Konflikte können in allen Lebensbereichen entstehen. Die Mediation kann eine Lösung sein, um den Streit beizulegen.
Konflikte können in allen Lebens­be­rei­chen entste­hen. Die Media­tion kann eine Lösung sein, um den Streit beizu­le­gen. Bild: © Lorna | Dreamstime.com

Unstim­mig­kei­ten und Konflikte können in allen Lebens­be­rei­chen vorkom­men. Gerade Berufe, in denen mit und nahe am Menschen gearbei­tet wird, bergen immer auch Poten­zial für Strei­tig­kei­ten und Reibe­reien. Konflikte sind sowohl unter den Mitar­bei­tern als auch unter den Mitar­bei­tern und Patien­ten denkbar. In der Pflege etwa, treffen tagtäg­lich verschie­denste Persön­lich­kei­ten aufein­an­der, deren Ansprü­che und Bedürf­nisse unter­schied­li­cher Art sind und nicht immer vollends befrie­digt werden können. Durch Perso­nal­man­gel und Arbeits­druck wird das Konflikt­po­ten­zial zusätz­lich erhöht.

Konflikt­lö­sung durch Media­tion

Nicht zwangs­läu­fig müssen diese Konflikte ungelöst bleiben, eskalie­ren oder sogar in einem Gerichts­streit enden. Wenn die Parteien sich nicht einigen können und sich ihre Positio­nen verhär­ten, könnte die Schlich­tung durch eine sogenannte Media­tion die Lösung sein. Viel Zeit, ein hohes Stress­auf­kom­men und auch Kosten können auf diese Weise idealer­weise gespart werden.

Grund­lage für das Konzept der Media­tion ist das Media­ti­ons­ge­setz von 2012. Es handelt sich dabei um ein vertrau­li­ches und struk­tu­rier­tes Verfah­ren, das es den Parteien durch Mithilfe eines profes­sio­nel­len Media­tors ermög­li­chen soll, ihren Streit beizu­le­gen. Der Media­tor ist allen Parteien gleicher­ma­ßen verpflich­tet und soll als vermit­telnde Instanz zwischen den Parteien fungie­ren, die eigen­ver­ant­wort­lich eine Lösung finden sollen. Selbst­ver­ständ­lich unter­liegt er auch einer Verschwie­gen­heits­pflicht.

Im pflege­ri­schen Bereich eignen sich beispiels­weise Konflikte für eine Media­tion, die aufgrund der Perso­nal­pla­nung, Schicht­ein­tei­lung oder etwa durch Mobbing entste­hen. Selbst wenn die Fronten derart verhär­tet sind und man oft schon meint, der Konflikt sei unlös­bar, dann hilft es am Ende eben doch manch­mal, sich einfach gemein­sam zusam­men mit einer neutra­len Person an einen Tisch zu setzen.

Media­to­ren sowie weitere Infor­ma­tio­nen sind auf der Seite des Bundes­ver­band Media­tion (bmev) zu finden.

Übrigens: Für Konflikte zwischen Heimbe­woh­nern und der Einrich­tung bietet das sogenannte Verbrau­cher­streit­bei­le­gungs­ge­setz Abhilfe, das 2016 in Kraft getre­ten ist. Durch ein Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren haben Bewoh­ner oder alter­na­tiv ihre Angehö­ri­gen oder Betreuer die Möglich­keit, die Strei­tig­kei­ten außer­halb eines langwie­ri­gen und kosten­in­ten­si­ven Gerichts­ver­fah­rens auszu­tra­gen.

Quelle: bmev, BIVA