Rechtsdepesche: Sie sind Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Bau- und Architekturrecht. Warum vertreten sie plötzlich so viele Corona-Geschädigte?
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller: Grundsätzlich schließt das eine das andere natürlich nicht aus. Wir sind seit 25 Jahren als Rechtsanwalts-Kanzlei tätig. Ergeben hat sich das einfach dadurch, dass Mandanten eben mit Impfschäden zu uns gekommen sind. Die ersten Mandanten sind im Frühjahr letzten Jahres zu uns gekommen, als es mit der Corona-Impfung losging. Und wenn sich neue Rechtsgebiete oder neue Themen aufbahren, dann kann man natürlich sagen ’nee, mach ich nicht‘ oder man interessiert sich dafür und übernimmt eben auch solche Fälle. Medizinrecht selbst haben wir ja schon seit 20 Jahren gemacht.
Rechtsdepesche: Vertreten sie also nur Mandanten, die Impfschäden in Verbindung mit einer Corona-Impfung haben?
Cäsar-Preller: Es gibt ja in Verbindung mit Corona vielerlei andere Themen. Es gibt ja auch arbeitsrechtliche Fälle, weil es in diesem Bereich eben mittlerweile auch allerhand Zugangsbeschränkungen gibt. Natürlich gibt es auch reiserechtliche Themen. Da stellt sich dann die Frage inwieweit man auch bereits gebuchte Reisen wegen Corona als Kunde absagen kann. Und dann ist ein großes Thema der Impfstatus: Da gab es ja auch vielerlei Grundrechtsbeschränkungen und in diesem Bereich sind wir auch tätig. Aber ja die 190 Fälle, die wir betreuen, das sind Corona-Geschädigte.
„Jeden Tag kommen neue Fälle“
Rechtsdepesche: 190 Mandanten klingt erstmal sehr viel. Wie können Sie die alle beraten?
Cäsar-Preller: Also ich gehe von Zehntausenden Coronaimpfung-Geschädigten in Deutschland aus, und das sind natürlich viele Fälle. Wir haben aber nur einen Bruchteil davon. Von daher würde ich sagen, dass 190 Mandaten gar nicht mal so viel sind. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass sehr viele Menschen bei Corona-Impfschäden gar nichts unternehmen. Die sind so krank, die können sich gar nicht darum kümmern. Aber es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass die oder ihre Angehörigen später dann zu uns kommen. Es wird bei uns auf jeden Fall immer mehr – jeden Tag kommen neue Fälle dazu.
Natürlich bin ich auch nicht alleine und wir mussten uns auch erst in diese Spezial-Materie einarbeiten. Es gab ja auch schon vorher Impfschäden bei anderen Impfungen, Masern zum Beispiel. Aber bei dieser Gewaltigkeit des Themas, da mussten wir uns schon einarbeiten.
Rechtsdepesche: Einer ihrer Mandanten ist Sebastian Schönert, der mit seiner Klage gegen AstraZeneca einen Präzedenzfall geschaffen hat und damit auch an die Öffentlichkeit gegangen ist. Ist das ihr prominentester Fall?
Cäsar-Preller: Nein, Herr Schönert ist vom Volumen her eher ein kleiner Fall. Aber er ist natürlich der Erste, der in die Klage geht mit unserer Unterstützung. Vor dem Landgericht in Köln wird die Klage noch diesen Monat eingereicht. Und aus dieser Sache kann man eine Sache lernen: Man kann in Deutschland klagen, obwohl der Impfstoff-Hersteller in einem anderen Land sitzt. Und das tun sie alle außer BionTech: Moderna sitzt in Spanien, AstraZeneca in Schweden und Johnson & Johnson in Belgien. Sie müssen also bei Moderna nicht in Spanien klagen, sondern in Deutschland und zwar bei dem Landgericht, in dessen Bezirk der Betroffene lebt und wahrscheinlich auch geimpft wurde.
Rechtsdepesche: Als Herr Schönert in ihre Kanzlei kam, war da schon direkt der Plan AstraZeneca zu verklagen?
Cäsar-Preller: Also Herr Schönert ist im Juni 2021 zu uns gekommen. Und nein, zunächst versuchen wir immer eine außergerichtliche Einigung zu finden. Das war aber leider in diesem Fall nicht möglich. Deshalb hat er sich dann eben auch für eine Klage entschieden. Bei der Streitsumme von 30.000 Euro handelt es sich zudem um einen kleinen Betrag. Üblich sind bei solchen Forderungen durchaus auch sechsstellige Beträge. Von daher ist das Kostenrisiko auch nicht ganz so hoch.
„Das Leben der Mandanten ist völlig auf den Kopf gestellt“
Rechtsdepesche: Welche Wege gibt es denn für Ihre Mandanten generell Ansprüche bei einem Impfschaden geltend zu machen?
Cäsar-Preller: Man kann sich natürlich an die Versorgungsämter der Länder wenden. Da gibt es im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes die Möglichkeit der staatlichen Entschädigung für Impfschäden. Dort muss man dann einen Antrag auf Anerkennung des Impfschadens stellen. Diese Möglichkeit ist allerdings nicht hilfreich, weil die Anerkennungsquote bei diesen Versorgungsämtern in einem marginalen Bereich liegt. Die meisten werden nur schleppend oder gar nicht anerkannt. Bei diesen Anträgen besteht auch die Möglichkeit auf eine Rente von bis zu 814 Euro. Aber was will denn jemand, der 5.000 Euro im Monat verdient hat später mit 814 Euro?
75 Prozent der Mandanten in solchen Fällen sind ja nicht mehr erwerbsfähig. Und das ist auch kein Spaß: Es ist so, dass Menschen aus ihrem Berufsleben und aus ihrem gesamten Leben herausgerissen werden. Damit hängen auch familiäre Probleme zusammen. Das Leben der Betroffenen ist völlig auf den Kopf gestellt. Was wollen die dann mit einem Höchstbetrag von 814 Euro? Diese Versorgungsämter haben auch leider nicht den Auftrag den Menschen zu helfen, sondern so viele Anträge wie möglich abzulehnen.
Und in diese Richtung geht auch meine Kritik: Die Politik bzw. der Gesetzgeber fordert massiv, dass sich die Menschen impfen lassen – das geht bis zur Nötigung. Aber man muss doch auch mit einkalkulieren, dass bei einigen die Impfung schief geht und es zu Schädigungen kommt. Da hätte ich erwartet, dass der Staat auch großzügige Entschädigungsregelungen findet. Ein anderer Weg ist eben der über den Anwalt, den wir verfolgen: eine Einigung mit dem Hersteller oder wenn es nicht anders geht, auch eine Klage.
Fehlinformationen der Politik zu Impfschäden
Rechtsdepesche: Was muss denn bei solch einer Klage beachtet werden?
Cäsar-Preller: Hier ist ganz wichtig zu sagen, dass die Politik aber auch die Hersteller in diesem Zusammenhang eine Fehlinformationspolitik betrieben haben. Es kursiert doch immer noch das Gerücht, es gebe gar keinen Anspruch gegenüber dem Hersteller. Es gibt zwar einen Verzicht, dieser bezieht sich aber nicht auf den Anspruch der Betroffenen oder Geschädigten. Es gibt bei den Kaufverträgen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Herstellern eine Verzichtserklärung auf Gewährleistungsansprüche.
Der Verzicht betrifft also die kaufrechtlichen Ansprüche auf Gewährleistung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Herstellern, aber nicht die Entschädigungsansprüche der Impfgeschädigten gegenüber den Herstellern. Diese können ganz normal ihre Ansprüche geltend machen, aber es ist eben ein weitverbreiteter Irrtum, dass das nicht ginge. Und die Politik ist auch nicht bereit, diesen Irrtum mal aufzuklären. Ich bin bei weitem kein Impfgegner, aber in dieser Hinsicht läuft doch einiges schief. Dann wär auch das Vertrauen der Leute in die Impfung höher. Man fragt sich ja immer noch, warum ein Viertel der Menschen nicht geimpft ist.
Rechtsdepesche: Die Hürden in solch einem Verfahren sind doch relativ hoch. Auf was muss man achten?
Cäsar-Preller: Natürlich ist so eine Klage nicht einfach und deshalb können das auch nicht alle Anwälte, die sich nicht damit beschäftigt haben. Man braucht, um so ein Verfahren zu gewinnen, auf jeden Fall eine Ursächlichkeit oder zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass der entstandene Schaden auch tatsächlich durch die Impfung hervorgerufen wurde. Auch bei einer Wahrscheinlichkeit für diese Ursächlichkeit dreht sich dann die Beweislast um und der Hersteller muss beweisen, dass der Schaden nicht daher kommt. Und diese Wahrscheinlichkeit ist bei unserem Mandanten Schönert gegeben, deshalb klagen wir ja überhaupt erst.
Rechtsdepesche: Haben sie generell Tipps für Menschen, die Impfschäden davon getragen haben. Womit haben Betroffene die beste Chance um Ansprüche geltend zu machen?
Cäsar-Preller: Also zunächst sollte man sich an ärztliche Einrichtungen wenden, bei dem Verdacht auf einen Impfschaden. Und wenn die Ärzte das nicht feststellen können, aber man trotzdem so ein Gefühl hat, dann ist es Zeit, sich einen Anwalt zu suchen. Wir übernehmen aber auch nicht jeden Fall, sondern wir schauen uns ja schon an, wie die Chancen sind. Unsere Zurückweisungs-Quote liegt derzeit bei circa 25 Prozent. Sich über einen Anwalt direkt an den Hersteller zu wenden, hat aber meiner Meinung nach die größte Chance, um seine Ansprüche geltend zu machen.
„Regierung handelt unfair und unmoralisch“
Rechtsdepesche: Wie bewerten Sie denn die Möglichkeiten, die Betroffene haben, um im Falle eines Impfschadens auch die entsprechende Entschädigung zu erhalten?
Cäsar-Preller: Also von der Bundesregierung hätte ich ganz klar erwartet, dass sie offen über Mögliche Nebenwirkungen einer Coronaimpfung aufklärt und diese nicht als läppisch darstellen. Und dann natürlich auch eine auskömmliche Entschädigung für Betroffene bereitstellt, die vor allem unbürokratisch ist. Diese Leute sind richtig todkrank und die sollen dann noch die ganze Bürokratie durchmachen? Das ist absolut unfair und unmoralisch.
Rechtsdepesche: Vielen Dank für das Gespräch!
Zur Person: Anwalt Joachim Cäsar-Preller betreibt seit 25 Jahren seine gleichnamige Anwaltskanzlei in Wiesbaden. In der Kanzlei arbeiten 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich der Interessenwahrnehmung für Verbraucherinnen und Verbraucher und kleiner, mittelständiger Unternehmen verschrieben haben.