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Alle Beiträge mit dem Schlagwort: Dekubitus

Winter­aka­de­mie 2025 – 1. Programm­tag Wie man Dekubi­­tus-Haftungs­­­fälle vermei­den kann
Dekubi­tus-Fälle gehören zu den großen Haftungs­ri­si­ken für Klini­ken und Pflege­heime. Am ersten Programm­tag der Winter­aka­de­mie 2025 auf Gran Canaria veran­schau­lichte Prof. Dr. Volker Großkopf, welche Schritte für Einrich­tun­gen wichtig sind, um Dekubi­tus bei Patien­ten oder Bewoh­nern vorzu­beu­gen, und sich gegen Schadens­er­satz-Forde­run­gen zu wappnen.




AnzeigeLebens­lange Nachsorge Effek­tive Stuhl­ab­lei­tung in der sakra­len Wundver­sor­gung bei Querschnitt­pa­ti­en­ten
Die Querschnitt­läh­mung ist eine komplexe neuro­lo­gi­sche Erkran­kung, die die Lebens­qua­li­tät der Betrof­fe­nen erheb­lich beein­träch­tigt. Diese bringt zahlrei­che gesund­heit­li­che Probleme mit sich, darun­ter gastro­in­testi­nale Störun­gen wie neuro­gene Darmfunk­ti­ons­stö­run­gen, die zu Stuhl­in­kon­ti­nenz oder Obsti­pa­tion führen können und einer lebens­lan­gen Nachsorge bedür­fen. Darüber hinaus besteht bei Querschnitts­ge­lähm­ten ein erheb­li­ches Risiko der Entste­hung von Druck­ge­schwü­ren (Dekubi­tus).

AnzeigeSchadens­er­satz zugespro­chen Das Recht auf Mobili­sa­tion: Anspruch und Umset­zung im Gesund­heits­we­sen
Das Landge­richt Bonn hat einem schwer­kran­ken Patien­ten 20.000 Euro Schadens­er­satz zugespro­chen, nachdem er in einer neuro­lo­gi­schen Fachkli­nik aufgrund mangel­haf­ter Pflege und unzurei­chen­der Mobili­sa­tion einen schwe­ren Dekubi­tus entwi­ckelte. Der Kläger war nach einem Schlag­an­fall in die Klinik aufge­nom­men worden und war auf umfas­sende pflege­ri­sche Maßnah­men angewie­sen.




Ein „Must-Read“ Wie man Schaden durch sein pflege­ri­sches Handeln vermei­det
Die haftungs­recht­li­chen Konse­quen­zen pflege­ri­schen Handelns zu kennen, beispiels­weise durch den Einsatz nicht hinrei­chend quali­fi­zier­ten Perso­nals, ist von enormer Bedeu­tung für Beschäf­tigte des Gesund­heits­we­sens. Ein „Must-Read“ ist daher das brand­neue Werkbuch von Rechts­an­walt Prof. Dr. Volker Großkopf, das in zweiter Auflage erschie­nen ist und er in diesem Video­bei­trag auf anschau­li­che Weise vorstellt.