Rechts­de­pe­sche: Ihr Partner Dr. Dirk Hochle­n­ert >berich­tete in der Ausgabe RDG 03/2011 von . Welche Vorteile genie­ßen Ihre Patien­ten darüber hinaus?

Dr. Gerald Engels: Die Patien­ten erhal­ten alle not­wendigen diagnos­ti­schen und thera­peutischen Verfah­ren extrem zeitnah zur Verfü­gung gestellt, das heißt, eine Schnitt­stellenproblematik zwischen den Sek­torengrenzen existiert in unseren Netz­werken nicht. Der Patient wird so in unser System einge­schleust, wie es gerade nötig ist. Die zeitnahe Deeska­la­tion des Wundsze­na­rios und die Optimie­rung des Heilungs­ver­laufs liegen auf der Hand.

Rechts­de­pe­sche: Die Vergü­tungs­struk­tur in der Wundver­sor­gung wird oftmals bemän­gelt. Gibt es hierzu Lösun­gen?

Engels: In der Regel­ver­sor­gung erhält der nieder­ge­las­sene Chirurg in Nord­rhein derzeit unter 25 Euro pro Quar­tal. Hier muss man sich sehr gut über­legen, was man tut, sonst gerät man schnell in eine Schief­lage. Im Rahmen unserer Netzwerk­struk­tu­ren und der daran geknüpf­ten IV-­Verträge sind wir in der Lage, die Patien­ten mit Diabe­ti­schem Fußsyn­drom (DFS) kostende­ckend zu behan­deln. Die Vergü­tung er­laubt eine Inves­ti­tion in die perso­nelle und materi­elle Profes­sio­na­li­sie­rung der Struk­tu­ren und ermög­licht dadurch eine effizi­ente Schwer­punkt­ver­sor­gung der DFS-­Pati­en­ten.

Rechts­de­pe­sche: Der finan­zi­elle und perso­nelle Aufwand der Behand­lung von Patien­ten mit DFS ist sehr hoch. Wie stehen Sie zur verant­wort­li­chen Einbin­dung von quali­fi­zier­ten Pflegen­den, und wie stellt sich für Sie deren Vergü­tung dar?

Engels: Klar ist, dass der Behandlungs­aufwand von chroni­schen Wundpatien­ten nicht von den Ärzten alleine gestemmt werden kann. Das Patientenauf­kommen und die Inten­si­tät der Behand­lungen sind einfach zu hoch. Die Ärzte brauchen die Pflege – die quali­fi­zierte Pflege durch verant­wort­li­ches, gut aus­gebildetes Fachper­so­nal. Dessen Leis­tungen müssen auch vergü­tet werden, das versteht sich von selbst. Momen­tan ist die Vergü­tung der Pflegen­den in der Wundver­sor­gung regio­nal noch sehr unter­schied­lich ge­regelt. Hier bedarf es einer grundsätz­lichen Überprü­fung der Leistungsstruk­turen unter Berück­sichtigung der Quali­fi­ka­tion.

Rechts­de­pe­sche: Wie gestal­tet sich die Zusammen­arbeit von Medizin und Pflege in Ihrem Netzwerk?

Engels: Wir unter­hal­ten verschie­dene, gut funktio­nie­rende Koope­ra­tio­nen mit ambulan­ten Pflege­diens­ten. Voraus­set­zung für die Koope­ra­tion mit den Netz­werkärzten ist, dass die Pflege­dienste ihre Struktur­ und Prozess­qua­li­tät ex­akt definie­ren. Beispiels­weise muss der Pflege­dienst mindes­tens drei wundthe­rapeutisch weiter­ge­bil­dete Mitar­bei­ter beschäf­ti­gen und eine solide, lücken­lose Kommu­ni­ka­ti­ons­struk­tur vorhal­ten. Außer­dem muss natür­lich sicher­ge­stellt sein, dass bei einem unerwar­te­ten Verlauf die unver­züg­li­che Rückmel­dung an das Wundzen­trum erfolgt.

Rechts­de­pe­sche: Wie ist die Resonanz der Patien­ten auf das Angebot der IV­-Versor­gung?

Engels: Extrem gut. Mittler­weile hat sich die Quali­tät unserer Konzepte in den Regio­nen – auch über die Kran­kenkassen – herum­ge­spro­chen, so dass wir zuneh­mend kleinere chirur­gi­sche Eingriffe in einem frühen Stadium vorneh­men und Schlim­me­res verhin­dern können. Ein Problem stellen aller­dings die Patien­ten dar, die durch ihre poly­neuropathische Störung und das fehlende Warnsi­gnal „Schmerz“ ihr Risiko nicht reali­sie­ren und deshalb den Weg zum Arzt nicht früh genug finden.

Rechts­de­pe­sche: Wird bei der Versor­gung des DFS durch die Netzwerk­part­ner Wert auf die Anwen­dung bestimm­ter Verfah­ren gelegt?

Engels: Wir arbei­ten konse­quent leitli­ni­en­ge­recht, und zwar zeitnah. Natür­lich ist die syste­ma­tisch entwi­ckelte S3-Versor­gungs­leit­li­nie „Diabeti­scher Fuß“ der AWMF für uns von beson­de­rer Bedeu­tung.

Rechts­de­pe­sche: Wie beurtei­len Sie den Stellen­wert des DFS in Medizin und Pflege­wis­sen­schaft?

Engels: Ich glaube, dass die Risikopro­file des DFS regel­haft nicht hinrei­chend beach­tet werden. Das gilt insbesonde­re für hospi­ta­li­sierte Patien­ten, die im Rahmen ihrer Neuro­pa­thie zum Beispiel unnötige Druck­lä­sio­nen durch Fußbret­ter in Kranken­haus­bet­ten erlei­den. Weiter­hin sollte die Komple­xi­tät des DFS Einzug in die Risiko­-Skalen finden.

Rechts­de­pe­sche: Sind für die Zukunft hierzu Publi­ka­tio­nen geplant, und/oder setzen Sie auf das Inter­net zur Wissensvermitt­elung?

Engels: Es fehlt eine Evalua­tion der chirur­gi­schen Verfah­ren im DFS­-Bereich. Hier ist dringen­der Handlungsbe darf. Wir planen eine inter­ak­tive Struk­tur, durch die der Blick­win­kel auf ein­zelne biome­cha­nisch relevante Phäno­mene in der Entwick­lung von typischen Fußlä­sio­nen bei DFS-­Pati­en­ten in den Fokus der Behand­ler gerückt werden kann. Die Entschei­dung pro Print oder pro Elektro­nik ist noch nicht gefal­len.

Das Inter­view führte Michael Schanz.