Der Expertenstandard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ des Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege wurde 2017 bereits zum zweiten Mal aktualisiert und ist damit eine wesentliche pflegerische Handlungsvorgabe. Er richtet sich an alle Pflegekräfte in der stationären Altenhilfe und Gesundheitsversorgung sowie der ambulanten Pflege.
Zielgruppe der Prophylaxe sind all jene Menschen, die durch gesundheitliche Einschränkungen, Pflegebedürftigkeit sowie Einschränkungen ihrer Mobilität ein erhöhtes Risiko für Dekubitus aufweisen. Dabei spielt das Alter keine Rolle.
Basierend auf einer umfassenden Übersicht nationaler und internationaler Fachliteratur, Untersuchungen der Mitglieder von Expertenarbeitsgruppen sowie Praxiserfahrungen zur Umsetzung des Standards stehen die Interventionen im Vordergrund, die zu Druckentlastung und Druckverteilung beitragen. Ebenso wichtig ist darüber hinaus die Bewegungsförderung.
Expertenstandard repräsentiert den aktuellen Wissensstand
Mithin stellt der Expertenstandard Dekubitusprophylaxe den aktuellen Stand der pflegerischen Wissenschaft und Forschung dar. Und entfaltet trotz des Empfehlungscharakters hierdurch eine haftungsrechtliche Konsequenz. Denn der Sorgfaltsmaßstab der handelnden Pflegekraft hat sich grundsätzlich am anerkannten Stand der pflegerischen Wissenschaft und Forschung zu orientieren, sodass eine unbegründete Abweichung hiervon als Sorgfaltspflichtverletzung gewertet wird, die gegebenenfalls zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann.
Aus dem Gesichtspunkt des Patientenschutzes und der haftungsrechtlichen Risikominimierung ist es unumgänglich, sich mit den Neuerungen und Aktualisierungen des Expertenstandards auseinanderzusetzen und dessen Inhalte auf die individuellen Bedingungen der Gesundheitseinrichtung zu konkretisieren. Es ist eine gesamtbetriebliche und Leitungsaufgabe, diesen Standard zu implementieren.