Impfpflicht
Die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht sei „weitge­hend wirkungs­los“ geblie­ben, so der bpa Bild: Katar­zyna Bialasie­wicz | Dreamstime.com

Private Pflege­an­bie­ter haben den Stopp der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Corona-Impfpflicht gefor­dert. Während immer mehr Landkreise in Deutsch­land die Teil-Impfpflicht außer Kraft setzten, wolle der Bund die Pflege­ein­rich­tun­gen verpflich­ten, „noch einmal aufwän­dig den aktuel­len Impfsta­tus ihrer Beschäf­tig­ten zu melden“, erklärte der Präsi­dent des Bundes­ver­ban­des priva­ter Anbie­ter sozia­ler Dienste (bpa), Bernd Meurer.

Impfpflicht: Wirkungs­los?

Die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht sei „weitge­hend wirkungs­los“ geblie­ben. Sie wirke wie ein „Relikt aus einer anderen Zeit der Pande­mie­be­kämp­fung“, kriti­sierte Meurer. „Die jetzt anste­hende nächste unnötige Abfrage ist reine Gänge­lei.“ Die Pflege habe andere Dinge zu tun. Die von Bundes­tag und Bundes­rat 2021 beschlos­sene Teil-Impfpflicht gilt bis Ende dieses Jahres.

Auffri­schungs­imp­fun­gen häufig in Hausarzt­pra­xen

Laut bpa sollen die bundes­weit rund 30.000 Pflege­ein­rich­tun­gen nach den geplan­ten Vorga­ben zum Infek­ti­ons­schutz­ge­setz den Gesund­heits­äm­tern vor Ort melden, welche Beschäf­tigte eine Auffri­schungs­imp­fung erhal­ten hätten, so der bpa. Das führe zu einem „erneut hohen Abfra­ge­auf­wand“ in den Einrich­tun­gen. Viele der Dritt­imp­fun­gen der Pflege­be­schäf­tig­ten würden in Hausarzt­pra­xen statt­fin­den. Infor­ma­tio­nen dazu lägen dem Arbeit­ge­ber nicht automa­tisch vor.

Die Ampel hat sich derweil auf Nachbes­se­run­gen an ihren Plänen für ein neues Infek­ti­ons­schutz­ge­setz ab 1. Oktober verstän­digt. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Flugzeu­gen soll demnach entfal­len, nicht aber in Fernzü­gen. Auch in Kranken­häu­sern, Arztpra­xen und Alten­hei­men soll das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht sein. Das geht aus Änderungs­an­trä­gen zu Formu­lie­rungs­hil­fen zum geplan­ten COVID-19-Schutz­ge­setz hervor, teilt der bpa mit.

Quelle: bpa