Seit 2004 gibt es bei der AOK ein eigenständiges Referat, die AOK PLUS, mit sechs Mitarbeitern, die darauf spezialisiert sind Fehlverhalten im Gesundheitswesen in Sachsen und Thüringen zu bekämpfen. Aus dem Bericht für die Jahre 2014/15 ging nun hervor, dass das Referat 832 Hinweise erhalten und bearbeitet hat, davon 485 in Sachsen und 347 in Thüringen. Die Hinweise sind der AOK PLUS aus verschiedenen Quellen zugetragen worden, zum einen aus den eigenen Fachabteilungen (468), zum anderen aber auch von Externen (186), wie Versicherte, Angehörige oder Ermittlungsbehörden. Auch anonyme Meldungen von insgesamt 51 Personen gingen bei dem Referat ein.
Nicht erbrachte Leistungen wurden abgerechnet
Die meisten Hinweise gab es in Fällen, in denen nicht erbrachte Leistungen abgerechnet wurden (384). So haben beispielsweise Ärzte Verordnungen an Versicherte ausgestellt, welche direkt an die beteiligte Physiotherapiepraxis weitergeleitet und dann mit der AOK PLUS abgerechnet wurden, obwohl tatsächlich keine Leistung erbracht worden ist. In 164 Fällen lag der Verdacht vor, dass Sozialleistungen erschlichen worden sind, wie etwa durch das Abschließen von Scheinarbeitsverträgen, um von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln zu können. Ebenfalls häufig sind pflegerische Leistungen von Mitarbeitern erfolgt, die für diese Aufgaben eigentlich keine Qualifizierung haben – abgerechnet wurde jedoch so, als hätte eine Pflegekraft die Leistung erbracht. Auch die Rechtsdepesche hatte in der Vergangenheit im Rechtsprechungsticker über einen Abrechnungsbetrug einer Betreiberin eines ambulanten Pflegedienstes berichtet.
Beträge in Millionenhöhe
Insgesamt konnten durch die Überprüfungen der AOK PLUS 2.110.078,86 Euro zurückgeholt werden. In 256 Fällen hat sich herausgestellt, dass es sich nicht um Fehlverhalten handelt oder es konnte nicht nachgewiesen werden. Das Fazit der Auswertung: In Sachsen und Thüringen kommt es in allen Leistungsbereichen zum Missbrauch der Kassengelder, dennoch steckt nicht hinter jedem Verdacht tatsächlich ein Betrug, der zur strafrechtlichen Verfolgung führt.
Quelle: AOK