Wenn es um die Hygiene im Gesundheitsbereich geht, herrscht unter Fachkräften schnell Konsens: Hygienemaßnahmen müssen als ganzheitliches Konzept verstanden werden. Es hat einige Zeit gedauert, bis die Händedesinfektion als eine der wichtigsten Hygienemaßnahmen identifiziert wurde. Dann verstrich noch viel mehr Zeit, bis diese Erkenntnis auch akzeptiert und in der Praxis umgesetzt wurde.
Heute weiß man, dass selbst die Abflüsse von Waschbecken oder die Nähte von Gymnastikkissen zur Stilllegung ganzer Krankenhausstationen führen, weil Antibiotika-resistente Erreger über Vektoren (alles was Infektionserreger weitergeben kann) von einem Ort zum nächsten und schließlich (wieder) zum Menschen gelangen. Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen, die das beweisen.
Die Heimwäsche als hygienisches Risiko
Völlig unverständlich ist es daher, dass es geduldet oder sogar gefördert wird, dass Arbeitskleidung, die in einem hygienisch anspruchsvollen Bereich getragen wird, mit nach Hause genommen wird, um dort gewaschen zu werden. Glücklicherweise verlieren die Antibiotika-resistenten Infektionserreger im häuslichen Umfeld nach einiger Zeit ihre Antibiotika-Resistenzen und sie mutieren im wahrsten Sinne des Wortes wieder zu einem ganz normalen Infektionserreger (was aber auch kein beruhigender Gedanke sein kann).
Auch das Tragen von Privatkleidung unter dem Mantel, der im Eifer des arbeitstäglichen Geschäfts oftmals offen getragen wird, durchbricht den geschlossenen Kreis der gesicherten Aufbereitung und bringt potenziell kontaminierte textile Artikel in den Privathaushalt. Können die Krawatte oder die Wollhose nach dem Tragen sicher desinfiziert werden?
Höchstes Maß an Hygiene-Sicherheit bei professionellen Waschverfahren
Alle Textil-Dienstleistungsunternehmen, die Textilien aus hygienisch anspruchsvollen Bereichen aufbereiten, können – selbst in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen (das betrifft sogar Kindertagesstätten, wenn meldepflichtige Infektionserreger gemeldet werden) – die Wäsche mit Verfahren behandeln, die in der Desinfektionsmittelliste des Robert Koch-Institutes (RKI) gelistet sind.
In professionellen Textil-Dienstleistungsunternehmen werden routinemäßig Desinfektionsverfahren eingesetzt, die in der Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH) aufgeführt sind und den Stand der Technik beschreiben. Diese Verfahren sind von Wissenschaftlern und Experten als wirksam befunden und bieten ein höchstes Maß an (Hygiene-)Sicherheit. Solche Verfahren können aus vielfach beschriebenen Gründen nicht in der heimischen Waschmaschine umgesetzt werden.
Wenn nun noch aufgrund der Umsetzung der neuen europäischen Biozidproduktegesetzgebung künftig jede Firma in ihrem eigenen, nicht akkreditierten Labor, mit nur einem Versuch, nur einer Konzentration und nur einer Einwirkzeit aufzeigen kann, dass ihr eigenes Produkt wirkt und damit eine gesetzeskonforme Desinfektionsmittelregistrierung bekommt, steigt der Stellenwert der RKI- und VAH-Desinfektionsmittelliste umso mehr.
Unprofessionelle Wäscheaufbereitung passt in kein modernes Hygienemanagement. Stellen Sie sich vor: Sie versuchen, in einem Lebensmittelgeschäft ihre mitgebrachten Verpackungsbehälter abzugeben, die sie in Ihrer eigenen Spülmaschine aufbereitet haben, um die im Supermarkt unverpackten Lebensmittel nach Hause mitzunehmen. Das klappt mit dem Hinweis auf das Hygienemanagement des Supermarktes sicherlich nur selten, obwohl Ihre Verpackung in der Regel nicht mit Körperflüssigkeiten, Blut oder potenziell verkeimten Flächen in Kontakt war.