Verwaltungsgericht AachenNRW darf Größe von Pflegeheimen begrenzen
Ein Antrag auf Förderung für den Neubau eines Altenheims in Aachen wurde von der Städteregion abgelehnt. Der Grund: Das Heim mit 124 vorgesehenen Plätzen sei zu groß. Im Sinne des Wohn- und Teilhabegesetzes würden nur kleinere, dezentrale Heime gefördert werden. Einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen zufolge ist die Beschränkung auf 80 Plätze für stationäre Pflegeheime zulässig.