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Prof. Dr. Volker Großkopf erklärt Worauf kommt es recht­lich bei einem Sturz­er­eig­nis an?
Der Sturz von Bewoh­nern oder Patien­ten ist ein nicht sehr selte­nes Ereig­nis im pflege­ri­schen Alltag. Jedes Mal ist es für die betrof­fe­nen Fachkräfte schwie­rig zu beurtei­len, welche Maßnah­men bei einem Sturz­ri­siko ergrif­fen werden müssen. Ebenso sind sich viele im Unkla­ren, welche haftungs­recht­li­chen Frage­stel­lun­gen sich in Zusam­men­hang mit dem Sturz ergeben.


Exper­ten­stan­dard Dekubi­tus­pro­phy­laxe Empfeh­lung schützt nicht vor haftungs­recht­li­cher Konse­quenz
Der Begriff Dekubi­tus bezeich­net eine lokale Schädi­gung der Haut und des darun­ter­lie­gen­den Gewebes, ausge­löst durch längere Druck­be­las­tung und dadurch gestörte Durch­blu­tung der Haut. Ein Dekubi­tus ist eine chroni­sche Wunde, welche vor allem bei Patien­ten oder Bewoh­nern mit einge­schränk­ter Beweg­lich­keit auftritt. Da Dekubi­tus die Gesund­heit und die Lebens­qua­li­tät der Betrof­fe­nen deutlich vermin­dert, muss dafür gesorgt werden, dass diese gar nicht erst entste­hen.



Neuord­nung Exper­ten­stan­dards sollen wieder in Händen des DNQP
Das Deutsche Netzwerk für Quali­täts­ent­wick­lung in der Pflege (DNQP) soll nach Meinung des Deutschen Pflege­rats wieder die Verant­wor­tung für die Entwick­lung von Exper­ten­stan­dards erhal­ten. Aktuell überneh­men das die Vertre­ter von Pflege­ein­rich­tun­gen und Pflege­kas­sen, die Ergeb­nisse lassen jedoch noch auf sich warten.