Pflegedienst
Die Kosten der Pflege­dienste explo­die­ren – wie gegen­steu­ern? Bild: © Valerius Geng | Dreamstime.com

Die finan­zi­elle Situa­tion bei den Pflege­diens­ten hat sich in den vergan­ge­nen Wochen und Monaten drastisch verschlech­tert. Viele Ausga­ben­be­rei­che sind für die Betriebe teurer gewor­den: höhere Benzin- und Heizkos­ten, höhere Preise für Pflege­ma­te­rial durch die Infla­tion sowie steigende Perso­nal­kos­ten durch die seit Septem­ber geltende Tarif­pflicht.

Zu allem Übel wurde zum 1. Juli 2022 der Corona-Rettungs­schirm für die Pflege von der Regie­rung einge­stellt, wodurch nun die Kosten für entspre­chende Hygie­ne­maß­nahme allein von den Pflege­diens­ten geschul­tert werden müssen.

Das moniert auch der Bundes­ver­band priva­ter Anbie­ter sozia­ler Dienste (bpa). Auf Nachfrage der Rechts­de­pe­sche heißt es von einer Spreche­rin: „Die Situa­tion ist für viele Betriebe existenz­ge­fähr­dend. Es hat bisher keine Hilfen durch den Bund, das Land oder die Kranken­kas­sen für die gestie­ge­nen Energie­kos­ten gegeben. Dies gab es ledig­lich für die pande­mie­be­ding­ten Kosten­stei­ge­run­gen über den Pflege­ret­tungs­schirm“.

Diese Kosten werden nun nicht mehr übernom­men:

  • Schutz­aus­rüs­tung für Mitar­bei­tende
  • Pande­mie­be­dingte Perso­nal­aus­fälle
  • Hygie­ne­an­for­de­run­gen
  • Zusätz­li­che Dokume­na­ti­ons­an­for­de­run­gen

In Bezug auf die steigen­den Energie­preise für Klini­ken und Pflege­ein­rich­tun­gen verwieß Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauter­bach bei einer Presse­kon­fe­renz am 6. Oktober auf die ohnehin vorhan­de­nen Preis­brem­sen für Energie­kos­ten. Darüber hinaus gebe es aller­dings in bestimm­ten Berei­chen noch Handlungs­be­darfe. „Das ist auch in den Pflege­ein­rich­tun­gen und den Kranken­häu­sern der Fall. Dazu haben wir entspre­chende Vorschläge vorbe­rei­tet“, so Lauter­bach. Es gehe dabei vor allem auch um die Frage wie man den Energie­mehr­kos­ten begeg­nen kann. Lauter­bach wolle seine Vorschläge kommende Woche mit Bundes­fi­nanz­mi­nis­ter Lindner bespre­chen.

Ambulante und statio­näre Pflege­dienste gleicher­ma­ßen belas­tet

Gerade die steigen­den Sprit­kos­ten belas­ten ambulante Pflege­dienste zuneh­mend. Der bpa vermu­tet angesichts der Preis­stei­ge­run­gen an den Tankstel­len für die nächs­ten Vergü­tungs­ver­ein­ba­run­gen der ambulan­ten Pflege­dienste mit den Pflege­kas­sen einen Anstieg des Sachkos­ten­an­teils von 14,7 Prozent.

Aktuell sei vor allem die Pflege-Versor­gung im ländli­chen Raum gefähr­det, da indivi­du­elle Anfahr­ten zu Patien­tin­nen und Patien­ten für die Pflege­dienste nicht mehr wirtschaft­lich seien. Die Sachkos­ten­pau­scha­len der Pflege­kas­sen würden derar­tige Anfahr­ten nicht mehr decken. Vom bpa heißt es dazu weiter: „In Folge ist die Suche nach Pflege­diens­ten für diese Pflege­be­dürf­ti­gen eine Heraus­for­de­rung, da ein nahelie­gen­der Dienst evtl. entwe­der nicht vorhan­den oder bereits ausge­las­tet ist.“

Monat­li­che Abschläge steigen von 6.000 auf 40.000 Euro

Immer wieder bekomme der Verband Rückmel­dung von Pflege­ein­rich­tun­gen – ambulant wie statio­när – die mit der erschwer­ten Lage nicht mehr zurecht­kom­men. Für einzelne statio­näre Einrich­tun­gen würden die monat­li­chen Abschläge derzeit von gut 6.000 Euro monat­lich auf demnächst weit über 40.000 Euro klettern. „Mehrkos­ten, die von den Kosten­trä­gern nicht übernom­men werden wollen. Statt­des­sen gebe es Tipps, wie die Einrich­tun­gen ihren Energie­ver­brauch senken können“, so der bpa.

bpa-Präsi­dent Bernd Meurer fordert deshalb unbüro­kra­ti­sche Maßnah­men, die es den Pflege­ein­rich­tun­gen ermög­li­che, direkt Energie-Mehrkos­ten erstat­tet zu bekom­men – ähnlich wie beim Corona-Rettungs­schirm. „Die Pflege- und Einglie­de­rungs­hil­fe­ein­rich­tun­gen müssen höhere Abschläge ihrer Energie­ver­sor­ger direkt bei den Kosten­trä­gern geltend machen können und diese Mehrkos­ten umgehend erstat­tet bekom­men“, so Meurer.

Er fordert deshalb eine Geset­zes­än­de­rung, die die Pflege­kas­sen zwinge, die Energie­kos­ten neu zu verein­ba­ren. Dies könne am zeitef­fi­zi­en­tes­ten durch Pauschal­ver­ein­ba­run­gen erfol­gen. Das sei vor allem dann sinnvoll, sollten die Pflege­kas­sen aktuell keine Kapazi­tät für vollum­fäng­li­che Neuver­hand­lun­gen der Verträge haben.

Pauschale Lösun­gen nach dem Gießkan­nen­prin­zip nicht sinnvoll

Das Gesund­heits­mi­nis­te­rium NRW verweist indes auf Regelungs­me­cha­nis­men inner­halb der Pflege und sieht die Verant­wor­tung bei den Verhand­lungs­par­teien der Vergü­tungs­ver­träge. „Im Rahmen dieser Verhand­lun­gen sollten die Einrich­tun­gen ihre Mehrkos­ten schlüs­sig darle­gen. Diese können einrich­tungs­in­di­vi­du­ell sehr unter­schied­lich sein“, heißt es gegen­über der Rechts­de­pe­sche. Nach Ansicht des Minis­te­ri­ums seien deshalb pauschale Lösun­gen nach dem „Gießkan­nen­prin­zip“ nicht sinnvoll.

In Nordrhein-Westfa­len sieht das Gesund­heits­mi­nis­te­rium die Infra­struk­tur der gesund­heit­li­chen Versor­gung nicht gefähr­det. „Wir gehen nicht von einem Rückgang der Anzahl statio­nä­rer Pflege­ein­rich­tun­gen aus und erwar­ten daher auch keine negati­ven Auswir­kun­gen auf die Versor­gung der Pflege­be­dürf­ti­gen“, so ein Sprecher des Minis­te­ri­ums. Ob die Anzahl ambulan­ter Pflege­ein­rich­tung zurück­ge­hen könnte, wurde nicht gesagt.

Gesetz­li­che Vorga­ben zu Neuver­hand­lun­gen

Auch die Pflege­kas­sen sind sich der Situa­tion der Pflege­dienste bewusst. „Die aktuelle wirtschaft­li­che Situa­tion und die unter anderem damit verbun­de­nen Kosten­stei­ge­run­gen für Energie belas­ten alle Berei­che des Gesund­heits­we­sens und stellen damit auch für die Anbie­ten­den von Pflege­leis­tun­gen eine beson­dere Heraus­for­de­rung dar“, heißt es vom GKV-Spitzen­ver­band auf Nachfrage der Rechts­de­pe­sche.

So gebe es sowohl für ambulante als auch für statio­näre Pflege­dienste eine gesetz­li­che Regelung (§ 85 Absatz 7 und § 89 Absatz 3 Satz 4 SGB XI), nach der die Pflege­sätze bzw. Vergü­tun­gen auf Verlan­gen einer Vertrags­par­tei für den laufen­den Pflege­satz-/Vergü­tungs­zeit­raum neu zu verhan­deln sind, sollten sich unvor­her­seh­bare wesent­li­che Verän­de­run­gen der Annah­men ergeben, die der Vergü­tungs­ver­ein­ba­rung ursprüng­lich zugrunde lagen. Steigende Energie­preise seien hier durch­aus zu fassen.

Nach Meinung der GKV-Spitzen­ver­bände seien somit die Pflege­dienste in der Pflicht, ihre Forde­run­gen den Pflege­kas­sen vorzu­tra­gen. Wie die Verhand­lungs- und Vergü­tungs­pra­xis zwischen den Pflege­diens­ten und Kassen ablaufe, sei jedoch auf den Landes­ebe­nen organi­siert.

„Im Falle von noch bestehen­den Vergü­tungs- und Pflege­satz­ver­ein­ba­run­gen (laufen­der Vergü­tungs- und Pflege­satz­zeit­raum) gestal­ten sich die Forde­run­gen der Leistungs­er­brin­gen­den in den Ländern dahin­ge­hend unter­schied­lich, dass in einigen Ländern (noch) keine Forde­run­gen zu Nach- oder Neuver­hand­lun­gen der Vergü­tun­gen gestellt wurden“, so der GKV.

In anderen Ländern gebe es nur von einzel­nen Einrich­tungs­trä­gern und ‑verbän­den Forde­run­gen nach Neuver­hand­lun­gen, in anderen Ländern wiederum von allen Leistungs­er­brin­gungs­ver­bän­den.