Nach Entzündung bei Patientin
Kontaminierter Handschuh bei Abszedierung kein strafbarer Fehler
Eine Pflegekraft eröffnete einen Abszess einer Patientin, nachdem diese mit dem angezogenen Handschuh bereits die Türklinke angefasst hatte. Die Patientin erlitt kurz darauf eine Entzündung der Wirbelglieder mit Liquifizierung der Bandscheiben. Sie klagte gegen die Klinik, die unhygienische Behandlung sei der Auslöser für die Erkrankung gewesen.