Durchaus kann es vorkommen, dass die im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte bestimmte Patientenmaßnahmen aufgrund von Personalmangel nicht mehr oder nur teilweise ausführen können. So kann es beispielsweise im Rahmen der Dekubitusprophylaxe passieren, dass die erforderlichen zweistündigen Mobilisationsmaßnahmen mit dem Patienten nicht mehr durchgeführt werden können, weil zu wenig Personal vorhanden ist. Gleichzeitig aber ist die Pflegefachkraft als Garant für den Patientenschutz zur Umsetzung dieser Maßnahmen verpflichtet.
Sollte ein solches Defizit in der Pflegedokumentation vermerkt werden? Eine spannende Frage, die in einem vergangenen Intensivworkshop „Dekubitusprophylaxe“ von Prof. Dr. Volker Großkopf, Professor für Rechtswissenschaften im Fachbereich Gesundheitswesen an der Katholischen Hochschule NRW in Köln, aufkam.
Weshalb jedoch von einem solchen Vermerk in der Pflegedokumentation abzuraten und stattdessen vielmehr ein Hinweis in Form einer Gefährdungsanzeige zu empfehlen ist, erklärt Prof. Großkopf in diesem Videobeitrag. Zugleich gibt er einen hilfreichen Praxistipp zur inhaltlichen Ausgestaltung einer Gefährdungsanzeige. Lesen Sie auch das Interview mit Prof. Großkopf zum Thema: Gefährdungsanzeige wegen Überlastung – ein Haftungsschutz für Pflegekräfte?