Impfschäden
Rechts­an­walt Joachim Cäsar-Preller vertritt allein 190 Kläger mit angeb­li­chen Impfschä­den

Rechts­de­pe­sche: Sie sind Fachan­walt für Bank- und Kapital­markt­recht sowie für Bau- und Archi­tek­tur­recht. Warum vertre­ten sie plötz­lich so viele Corona-Geschä­digte?

Rechts­an­walt Joachim Cäsar-Preller: Grund­sätz­lich schließt das eine das andere natür­lich nicht aus. Wir sind seit 25 Jahren als Rechts­an­walts-Kanzlei tätig. Ergeben hat sich das einfach dadurch, dass Mandan­ten eben mit Impfschä­den zu uns gekom­men sind. Die ersten Mandan­ten sind im Frühjahr letzten Jahres zu uns gekom­men, als es mit der Corona-Impfung losging. Und wenn sich neue Rechts­ge­biete oder neue Themen aufbah­ren, dann kann man natür­lich sagen ’nee, mach ich nicht‘ oder man inter­es­siert sich dafür und übernimmt eben auch solche Fälle. Medizin­recht selbst haben wir ja schon seit 20 Jahren gemacht.

Rechts­de­pe­sche: Vertre­ten sie also nur Mandan­ten, die Impfschä­den in Verbin­dung mit einer Corona-Impfung haben?

Cäsar-Preller: Es gibt ja in Verbin­dung mit Corona vieler­lei andere Themen. Es gibt ja auch arbeits­recht­li­che Fälle, weil es in diesem Bereich eben mittler­weile auch aller­hand Zugangs­be­schrän­kun­gen gibt. Natür­lich gibt es auch reise­recht­li­che Themen. Da stellt sich dann die Frage inwie­weit man auch bereits gebuchte Reisen wegen Corona als Kunde absagen kann. Und dann ist ein großes Thema der Impfsta­tus: Da gab es ja auch vieler­lei Grund­rechts­be­schrän­kun­gen und in diesem Bereich sind wir auch tätig. Aber ja die 190 Fälle, die wir betreuen, das sind Corona-Geschä­digte.

„Jeden Tag kommen neue Fälle“

Rechts­de­pe­sche: 190 Mandan­ten klingt erstmal sehr viel. Wie können Sie die alle beraten?

Cäsar-Preller: Also ich gehe von Zehntau­sen­den Corona­imp­fung-Geschä­dig­ten in Deutsch­land aus, und das sind natür­lich viele Fälle. Wir haben aber nur einen Bruch­teil davon. Von daher würde ich sagen, dass 190 Manda­ten gar nicht mal so viel sind. Wir dürfen aber auch nicht verges­sen, dass sehr viele Menschen bei Corona-Impfschä­den gar nichts unter­neh­men. Die sind so krank, die können sich gar nicht darum kümmern. Aber es ist natür­lich nicht ausge­schlos­sen, dass die oder ihre Angehö­ri­gen später dann zu uns kommen. Es wird bei uns auf jeden Fall immer mehr – jeden Tag kommen neue Fälle dazu.

Natür­lich bin ich auch nicht alleine und wir mussten uns auch erst in diese Spezial-Materie einar­bei­ten. Es gab ja auch schon vorher Impfschä­den bei anderen Impfun­gen, Masern zum Beispiel. Aber bei dieser Gewal­tig­keit des Themas, da mussten wir uns schon einar­bei­ten.

Rechts­de­pe­sche: Einer ihrer Mandan­ten ist Sebas­tian Schönert, der mit seiner Klage gegen Astra­Ze­neca einen Präze­denz­fall geschaf­fen hat und damit auch an die Öffent­lich­keit gegan­gen ist. Ist das ihr promi­nen­tes­ter Fall?

Cäsar-Preller: Nein, Herr Schönert ist vom Volumen her eher ein kleiner Fall. Aber er ist natür­lich der Erste, der in die Klage geht mit unserer Unter­stüt­zung. Vor dem Landge­richt in Köln wird die Klage noch diesen Monat einge­reicht. Und aus dieser Sache kann man eine Sache lernen: Man kann in Deutsch­land klagen, obwohl der Impfstoff-Herstel­ler in einem anderen Land sitzt. Und das tun sie alle außer BionTech: Moderna sitzt in Spanien, Astra­Ze­neca in Schwe­den und Johnson & Johnson in Belgien. Sie müssen also bei Moderna nicht in Spanien klagen, sondern in Deutsch­land und zwar bei dem Landge­richt, in dessen Bezirk der Betrof­fene lebt und wahrschein­lich auch geimpft wurde.

Rechts­de­pe­sche: Als Herr Schönert in ihre Kanzlei kam, war da schon direkt der Plan Astra­Ze­neca zu verkla­gen?

Cäsar-Preller: Also Herr Schönert ist im Juni 2021 zu uns gekom­men. Und nein, zunächst versu­chen wir immer eine außer­ge­richt­li­che Einigung zu finden. Das war aber leider in diesem Fall nicht möglich. Deshalb hat er sich dann eben auch für eine Klage entschie­den. Bei der Streit­summe von 30.000 Euro handelt es sich zudem um einen kleinen Betrag. Üblich sind bei solchen Forde­run­gen durch­aus auch sechs­stel­lige Beträge. Von daher ist das Kosten­ri­siko auch nicht ganz so hoch.

„Das Leben der Mandan­ten ist völlig auf den Kopf gestellt“

Rechts­de­pe­sche: Welche Wege gibt es denn für Ihre Mandan­ten generell Ansprü­che bei einem Impfscha­den geltend zu machen?

Cäsar-Preller: Man kann sich natür­lich an die Versor­gungs­äm­ter der Länder wenden. Da gibt es im Rahmen des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes die Möglich­keit der staat­li­chen Entschä­di­gung für Impfschä­den. Dort muss man dann einen Antrag auf Anerken­nung des Impfscha­dens stellen. Diese Möglich­keit ist aller­dings nicht hilfreich, weil die Anerken­nungs­quote bei diesen Versor­gungs­äm­tern in einem margi­na­len Bereich liegt. Die meisten werden nur schlep­pend oder gar nicht anerkannt. Bei diesen Anträ­gen besteht auch die Möglich­keit auf eine Rente von bis zu 814 Euro. Aber was will denn jemand, der 5.000 Euro im Monat verdient hat später mit 814 Euro?

75 Prozent der Mandan­ten in solchen Fällen sind ja nicht mehr erwerbs­fä­hig. Und das ist auch kein Spaß: Es ist so, dass Menschen aus ihrem Berufs­le­ben und aus ihrem gesam­ten Leben heraus­ge­ris­sen werden. Damit hängen auch familiäre Probleme zusam­men. Das Leben der Betrof­fe­nen ist völlig auf den Kopf gestellt. Was wollen die dann mit einem Höchst­be­trag von 814 Euro? Diese Versor­gungs­äm­ter haben auch leider nicht den Auftrag den Menschen zu helfen, sondern so viele Anträge wie möglich abzuleh­nen.

Und in diese Richtung geht auch meine Kritik: Die Politik bzw. der Gesetz­ge­ber fordert massiv, dass sich die Menschen impfen lassen – das geht bis zur Nötigung. Aber man muss doch auch mit einkal­ku­lie­ren, dass bei einigen die Impfung schief geht und es zu Schädi­gun­gen kommt. Da hätte ich erwar­tet, dass der Staat auch großzü­gige Entschä­di­gungs­re­ge­lun­gen findet. Ein anderer Weg ist eben der über den Anwalt, den wir verfol­gen: eine Einigung mit dem Herstel­ler oder wenn es nicht anders geht, auch eine Klage.

Fehlin­for­ma­tio­nen der Politik zu Impfschä­den

Rechts­de­pe­sche: Was muss denn bei solch einer Klage beach­tet werden?

Cäsar-Preller: Hier ist ganz wichtig zu sagen, dass die Politik aber auch die Herstel­ler in diesem Zusam­men­hang eine Fehlin­for­ma­ti­ons­po­li­tik betrie­ben haben. Es kursiert doch immer noch das Gerücht, es gebe gar keinen Anspruch gegen­über dem Herstel­ler. Es gibt zwar einen Verzicht, dieser bezieht sich aber nicht auf den Anspruch der Betrof­fe­nen oder Geschä­dig­ten. Es gibt bei den Kaufver­trä­gen zwischen der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land und Herstel­lern eine Verzichts­er­klä­rung auf Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che.

Der Verzicht betrifft also die kaufrecht­li­chen Ansprü­che auf Gewähr­leis­tung der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land gegen­über den Herstel­lern, aber nicht die Entschä­di­gungs­an­sprü­che der Impfge­schä­dig­ten gegen­über den Herstel­lern. Diese können ganz normal ihre Ansprü­che geltend machen, aber es ist eben ein weitver­brei­te­ter Irrtum, dass das nicht ginge. Und die Politik ist auch nicht bereit, diesen Irrtum mal aufzu­klä­ren. Ich bin bei weitem kein Impfgeg­ner, aber in dieser Hinsicht läuft doch einiges schief. Dann wär auch das Vertrauen der Leute in die Impfung höher. Man fragt sich ja immer noch, warum ein Viertel der Menschen nicht geimpft ist.

Rechts­de­pe­sche: Die Hürden in solch einem Verfah­ren sind doch relativ hoch. Auf was muss man achten?

Cäsar-Preller: Natür­lich ist so eine Klage nicht einfach und deshalb können das auch nicht alle Anwälte, die sich nicht damit beschäf­tigt haben. Man braucht, um so ein Verfah­ren zu gewin­nen, auf jeden Fall eine Ursäch­lich­keit oder zumin­dest die Wahrschein­lich­keit, dass der entstan­dene Schaden auch tatsäch­lich durch die Impfung hervor­ge­ru­fen wurde. Auch bei einer Wahrschein­lich­keit für diese Ursäch­lich­keit dreht sich dann die Beweis­last um und der Herstel­ler muss bewei­sen, dass der Schaden nicht daher kommt. Und diese Wahrschein­lich­keit ist bei unserem Mandan­ten Schönert gegeben, deshalb klagen wir ja überhaupt erst.

Rechts­de­pe­sche: Haben sie generell Tipps für Menschen, die Impfschä­den davon getra­gen haben. Womit haben Betrof­fene die beste Chance um Ansprü­che geltend zu machen?

Cäsar-Preller: Also zunächst sollte man sich an ärztli­che Einrich­tun­gen wenden, bei dem Verdacht auf einen Impfscha­den. Und wenn die Ärzte das nicht feststel­len können, aber man trotz­dem so ein Gefühl hat, dann ist es Zeit, sich einen Anwalt zu suchen. Wir überneh­men aber auch nicht jeden Fall, sondern wir schauen uns ja schon an, wie die Chancen sind. Unsere Zurück­wei­sungs-Quote liegt derzeit bei circa 25 Prozent. Sich über einen Anwalt direkt an den Herstel­ler zu wenden, hat aber meiner Meinung nach die größte Chance, um seine Ansprü­che geltend zu machen.

„Regie­rung handelt unfair und unmora­lisch“

Rechts­de­pe­sche: Wie bewer­ten Sie denn die Möglich­kei­ten, die Betrof­fene haben, um im Falle eines Impfscha­dens auch die entspre­chende Entschä­di­gung zu erhal­ten?

Cäsar-Preller: Also von der Bundes­re­gie­rung hätte ich ganz klar erwar­tet, dass sie offen über Mögli­che Neben­wir­kun­gen einer Corona­imp­fung aufklärt und diese nicht als läppisch darstel­len. Und dann natür­lich auch eine auskömm­li­che Entschä­di­gung für Betrof­fene bereit­stellt, die vor allem unbüro­kra­tisch ist. Diese Leute sind richtig todkrank und die sollen dann noch die ganze Bürokra­tie durch­ma­chen? Das ist absolut unfair und unmora­lisch.

Rechts­de­pe­sche: Vielen Dank für das Gespräch!

Zur Person: Anwalt Joachim Cäsar-Preller betreibt seit 25 Jahren seine gleich­na­mige Anwalts­kanz­lei in Wiesba­den. In der Kanzlei arbei­ten 29 Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter, die sich der Inter­es­sen­wahr­neh­mung für Verbrau­che­rin­nen und Verbrau­cher und kleiner, mittel­stän­di­ger Unter­neh­men verschrie­ben haben.