Impfpflicht
Gibt es bald eine Impfpflicht für die Beschäf­tig­ten in der Pflege?

Impfung ja oder nein? Die vierte Corona­welle ist da und scheint sich noch gößer und mächti­ger aufzu­tür­men, als alle anderen zuvor in dieser Pande­mie. Das hat die Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG) auf den Pan gerufen, sie fordert sofor­tige Maßnah­men, um die Inten­siv­sta­tio­nen vor Überlas­tung zu schüt­zen. Dazu gehöre: das Impftempo entschei­dend erhöhen. Und: auch die Klarheit, ob eine Pflicht zur Impfung für Beschäf­tigte in Gesund­heits­ein­rich­tun­gen umgesetzt werden soll.

Impfpflicht: Endlich Klarheit schaf­fen und boostern

„Wir haben schon vor einigen Wochen gefor­dert, dass es einen Auftrag der Bundes­re­gie­rung an den Ethik­rat geben muss, kurzfris­tig das Thema Impfpflicht analog zur Masern­imp­fung zu bewer­ten. Eine weitere Diskus­sion um dieses Thema ist kontra­pro­duk­tiv. Sie verun­si­chert. Wir brauchen hier Klarheit und eine Entschei­dung“, so Dr. Gerald Gaß, Vorstands­vor­sit­zen­der der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG).

Zugleich fordern die Klini­ken, das Tempo bei Booster­imp­fun­gen deutlich zu beschleu­ni­gen. „Größte Priori­tät muss es haben, die beson­ders vulner­ablen Gruppen zu schüt­zen. Deswe­gen brauchen wir mobile Impfteams in den Senio­ren- und Pflege­hei­men, um die Booster­imp­fung niedrig­schwel­lig anzubie­ten. Wir brauchen aber auch Klarheit, ob die Booster­imp­fung für die Gesamt­be­völ­ke­rung möglich ist. Die nieder­ge­las­se­nen Ärzte dürfen mit diesem Thema nicht allein gelas­sen werden“, so Gaß.

Neben der Impfung bedarf es auch der Klarheit bei der Teststra­te­gie. „Gerade wenn die Testpflicht am Arbeits­platz in Aussicht gestellt wird, muss der Arbeit­ge­ber den Impfsta­tus erfra­gen dürfen“, fordert Gaß.

Pflege­rat nimmt Beschäf­tigte in Schutz

Die Präsi­den­tin des Deutschen Pflege­ra­tes (DPR), Chris­tine Vogler, nimmt die Pflegen­den in Schutz. In der Talkshow „Anne Will“ (ZDF) erklärte sie, in Kranken­häu­sern seien rund 90 Prozent der Pflegen­den bereits geimpft. Schwie­ri­ger, weil kaum zu überprü­fen, sei die Lage in Pflege­hei­men. Vogler: „Wir wissen um die Regeln, wenn man die einhält“. Eine Impfpflicht für diese Berufs­gruppe allein lehnt sie ab. Es gebe 1,2 Millio­nen Pflegende in diesem Land, die sich ihrer Verant­wor­tung für die Patien­ten absolut im Klaren seien. Als Bürge­rin­nen und Bürger hätte sie aber die gleichen Rechte und Verpflich­tun­gen wie alle anderen auch.

„Aus meiner Sicht gibt es eine morali­sche Impfpflicht“, sagt Andreas Wester­fell­haus, Pflege­be­voll­mäch­tig­ter der Bundes­re­gie­rung der Rechts­de­pe­sche. „Aller­dings würde ich gegen eine recht­lich verbind­li­che Impfpflicht votie­ren, weil dies gegebe­nen­falls dazu führen würde, dass die Nicht-Geimpf­ten aus der Pflege ausstei­gen“, so Wester­fell­haus weiter. Ein Pflexit ungeahn­ten Ausmas­ses stünde bevor. Und das Gesund­heits­sys­tem würde aller Wahrschein­lich­keit nach kolla­bie­ren. Vielleicht ist die Scheu der Verant­wort­li­chen vor diesem Horror­sze­na­rio die letzte Hürde vor einer verbind­li­chen Impfpflicht im Pflege­sek­tor.

Marbur­ger Bund fordert Impfpflicht

Eindeu­tig und klar positio­niert sich der Marbur­ger Bund (MB): Er ist für eine Corona-Impfpflicht für Perso­nen, die in medizi­ni­schen Einrich­tun­gen, Alten- und Pflege­hei­men sowie Schulen und Kinder­ta­ges­stät­ten tätig sind. Ohne eine Pflicht könnten „viele beson­ders vulnerable Perso­nen­grup­pen erheb­lich gefähr­det sein“, heißt es dort in einer Presse­mit­tei­lung.

Es bestehe Handlungs­be­darf aufgrund dieser Punkte:

  • Steigende Infek­ti­ons­zah­len bei Kindern
  • zuneh­mende Impfdurch­brü­che bei älteren und multi­mor­bi­den Perso­nen
  • die gleich­zeitg weiter­hin teils zu niedri­gen Impfquo­ten von Beschäf­tig­ten

Dazu fordern die Delegier­ten der 138. Haupt­ver­samm­lung des Bundes die Einfüh­rung der berufs­be­zo­ge­nen Impfpflicht in Anleh­nung an § 20 Absatz 8 Nummer 3 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (Masern-Impfpflicht).

Quellen: DKG, DPR, MB, BMG