Der MDK stellt Hausbesuche ein und bietet personelle Unterstützung zur Bewältigung in der Corona-Krise an.
Der MDK stellt Hausbe­su­che ein und bietet perso­nelle Unter­stüt­zung zur Bewäl­ti­gung in der Corona-Krise an. Bild: Photo 124594640 © Valerii Honcha­ruk – Dreamstime.com

Die Maßnah­men zur Bekämp­fung der Ausbrei­tung des neuar­ti­gen Corona­vi­rus sind massiv ausge­wei­tet worden, um Infek­ti­ons­ket­ten zu unter­bre­chen, das Fortschrei­ten der Pande­mie zu verlang­sa­men und so eine Überfor­de­rung des Gesund­heits­sys­tems zu verhin­dern. Um beson­ders verletz­li­che Perso­nen­grup­pen wie zum Beispiel pflege­be­dürf­tige Menschen zu schüt­zen, setzen die Medizi­ni­schen Dienste der Kranken­ver­si­che­rung (MDK) jedwede Form der körper­li­chen Unter­su­chung aus, so die Medizi­ni­schen Dienste in einer Presse­mit­tei­lung.

„Die MDK-Gemein­schaft hat festge­legt, dass zum Schutz der pflege­be­dürf­ti­gen und vorer-krank­ten Menschen ab sofort keine persön­li­chen Begut­ach­tun­gen in Pflege­hei­men und in eigener Häuslich­keit zur Feststel­lung der Pflege­be­dürf­tig­keit erfol­gen“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäfts­füh­rer des MDS. Statt­des­sen werden die Medizi­ni­schen Dienste die Einstu­fung in Pflege­grade auf Basis der bereits vorlie­gen­den Infor­ma­tio­nen und eines ergän­zen­den Telefon­in­ter­views mit den Pflege­be­dürf­ti­gen bzw. ihren Bezugs­per­so­nen vorneh­men. Auf diese Weise werden der zeitnahe Leistungs­be­zug und die damit verbun­dene Versor­gung sicher­ge­stellt.

Darüber hinaus werden auch für andere Begut­ach­tungs­an­lässe alter­na­tive Vorge­hens­wei­sen festge­legt, die eine Begut­ach­tung ohne körper­li­che Unter­su­chung ermög­li­chen und damit die Versor­gung des Versi­cher­ten sicher­stel­len. Um das Infek­ti­ons­ri­siko für die beson­ders verletz­li­chen Perso­nen­grup­pen zu vermin­dern, haben die MDK bereits die Regel­prü­fun­gen der Quali­tät nach § 114 SGB XI in ambulan­ten, teil- und vollsta­tio­nä­ren Pflege­ein­rich­tun­gen bis vorläu­fig Ende Mai ausge­setzt. Ziel ist es, einer­seits beson­ders gefähr­dete Menschen zu schüt­zen und anderer­seits die Einrich­tun­gen von Zeitauf­wän­den durch die Prüftä­tig­keit zu entlas­ten.

Medizi­ni­schen Dienste bieten perso­nelle Unter­stüt­zung an

Darüber hinaus haben die Medizi­ni­schen Dienste ihre Unter­stüt­zung in der Corona-Krise angekün­digt, indem sie ihre perso­nel­len Ressour­cen für die Gesund­heits­ver­sor­gung zur Verfü­gung stellen. „Die Medizi­ni­schen Dienste sind bereit, mit ihren medizi­ni­schen und pflege­ri­schen Perso­nal­res­sour­cen bei der Bewäl­ti­gung der Corona-Krise zu helfen. Vorstell­bar ist, dass MDK-Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter dem gesund­heit­li­chen und pflege­ri­schen Versor­gungs­sys­tem und für öffent­li­che Stellen, wie zum Beispiel die Gesund­heits­äm­ter vor Ort, zur Verfü­gung gestellt werden. Die Situa­tion erfor­dert es, dass alle Kräfte gebün­delt werden, um gemein­sam die Pande­mie zu bekämp­fen“, so Dr. Pick. Bei der Ausge­stal­tung der Unter­stüt­zung ist noch festzu­le­gen, in welchen konkre­ten Aufga­ben­fel­dern dringen­der Bedarf besteht und welche Quali­fi­ka­tion das dafür gesuchte Perso­nal haben sollte. Darüber hinaus ist zu klären, wie die recht­li­chen Bedin­gun­gen für die Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen der Medizi­ni­schen Dienste zu gestal­ten sind. Diese Fragen werden derzeit zwischen der MDK-Gemein­schaft, dem GKV-Spitzen­ver­band und den zustän­di­gen Minis­te­rien geklärt, um eine solche Unter­stüt­zung ermög­li­chen zu können.