich zu machen. Aller­dings wird der Anspruch nicht aufge­ho­ben, wenn die Kranken­kasse die Krank­mel­dung durch Eigen­ver­schul­den erst nach der Frist erhält. Dies ergab die jüngste Recht­spre­chung des SG München.