Vergleich
Ein Vergleich bringt einer Ärztin 400.000 Euro Abfin­dung Bild: © Tanasin Srija­roen­si­ri­kul | Dreamstime.com

Vergleich macht Summe erst möglich

Ein Vergleich macht es möglich: 400.000 Euro Abfin­dung erhält die zuvor gekün­digte Ärztin.

Der Vorwurf der Klinik­lei­tung lautete damals: ein angeb­li­cher Arbeits­zeit­be­trug von 28 Minuten. Weil Franziska S. nach einem 24-Stunden-Bereit­schafts­dienst eine knappe halbe Stunde zu früh gegan­gen sein soll, war der Ärztin der Helios Endo-Klinik in Hamburg im Juni 2023 frist­los gekün­digt worden. Kolle­gen hatten sie dabei beobach­tet und dies bei der Klinik­lei­tung gemel­det.

Anästhe­sis­tin wehrte sich gegen Vorwurf

Die Anästhe­sis­tin hatte das vehement bestrit­ten und eine Kündi­gungs­schutz­klage einge­reicht. Dann haben sich beide Seiten vor dem Arbeits­ge­richt Hamburg auf diesen Vergleich geeinigt.

Die betrof­fene Ärztin war engagiert in verschie­de­nen Gremien ihrer Gewerk­schaft, dem Marbu­ger Bund.

Marbur­ger Bund engagiert sich für Mitglied

Der Marbur­ger Bund hat auch ihre Prozess­ver­tre­tung übernom­men und vermu­tet nach eigenen Angaben, dass die Kündi­gung mit dem gewerk­schaft­li­chen Engage­ment zusam­men­hing. Die Ärztin sei Mitglied der Verhand­lungs­kom­mis­sion zum „Tarif­ver­trag-Ärzte Helios“ gewesen und habe als Streik­lei­te­rin maßgeb­lich den Ärzte­streik im März 2023 wie auch schon im Jahr 2021 organi­siert.

Aktiv in Gewerk­schaft mitge­wirkt

Vor Tausen­den Ärztin­nen und Ärzten habe sie bei einer öffent­li­chen Kundge­bung in Hamburg die Arbeits­be­din­gun­gen bei Helios kriti­siert und sei unter anderem Protago­nis­tin einer TV-Repor­tage zum Warnstreik gewesen.

„Helios hat meiner Meinung nach versucht, eine unbequeme und gewerk­schaft­lich engagierte Mitar­bei­te­rin einfach so loszu­wer­den“, so Dr. Pedram Emami, erster Vorsit­zen­der des Marbur­ger Bundes in Hamburg.

Helios distan­ziert sich

Helios selbst distan­ziert sich von dieser Darstel­lung.

„Gewerk­schaft­li­ches Engage­ment wird von uns in keiner Weise behin­dert“, erklärt ein Regio­nal­lei­ter der Unter­neh­mens­kom­mu­ni­ka­tion. Und weiter: „Es entspricht unserem Selbst­ver­ständ­nis, jedem Verdacht sorgfäl­tig, neutral, unvor­ein­ge­nom­men und ergeb­nis­of­fen nachzu­ge­hen, um dann bei einer Bestä­ti­gung des Verdachts erfor­der­li­che arbeits­recht­li­che Maßnah­men zu ergrei­fen.“

Es werde kein Unter­schied gemacht, welche Person mit welchem Amt davon betrof­fen sei.

Ärztin wäre gerne geblie­ben

Der Marbur­ger Bund zeigt sich glück­lich mit der Entschei­dung: Für Franziska S. sei der Vergleich eine Lösung, mit der sie rehabi­li­tiert wieder nach vorne blicken kann. Aller­dings wäre die Ärztin, die mehr als 23 Jahre in der Klinik beschäf­tigt war, gerne an ihrem Arbeits­platz geblie­ben.

Quellen: Marbur­ger Bund, Helios, Arbeits­ge­richt Hamburg