Immer wieder bilden sich neue Assistenzberufe im Gesundheitswesen heraus. Dies sei ein normaler Prozess, der durch die Weiterentwicklung von Berufsfeldern und die Umverteilung von Aufgaben entstehe, erklärt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Doch gerade im Bereich der Pflege, aber auch in der Medizin, entstehen oftmals in Folge von Personalmangel neue Berufsprofile, die nicht systemkompatibel seien. Im Konkreten geht es dem Verband dabei um die Operationstechnischen, Anästhesie-technischen, Chirurgie-technischen Assistenzberufe sowie um das Berufsbild des Physician Assistant. In einem Positionspapier hat der DBfK sich dazu kritisch geäußert und einzelne Kritikpunkte aufgeführt
- Wenn neue Berufsprofile infolge des Fachkräftemangels entstehen, bleibt das eigentliche Problem ungelöst
- Meist umfasst das neue Berufsprofil nur ein eng gefasstes Aufgabengebiet, berufliche Aufstiegsmöglichkeiten sind begrenzt
- Die Rechte im Bereich der Ausbildungsförderung und des Zugangs zur beruflichen Weiterentwicklung sind oft eingeschränkt (Stipendien, Meister-BAFöG, Hochschulzugang nach Ausbildungsabschluss)
- Die Abgrenzung zu bestehenden Berufsprofilen bleibt unklar
- Die Finanzierung und häufig auch die Vergütung sind nicht geregelt
Keine bundeseinheitliche Regelung für den OTA-Beruf
Als lang bestehendes Beispiel führt der DBfK in seinem Positionspapier den Beruf des Operationstechnischen Assistenten (OTA) an. Dieser habe sich in den 1990er Jahre herausgebildet, nachdem die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) eine Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von OTAs abgab, weil es an OP-Fachpflegepersonen mangelte. Anstatt dass ihre schlechten Arbeitsbedingungen verbessert wurden, habe man die neue Qualifikation des OP-Assistenten geschaffen. Rechtlich sind die OTAs allerdings mittlerweile im Tarifsystem eingegliedert und bundesweit gibt es bereits 120 OTA-Schulen. Wie auch in der Rechtsdepesche (Ausgabe März/April) berichtet wurde, scheiterte allerdings bereits zum dritten Mal der Versuch, den Beruf des OTA gesetzlich bundeseinheitlich zu regeln.
Das Studium zum Physician Assistant
Kritisch sieht der DBfK außerdem das Studium zum Physician Assistant (PA), das für berufserfahrene Fachkräfte des Gesundheitswesens – bevorzugt aus der Pflege – vorgesehen ist und zur Qualifikation für ärztliche Assistenzaufgaben in der Chirurgie führen soll. Dem Verband zufolge handele es sich bei diesem noch recht neuen Berufsprofil um keine echte Karrierechance für Pflegefachpersonen, da ein Physician Assistant letztlich auf der untersten ärztlichen Hierarchieebene eingesetzt werde. Eine Weiterbildung für diesen Qualifikationsbereich würde ebenso ausreichen, kritisiert der DBfK.
Die Meinungen zu dem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesärztekammer (BÄK) entwickelten Konzept des Physician Assistant gehen auseinander. Die Idee dahinter ist, dass durch diesen Assistenzberuf mehr Möglichkeiten der Delegierbarkeit entstehen. So soll ein Physician Assistant selbständig deligierbare Aufgaben ausüben können, die zuvor dem Arzt vorbehalten waren. In den USA und vielen weiteren Ländern, etwa in den Niederlanden und in Großbritannien, ist der Beruf des PA bereits seit einigen Jahren fest etabliert.
Forderungen des DBfK
Angesichts der zu kritisierenden Punkte fordert der DBfK , dass die Weiterentwicklung von neuen Berufsprofilen im Gesundheitswesen nur auf rechtlicher Grundlage erfolgen dürfen sollten. Zudem sollten sie in Relation zu bereits bestehenden Berufen gesetzt werden und ihre Sinnhaftigkeit entsprechend geprüft werden. Wenn neue Berufsprofile herausgebildet werden, sollten sie die gleichen strukturellen Rechte beinhalten wie bereits etablierte Berufe, so der DBfK abschließend.
Quelle: DBfK