Auf der heutigen Kabinettssitzung hat man sich unter anderem mit dem Gesetzesentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung auseinandergesetzt. Laut Beschluss des Bundeskabinetts wird die Gesetzliche Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2019 wieder paritätisch finanziert. Künftig zahlen dann Arbeitgeber und Beschäftigte den gleichen Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Diesen kann jede Krankenkasse selbst festlegen und wurde bislang ausschließlich von der Arbeitnehmerseite getragen.
Auch für Selbständige wird sich die neue Regelung finanziell positiv auswirken. Selbständige mit einem geringen Einkommen können mit einem niedrigeren Beitragssatz rechnen, wenn sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Beispielsweise muss jemand mit einem Verdienst von 1.142 Euro pro Monat nur noch einen Beitrag in Höhe von 171 Euro pro Monat aufbringen – dieser betrug bislang etwa doppelt so viel.
„Wir entlasten die Beitragszahler um rund acht Milliarden Euro jährlich“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Mit der neuen Regelung dürfen Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag nur noch dann anheben, wenn ihre finanziellen Reserven geringer sind ihre Ausgaben für einen Monat.
vdek: Positive Bewertung der neuen Regelung
„Durch die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung werden die Versicherten in Milliardenhöhe entlastet“, bewertete Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) Ulrike Elsner das Vorhaben.
Auch von der nun vorgesehenen Reform des Finanzausgleichs Morbi-RSA erhoffen sich die Ersatzkassen weitere Entlastungen. „Die geplante Fortentwicklung des Morbi-RSA muss zwingend dazu beitragen, dass die Beitragsgelder aus dem Gesundheitsfonds wieder gerechter auf die Krankenkassen verteilt werden.“
Martin Litsch: „Gesundheitsminister Spahn schießt übers Ziel hinaus“
Auch der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Martin Litsch kommentierte bereits in der Vergangenheit den geplanten Beschluss des Bundeskabinetts. Grundsätzlich positiv bewertet er, dass überschüssige Gelder an die Versicherten zurückgezahlt werden. Hingegen kritisch sieht er, dass man an die Rücklagen der Kassen rangehen will: „Der Plan, die Krankenkassen zur Senkung des Zusatzbeitragsbeitrags zu zwingen, wenn die Rücklagen über eine Monatsausgabe hinausgehen, ist ein gravierender Eingriff in die Beitragssatzautonomie der Krankenkassen. Hier schießt der Gesundheitsminister übers Ziel hinaus“, so Litsch in seinem Statement.
Quelle: Bundesregierung, vdek, AOK-BV