Auf der heuti­gen Kabinetts­sit­zung hat man sich unter anderem mit dem Geset­zes­ent­wurf zur Beitrags­ent­las­tung der Versi­cher­ten in der Gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung ausein­an­der­ge­setzt. Laut Beschluss des Bundes­ka­bi­netts wird die Gesetz­li­che Kranken­ver­si­che­rung ab dem 1. Januar 2019 wieder paritä­tisch finan­ziert. Künftig zahlen dann Arbeit­ge­ber und Beschäf­tigte den gleichen Zusatz­bei­trag für die gesetz­li­che Kranken­ver­si­che­rung. Diesen kann jede Kranken­kasse selbst festle­gen und wurde bislang ausschließ­lich von der Arbeit­neh­mer­seite getra­gen.

Auch für Selbstän­dige wird sich die neue Regelung finan­zi­ell positiv auswir­ken. Selbstän­dige mit einem gerin­gen Einkom­men können mit einem niedri­ge­ren Beitrags­satz rechnen, wenn sie sich freiwil­lig gesetz­lich versi­chern. Beispiels­weise muss jemand mit einem Verdienst von 1.142 Euro pro Monat nur noch einen Beitrag in Höhe von 171 Euro pro Monat aufbrin­gen – dieser betrug bislang etwa doppelt so viel.

„Wir entlas­ten die Beitrags­zah­ler um rund acht Milli­ar­den Euro jährlich“, so Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn. Mit der neuen Regelung dürfen Kranken­kas­sen ihren Zusatz­bei­trag nur noch dann anheben, wenn ihre finan­zi­el­len Reser­ven gerin­ger sind ihre Ausga­ben für einen Monat.

vdek: Positive Bewer­tung der neuen Regelung

„Durch die Wieder­ein­füh­rung der paritä­ti­schen Finan­zie­rung werden die Versi­cher­ten in Milli­ar­den­höhe entlas­tet“, bewer­tete Vorstands­vor­sit­zende des Verban­des der Ersatz­kas­sen (vdek) Ulrike Elsner das Vorha­ben.

Auch von der nun vorge­se­he­nen Reform des Finanz­aus­gleichs Morbi-RSA erhof­fen sich die Ersatz­kas­sen weitere Entlas­tun­gen. „Die geplante Fortent­wick­lung des Morbi-RSA muss zwingend dazu beitra­gen, dass die Beitrags­gel­der aus dem Gesund­heits­fonds wieder gerech­ter auf die Kranken­kas­sen verteilt werden.“

Martin Litsch: „Gesund­heits­mi­nis­ter Spahn schießt übers Ziel hinaus“

Auch der Vorstands­vor­sit­zende des AOK-Bundes­ver­ban­des Martin Litsch kommen­tierte bereits in der Vergan­gen­heit den geplan­ten Beschluss des Bundes­ka­bi­netts. Grund­sätz­lich positiv bewer­tet er, dass überschüs­sige Gelder an die Versi­cher­ten zurück­ge­zahlt werden. Hinge­gen kritisch sieht er, dass man an die Rückla­gen der Kassen range­hen will: „Der Plan, die Kranken­kas­sen zur Senkung des Zusatz­bei­trags­bei­trags zu zwingen, wenn die Rückla­gen über eine Monats­aus­gabe hinaus­ge­hen, ist ein gravie­ren­der Eingriff in die Beitrags­satz­au­to­no­mie der Kranken­kas­sen. Hier schießt der Gesund­heits­mi­nis­ter übers Ziel hinaus“, so Litsch in seinem State­ment.

Quelle: Bundes­re­gie­rung, vdek, AOK-BV