Die Dokumentation ist ein probates Mittel pflegerisches Handeln nachvollziehen zu können. Sie dient sowohl der Therapie- als auch der Qualitätssicherung. Im Schadensfall erlangt sie eine hohe haftungsrechtliche Relevanz, weil häufig nur über die Dokumentation das Behandlungs- und Pflegegeschehen nachvollzogen werden kann.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass viele Haftungsprozesse verloren werden, weil lückenhaft, unvollständig, widersprüchlich oder gar manipuliert dokumentiert wurde. Die Angst vor einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme führt häufig dazu, dass der Dokumentationsumfang stetig steigt und kostbare Zeit – die in der direkten Pflege verloren geht – in Anspruch nimmt.
Mit dem Strukturmodell gegen den Dokumentationswust
Die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation (Strukturmodell) versucht diesem Trend entgegenzutreten. Dieser äußerst begrüßenswerte Ansatz wirft jedoch viele tatsächliche sowie haftungsrechtliche Fragen auf.
Auch eine entbürokratisierte Dokumentation muss die wesentlichen Inhalte des Pflegeprozesses wiedergeben sowie geeignet, lückenlos und sachgerecht sein. Die Frage „was darf ich weglassen und wie sieht die richtige Formulierung aus“ stellt viele Anwender immer wieder vor große Herausforderungen