Der Vorstands­vor­sit­zende der KBV, Dr. Andreas Gassen, erklärte dazu am Diens­tag: „Das Thema Notfall­ver­sor­gung ist ein zu wichti­ges Thema als dass es auf die Forde­rung nach mehr Geld für eine bestimmte Inter­es­sen­gruppe reduziert werden sollte. Ich rufe die DKG und den Marbu­ger Bund (MB) dazu auf, mit uns in den Dialog zu treten. Gemein­same Lösun­gen finden, lautet das Gebot der Stunde.“

Gassen betonte, dass die KBV-Vertre­ter­ver­samm­lung im Rahmen ihres Konzep­tes „KBV 2020“ Ideen entwi­ckelt hat, wie ambulan­ter und statio­nä­rer Bereich zusam­men­ar­bei­ten können: „Wir sehen den Patien­ten im Mittel­punkt, der durch ein umfang­rei­ches Infor­ma­ti­ons- und Medien­an­ge­bot den für ihn richti­gen Behand­lungs­pfad leich­ter finden kann.“ Auch erläu­terte Gassen, dass man gemein­sam mit Vertre­tern der Kranken­häu­ser darüber sprechen müsse, die Patien­ten an die richti­gen Stellen zu leiten: „Dieses Vorge­hen dient am ehesten den Patien­ten und sorgt auch dafür, dass die knappen finan­zi­el­len Ressour­cen optimal einge­setzt werden. Der simple Ruf nach immer mehr Geld ist wie das Schüt­ten von immer mehr Wasser in einen löchri­gen Eimer.“

„Ein Patien­ten­steue­rungs­sys­tem ist notwen­dig“

Das Bundes­vor­stands­mit­glied des MB, Dr. Susanne Johna, äußerte sich zur Diskus­sion über die Notfall­ver­sor­gung und wies geäußerte Vorwürfe der KV Baden-Württem­berg zurück: „Unsere Vorschläge zielen darauf ab, die Zusam­men­ar­beit zwischen Kranken­häu­sern und KV-Bereit­schafts­dienst zu verbes­sern – durch eine integra­tive, gemein­same Versor­gung, durch mehr Koordi­na­tion und eine standar­di­sierte, stets gleiche Erstein­schät­zung der Behand­lungs­dring­lich­keit der Patien­ten. Der Vorwurf, wir würden einer allei­ni­gen Notfall­ver­sor­gung durch das Kranken­haus das Wort reden, geht völlig an der Sache vorbei.“ Dem Vorschlag Gassens, in den Dialog zu treten und gemein­sam Lösun­gen zu finden, stehe Dr. Susanne Johna positiv gegen­über.

Ebenfalls am Diens­tag meldete sich der Haupt­ge­schäfts­füh­rer der DKG, Georg Baum, in Berlin zu Wort: „Wir nehmen gerne den Ruf nach einer besse­ren Abstim­mung und Zusam­men­ar­beit auf. Denn gemein­sam ist in der Tat zu klären, warum trotz geöff­ne­ter Praxen und damit während der Sprech­stun­den­zei­ten gemäß einer Umfrage in den hessi­schen Kranken­häu­sern ca. ein Drittel der Patien­ten von nieder­ge­las­se­nen Ärzten in die Notfall­am­bu­lan­zen der Kranken­häu­ser verwie­sen werden. Hier zeigt sich, dass ein funktio­nie­ren­des Patien­ten­steue­rungs­sys­tem dringend erfor­der­lich ist.“

„Klini­ken sollen für Notfall­ver­sor­gung zahlen, um das Kassen­bud­get zu schonen“

Baum wies den Vorwurf an die Kranken­häu­ser zurück, dass sie undif­fe­ren­ziert und unbegrün­det nach immer mehr Geld rufen würden. Vielmehr forder­ten die Klini­ken berech­tigt aufwands- und kosten­ge­rechte Vergü­tungs­sätze für die von ihnen erbrach­ten ambulan­ten Notfall­leis­tun­gen. Die seit dem 1. April geltende Abklä­rungs­pau­schale von 4,74 Euro für die verwal­tungs­mä­ßige Erfas­sung und ärztli­che Abklä­rung von Patien­ten in den Notfall­am­bu­lan­zen sei dies mit Sicher­heit nicht.

„Würden die Patien­ten, wie es der Sicher­stel­lungs­auf­trag vorsieht, von den nieder­ge­las­se­nen Ärzten behan­delt werden“, so Baum, „wäre die Belas­tung der Gesamt­ver­gü­tung der nieder­ge­las­se­nen Ärzte deutlich höher. Es kommt der Verdacht auf, dass den Klini­ken Behand­lungs­kos­ten aufge­bür­det werden, um die KV-Budgets zu schonen. Die 4,74 Euro verstär­ken diesen Fehlan­reiz. Als Zeichen einer wirklich konstruk­tiv gemein­ten Dialog­be­reit­schaft fordern wir die KBV auf, den Beschluss über die 4,74 Euro umgehend zu korri­gie­ren.“

Quelle: KBV, DKG