Gestern hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm den Beschluss bekannt gegeben, dass der Apotheker aus Bottrop, der in über 50.000 Fällen gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen haben soll, weiterhin in Untersuchungshaft sitzen muss.
Bereits Ende November 2016 wurde infolge eines Haftbefehls des Amtsgerichts Essen eine Untersuchungshaft von 6 Monaten angesetzt. Diese wird nun mit Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm fortgeführt.
Der Beschuldigte soll gewerbsmäßig Arzneimittel oder Wirkstoffe hergestellt haben, die qualitativ stark von den pharmazeutischen Regeln abgewichen sein sollen. So hat er Krebspräparate nicht nur unter Missachtung der Hygieneregeln hergestellt, sondern sie auch mit zu geringen Mengen der verordneten Wirkstoffe versehen haben.
Falsche Medikamente und Abrechnungsbetrug
Hinzu kommt, dass er in 59 Fällen die falsch hergestellten Präparate nicht korrekt bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet haben soll.
Die bisherigen Ermittlungen begründen einen dringenden Verdacht, dass er die Taten tatsächlich so begangen hat. Die sichergestellten Präparate wurden untersucht und es konnten massive Mängel bezüglich der Wirkstoffmenge festgestellt werden. Zeugenaussagen bestätigen, dass der Beschuldigte für das Anmischen dieser Präparate verantwortlich sein soll.
Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr
Auch die Krankenkassen und Patienten selbst gehen bereits zivilgerichtlich gegen den Apotheker vor. Wegen der enormen Vielzahl und der Schwere der Vorwürfe kann von einer Haftstrafe von mehreren Jahren ausgegangen werden. Zudem bestehe Fluchtgefahr.
Aus diesen Gründen sieht das Oberlandesgericht Hamm eine Verlängerung der Untersuchungshaft, um die Ermittlungen fortzuführen, gerechtfertigt und begründet. Die bisherigen Ermittlungen seien zügig vorgenommen worden, schneller hätten sie nicht betrieben werden können.
Quelle: OLG Hamm