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Alle Beiträge mit dem Schlagwort: Aufklärungspflicht

Streit um Urlaub Urlaub verfal­len, 14.000 Euro futsch? Pflege­rin kämpf vor Gericht für Urlaubs­ab­gel­tung!
Eine Kranken­pfle­ge­rin hat nach dem Ende eines befris­te­ten Arbeits­ver­hält­nis­ses eine Urlaubs­ab­gel­tung einge­for­dert, weil sie in der Zeit ihrer Beschäf­ti­gung keinen Urlaub genom­men hat. Sie behaup­tet, im Arbeits­ver­trag wäre die Auszah­lung des übrigen Urlaub­an­spruchs geregelt. Ihr Arbeit­ge­ber sieht das aber anders. Die Angele­gen­heit ging vor Gericht.





Prof. Dr. Med. Helmut Frohn­ho­fen im Video­in­ter­view Patien­ten richtig aufklä­ren!
Als Arzt und Medizi­ner ist die Patien­ten­auf­klä­rung einer der wichtigs­ten und entschei­dens­ten Prozesse kurz vor Opera­tio­nen und medizi­ni­schen Behand­lun­gen. Denn nur, wenn der Patient ausrei­chend aufge­klärt wurde, kann dieser im Besitz seiner geisti­gen Kräfte zu einer Behand­lung einwil­li­gen. Und nur dann ist ein Artz berech­tigt, diese durch­zu­füh­ren. Zu diesem Themen­kom­plex inter­viewen wir einen der bekann­tes­ten Arzt der Geria­trie, Prof Dr. med. Helmut Frohn­ho­fen von der Unikli­nik Düssel­dorf. Was sind die recht­li­chen Heraus­for­de­run­gen bezüg­lich einer Patien­ten­auf­klä­rung? Was macht eine gute Patien­ten­auf­klä­rung aus? Welche Fehler sollte ich vermei­den, wenn ich Patien­ten aufklä­ren möchte? Wann kann und wann muss ich auf eine Patien­ten­auf­klä­rung verzich­ten, um z.B. schnell operie­ren zu können?

Nicht nur Ärzten vorbe­hal­ten? Pflicht zur pflege­ri­schen Infor­ma­tion
Der Aufklä­rung im Arzt-Patien­ten-Gespräch kommt eine hohe Bedeu­tung zu. Schließ­lich können bei mangel­haf­ter oder gar fehlen­der Aufklä­rung durch den Arzt schwere haftungs­recht­li­che Konse­quen­zen bei Schadens­ein­tritt folgen. Zur ärztli­chen Aufklä­rung gibt es separate Paragra­fen, Vortrags­rei­hen, ganze Bücher – aber wie steht es eigent­lich um eine Infor­ma­ti­ons­pflicht gegen­über den Patien­ten durch Pflege­kräfte? Prof. Dr. Volker Großkopf wagt einen juris­ti­schen Blick auf diese bislang jungfräu­li­che Frage­stel­lung.