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Patient nach der Lagerung auf die linke Seite (Symbolbild)
Patient nach der Lagerung auf die linke Seite (Symbol­bild)Bild: © Chana­wit | Dreamstime.com

Dekubi­tus nach Sturz und OP

In einem Urteil des OLG Karls­ruhe vom 3. April 2014 (9U 123/13) ging eine Kläge­rin gegen eine vermin­derte Leistung ihrer Unfall-Zusatz­ver­si­che­rung bei der Beklag­ten gericht­lich vor.

Ihr Vater brach sich bei einem häusli­chen Sturz im Juli 2011 den linken Oberschen­kel­kno­chen. Dieser wurde zunächst in der Unikli­nik opera­tiv behan­delt, später statio­när in mehre­ren Krankenhäusern.

Infolge der Behand­lun­gen entwi­ckel­ten sich beim Vater Dekubi­tus­ge­schwüre an der linken Ferse und am linken Unter­schen­kel. Dies führte dann sogar zu einer Amputa­tion des Unter­schen­kels, welche schließ­lich in eine tödli­che Sepsis mündete. Der Vater verstarb.

Die Beklagte musste der Kläge­rin nach Urteil des LG Walds­hut-Tiengen ledig­lich 50 Prozent der Versi­che­rungs­leis­tung auszah­len, da angenom­men wurde, dass die Vorer­kran­kun­gen des Vaters ursäch­lich für seinen Tod waren.

Der Vater litt im Vorfeld bereits an einer Nieren­in­suf­fi­zi­enz und arteri­el­ler Verschluss­krank­heit, die jedoch nicht in Bezug zum Unfall und zur Todes­ur­sa­che gestan­den haben. Letzten Endes sei er aber an den Folgen des Unfalls gestorben.

Die Kläge­rin legte gegen das Urteil Berufung ein – mit Erfolg. Die Voraus­set­zun­gen für eine Kürzung der Leistung wegen einer mitwir­ken­den Verur­sa­chung durch Vorer­kran­kun­gen lagen in diesem Fall nicht vor. Schuld am Tod des Vaters war der Unfall, der anschlie­ßende Dekubi­tus und die Sepsis­er­kran­kung. Die Kläge­rin erhielt die volle Versi­che­rungs­zah­lung in Höhe von 52.000 Euro.

Hinweis: Eine versi­che­rungs­ver­trags­recht­lich relevante „mitwir­kende Verur­sa­chung des Todes durch Vorer­kran­kun­gen“ ist nur anzuneh­men, wenn feststeht, dass der (unfall­be­dingte) Tod des Versi­che­rungs­neh­mers ohne die Vorer­kran­kun­gen nicht einge­tre­ten wäre. Hierbei ist ein Beweis nach § 286 Absatz 1 ZPO erforderlich.

Dekubi­tus: Defin­tion, Entste­hung, Folgen

Unter einem Dekubi­tus versteht man eine Schädi­gung der Haut und des darun­ter­lie­gen­den Gewebes aufgrund von länge­rer Druck­be­las­tung. Dabei ist vor allem die Durch­blu­tung der Haut gestört.

Der Unfall des Vaters im obigen Fall habe den Kranken­haus­auf­ent­halt gezwun­ge­ner­ma­ßen erfor­dert. Ohne den Unfall wäre der Dekubi­tus und die tödli­che Sepsis demnach nicht entstanden.

Dekubi­tus­ge­schwüre können bei älteren Menschen auch ohne den Einfluss von Vorer­kran­kun­gen auftre­ten. Grund dafür kann, wie auch in diesem Fall, das ständige und lange Liegen im Kranken­haus sein.

Bei jedem Dekubi­tus­ge­schwür besteht zudem grund­sätz­lich auch die Möglich­keit, dass sich eine tödlich verlau­fende Sepsis entwi­ckeln kann. Es ist zwar möglich oder wahrschein­lich, dass die arteri­elle Verschluss­krank­heit des Vaters für das Auftre­ten der Druck­ge­schwüre mitur­säch­lich war. Eine eindeu­tige Feststel­lung war hierzu jedoch nachträg­lich nicht mehr möglich.

Es ist anzuneh­men, dass die Verur­sa­chung der Dekubi­tus­ge­schwüre auch ohne Vorer­kran­kun­gen bei dem 75-Jähri­gen nicht wesent­lich anders verlau­fen wäre.

Nach der aktuel­len Rechts­spre­chung ist ein Dekubi­tus trotz Prophy­laxe nicht immer vermeid­bar. Wie man im Schadens­fall handeln sollte, erfah­ren Sie hier:

Wie erkenne ich eine Sepsis?

Eine Sepsis, oder auch Blutver­gif­tung, beschreibt eine Entzün­dungs­re­ak­tion des Körpers auf eine Infek­tion, die sich über das Blut auf den ganzen Körper ausbrei­tet. Ursäch­lich für eine Blutver­gif­tung sind häufig Bakte­rien.

Die Anwesen­heit der Keime im Blut ist jedoch nicht der Haupt­grund für eine Sepsis-Erkran­kung. Vielmehr ist es die Immun­re­ak­tion des Körpers, der den bakte­ri­el­len Befall nicht besei­ti­gen kann.

Das Vorhan­den­sein von Bakerien im Blut bedeu­tet jedoch noch lange keine Blutver­gif­tung. Kleine Mengen an Bakte­rien sind mitun­ter normal und kein Problem für das Immun­sys­tem. Erst wenn der Erreger­be­fall deutlich höher wird, besteht ernst­hafte Gefahr.

Typische Anzei­chen einer Blutver­gif­tung sind:

  • eine stark erhöhte oder niedrige Körpertemperatur
  • ein stark erhöh­ter Pulsschlag
  • eine erhöhte Atemfrequenz
  • eine starke Zu- oder Abnahme weißer Blutkör­per­chen (Leuko­zy­ten) im Blut

Diese Symptome sind erste Anzei­chen einer Sepsis. Man spricht hierbei jedoch zunächst von einer SIRS (Syste­mic Inflamm­a­tory Response Syndrome).

Eine Sepsis ist erst dann erreicht, wenn eine Infek­tion die Immun­ab­wehr des Körpers nachweis­lich angreift. Kommt es infolge dessen zu Organ­ver­sa­gen, spricht man von einer schwe­ren Sepsis.

Ist aufgrund der Entzün­dungs­re­ak­tion ledig­lich der Blutdruck nicht mehr intakt bzw. abfal­lend, spricht man von einem septi­schen Schock.

Wie behan­delt man eine Sepsis?

Bei einer einfa­chen Sepsis reicht es in der Regel aus, die Infek­ti­ons­quelle mittels Antibio­tika zu bekämpfen.

Bei einem schwe­re­ren Verlauf ist ein Aufent­halt auf der Inten­siv­sta­tion nahezu unaus­weich­lich, da auch die Funktion der Organe stetig beobach­tet werden muss. Zusätz­lich zu Antibio­ti­kum können folgende Maßnah­men zur Bekämp­fung greifen:

  • Infusion als Flüssig­keits­er­satz oder Nährlö­sun­gen, wenn Patien­ten nicht mehr Essen können
  • Trans­fu­sion, also Ersatz von Blutzel­len und Plasma
  • Unter­stüt­zung beein­träch­tig­ter Organe, zum Beispiel durch künst­li­che Beatmung oder Dialyse
  • gerin­nungs­hem­mende Medika­mente zur Thrombosevorbeugung
  • optio­nal blutzu­cker­sen­kende Insulintherapie

Gefah­ren durch Sepsis

Ohne eine Behand­lung nimmt der Kampf des Körpers gegen die Erreger der Blutver­gif­tung ein bitte­res Ende. Schäden an Organen und Gefäßen sind die Folge. Der Verlauf der Sepsis ist dabei abhän­gig vom auslö­sen­den Bakte­rium, dem Alter und Wohlbe­fin­den des Patienten.

Ist die Durch­blu­tung lebens­wich­ti­ger Organe nicht mehr gewähr­leis­tet, kann es zu einem Herz-Kreis­lauf-Versa­gen (septi­scher Schock) kommen. Bei ersten Anzei­chen einer Sepsis sollte man demnach dringend zum Arzt gehen. Je früher das Problem bekämpft wird, desto höher stehen die Chancen auf eine Komplettheilung.

Jedoch kann es auch nach einer erfolg­rei­chen Thera­pie zu Folge­schä­den wie Nerven­schä­den, Muskel­schwä­che, Stress oder Depres­sio­nen kommen. Auch hier ist bei ersten Anzei­chen sofort ein Arzt zu informieren.

Bleibt eine Behand­lung aus, oder kann sie bei bestimm­ten Patien­ten nicht erfolg­reich vollzo­gen werden, führt die Blutver­gif­tung in der Regel zum Tod.

Da eine Sepsis, wie auch im obigen Sachver­halt häufig aus einem Dekubi­tus hervor­geht, gilt es, diesem bereits vorzubeugen:

Dekubi­tus­pro­phy­laxe und ‑Behand­lung

Zur Prophy­laxe eines Dekubi­tus ist eine regel­mä­ßige Bewegung und Mobili­sa­tion enorm wichtig. Zudem sollte die Haut und das Gewebe mit ausrei­chend Sauer­stoff versorgt werden. Der Einsatz von Medika­men­ten oder medizi­ni­schen Hilfs­mit­teln zur Vorbeu­gung eines Dekubi­tus ist in der Regel gründ­lich abzuwä­gen und zu begründen.

Essen­zi­ell für die Heilung eines Dekubi­tus ist die Besei­ti­gung der Ursache – also der Druck­ver­min­de­rung. Bei bettlä­ge­ri­gen Patien­ten kommen daher spezi­elle Dekubi­tus-Matrat­zen oder spezi­elle Betten zum Einsatz. Die regel­mä­ßige Umlage­rung von Patien­ten kann ebenfalls helfen.

Ist die Druck­ent­las­tung erfolg­reich, so kann die Dekubi­tus­wunde heilen.