Patient nach der Lagerung auf die linke Seite (Symbolbild)
Patient nach der Lagerung auf die linke Seite (Symbol­bild) Bild: © Chana­wit | Dreamstime.com

Dekubi­tus nach Sturz und OP

In einem Urteil des OLG Karls­ruhe vom 3. April 2014 (9U 123/13) ging eine Kläge­rin gegen eine vermin­derte Leistung ihrer Unfall-Zusatz­ver­si­che­rung bei der Beklag­ten gericht­lich vor.

Ihr Vater brach sich bei einem häusli­chen Sturz im Juli 2011 den linken Oberschen­kel­kno­chen. Dieser wurde zunächst in der Unikli­nik opera­tiv behan­delt, später statio­när in mehre­ren Kranken­häu­sern.

Infolge der Behand­lun­gen entwi­ckel­ten sich beim Vater Dekubi­tus­ge­schwüre an der linken Ferse und am linken Unter­schen­kel. Dies führte dann sogar zu einer Amputa­tion des Unter­schen­kels, welche schließ­lich in eine tödli­che Sepsis mündete. Der Vater verstarb.

Die Beklagte musste der Kläge­rin nach Urteil des LG Walds­hut-Tiengen ledig­lich 50 Prozent der Versi­che­rungs­leis­tung auszah­len, da angenom­men wurde, dass die Vorer­kran­kun­gen des Vaters ursäch­lich für seinen Tod waren.

Der Vater litt im Vorfeld bereits an einer Nieren­in­suf­fi­zi­enz und arteri­el­ler Verschluss­krank­heit, die jedoch nicht in Bezug zum Unfall und zur Todes­ur­sa­che gestan­den haben. Letzten Endes sei er aber an den Folgen des Unfalls gestor­ben.

Die Kläge­rin legte gegen das Urteil Berufung ein – mit Erfolg. Die Voraus­set­zun­gen für eine Kürzung der Leistung wegen einer mitwir­ken­den Verur­sa­chung durch Vorer­kran­kun­gen lagen in diesem Fall nicht vor. Schuld am Tod des Vaters war der Unfall, der anschlie­ßende Dekubi­tus und die Sepsis­er­kran­kung. Die Kläge­rin erhielt die volle Versi­che­rungs­zah­lung in Höhe von 52.000 Euro.

Hinweis: Eine versi­che­rungs­ver­trags­recht­lich relevante „mitwir­kende Verur­sa­chung des Todes durch Vorer­kran­kun­gen“ ist nur anzuneh­men, wenn feststeht, dass der (unfall­be­dingte) Tod des Versi­che­rungs­neh­mers ohne die Vorer­kran­kun­gen nicht einge­tre­ten wäre. Hierbei ist ein Beweis nach § 286 Absatz 1 ZPO erfor­der­lich.

Dekubi­tus: Defin­tion, Entste­hung, Folgen

Unter einem Dekubi­tus versteht man eine Schädi­gung der Haut und des darun­ter­lie­gen­den Gewebes aufgrund von länge­rer Druck­be­las­tung. Dabei ist vor allem die Durch­blu­tung der Haut gestört.

Der Unfall des Vaters im obigen Fall habe den Kranken­haus­auf­ent­halt gezwun­ge­ner­ma­ßen erfor­dert. Ohne den Unfall wäre der Dekubi­tus und die tödli­che Sepsis demnach nicht entstan­den.

Dekubi­tus­ge­schwüre können bei älteren Menschen auch ohne den Einfluss von Vorer­kran­kun­gen auftre­ten. Grund dafür kann, wie auch in diesem Fall, das ständige und lange Liegen im Kranken­haus sein.

Bei jedem Dekubi­tus­ge­schwür besteht zudem grund­sätz­lich auch die Möglich­keit, dass sich eine tödlich verlau­fende Sepsis entwi­ckeln kann. Es ist zwar möglich oder wahrschein­lich, dass die arteri­elle Verschluss­krank­heit des Vaters für das Auftre­ten der Druck­ge­schwüre mitur­säch­lich war. Eine eindeu­tige Feststel­lung war hierzu jedoch nachträg­lich nicht mehr möglich.

Es ist anzuneh­men, dass die Verur­sa­chung der Dekubi­tus­ge­schwüre auch ohne Vorer­kran­kun­gen bei dem 75-Jähri­gen nicht wesent­lich anders verlau­fen wäre.

Wie erkenne ich eine Sepsis?

Eine Sepsis, oder auch Blutver­gif­tung, beschreibt eine Entzün­dungs­re­ak­tion des Körpers auf eine Infek­tion, die sich über das Blut auf den ganzen Körper ausbrei­tet. Ursäch­lich für eine Blutver­gif­tung sind häufig Bakte­rien.

Die Anwesen­heit der Keime im Blut ist jedoch nicht der Haupt­grund für eine Sepsis-Erkran­kung. Vielmehr ist es die Immun­re­ak­tion des Körpers, der den bakte­ri­el­len Befall nicht besei­ti­gen kann.

Das Vorhan­den­sein von Bakerien im Blut bedeu­tet jedoch noch lange keine Blutver­gif­tung. Kleine Mengen an Bakte­rien sind mitun­ter normal und kein Problem für das Immun­sys­tem. Erst wenn der Erreger­be­fall deutlich höher wird, besteht ernst­hafte Gefahr.

Typische Anzei­chen einer Blutver­gif­tung sind:

  • eine stark erhöhte oder niedrige Körper­tem­pe­ra­tur
  • ein stark erhöh­ter Pulsschlag
  • eine erhöhte Atemfre­quenz
  • eine starke Zu- oder Abnahme weißer Blutkör­per­chen (Leuko­zy­ten) im Blut

Diese Symptome sind erste Anzei­chen einer Sepsis. Man spricht hierbei jedoch zunächst von einer SIRS (Syste­mic Inflamm­a­tory Response Syndrome).

Eine Sepsis ist erst dann erreicht, wenn eine Infek­tion die Immun­ab­wehr des Körpers nachweis­lich angreift. Kommt es infolge dessen zu Organ­ver­sa­gen, spricht man von einer schwe­ren Sepsis.

Ist aufgrund der Entzün­dungs­re­ak­tion ledig­lich der Blutdruck nicht mehr intakt bzw. abfal­lend, spricht man von einem septi­schen Schock.

Wie behan­delt man eine Sepsis?

Bei einer einfa­chen Sepsis reicht es in der Regel aus, die Infek­ti­ons­quelle mittels Antibio­tika zu bekämp­fen.

Bei einem schwe­re­ren Verlauf ist ein Aufent­halt auf der Inten­siv­sta­tion nahezu unaus­weich­lich, da auch die Funktion der Organe stetig beobach­tet werden muss. Zusätz­lich zu Antibio­ti­kum können folgende Maßnah­men zur Bekämp­fung greifen:

  • Infusion als Flüssig­keits­er­satz oder Nährlö­sun­gen, wenn Patien­ten nicht mehr Essen können
  • Trans­fu­sion, also Ersatz von Blutzel­len und Plasma
  • Unter­stüt­zung beein­träch­tig­ter Organe, zum Beispiel durch künst­li­che Beatmung oder Dialyse
  • gerin­nungs­hem­mende Medika­mente zur Throm­bo­se­vor­beu­gung
  • optio­nal blutzu­cker­sen­kende Insulin­the­ra­pie

Gefah­ren durch Sepsis

Ohne eine Behand­lung nimmt der Kampf des Körpers gegen die Erreger der Blutver­gif­tung ein bitte­res Ende. Schäden an Organen und Gefäßen sind die Folge. Der Verlauf der Sepsis ist dabei abhän­gig vom auslö­sen­den Bakte­rium, dem Alter und Wohlbe­fin­den des Patien­ten.

Ist die Durch­blu­tung lebens­wich­ti­ger Organe nicht mehr gewähr­leis­tet, kann es zu einem Herz-Kreis­lauf-Versa­gen (septi­scher Schock) kommen. Bei ersten Anzei­chen einer Sepsis sollte man demnach dringend zum Arzt gehen. Je früher das Problem bekämpft wird, desto höher stehen die Chancen auf eine Komplett­hei­lung.

Jedoch kann es auch nach einer erfolg­rei­chen Thera­pie zu Folge­schä­den wie Nerven­schä­den, Muskel­schwä­che, Stress oder Depres­sio­nen kommen. Auch hier ist bei ersten Anzei­chen sofort ein Arzt zu infor­mie­ren.

Bleibt eine Behand­lung aus, oder kann sie bei bestimm­ten Patien­ten nicht erfolg­reich vollzo­gen werden, führt die Blutver­gif­tung in der Regel zum Tod.

Da eine Sepsis, wie auch im obigen Sachver­halt häufig aus einem Dekubi­tus hervor­geht, gilt es, diesem bereits vorzu­beu­gen:

Dekubi­tus­pro­phy­laxe und ‑Behand­lung

Zur Prophy­laxe eines Dekubi­tus ist eine regel­mä­ßige Bewegung und Mobili­sa­tion enorm wichtig. Zudem sollte die Haut und das Gewebe mit ausrei­chend Sauer­stoff versorgt werden. Der Einsatz von Medika­men­ten oder medizi­ni­schen Hilfs­mit­teln zur Vorbeu­gung eines Dekubi­tus ist in der Regel gründ­lich abzuwä­gen und zu begrün­den.

Essen­zi­ell für die Heilung eines Dekubi­tus ist die Besei­ti­gung der Ursache – also der Druck­ver­min­de­rung. Bei bettlä­ge­ri­gen Patien­ten kommen daher spezi­elle Dekubi­tus-Matrat­zen oder spezi­elle Betten zum Einsatz. Die regel­mä­ßige Umlage­rung von Patien­ten kann ebenfalls helfen.

Ist die Druck­ent­las­tung erfolg­reich, so kann die Dekubi­tus­wunde heilen.