In einer von der „Konzer­tier­ten Aktion der Kassen­ärzt­li­chen Bundes­ver­ei­ni­gung (KBV) und der Berufs­ver­bände“ verab­schie­de­ten Resolu­tion wird vor einer Überin­ter­pre­ta­tion der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) gewarnt. Die ärztli­chen und psycho­the­ra­peu­ti­schen Berufs­ver­bände sehen die medizi­ni­sche Versor­gung der Bevöl­ke­rung erheb­lich gefähr­det, wenn es zu einer Abmahn­welle infolge einer überzo­ge­nen Inter­pre­ta­tion der DSGVO komme.

Die Verbände bezie­hen sich dabei auf ihrer Ansicht nach falsche juris­ti­sche Einschät­zun­gen, die es offen­bar bereits schon durch die Landes­be­auf­trag­ten für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit Nordrhein-Westfa­len (LDI NRW) gegeben habe. Durch derar­tige Fehlin­ter­pre­ta­tio­nen würden Ärzte und Psycho­the­ra­peu­ten „unnöti­gen Papier­ber­gen“ ausge­setzt werden. Außer­dem könnten die neuen Daten­schutz­be­stim­mun­gen poten­zi­elle Koope­ra­tio­nen und inter­pro­fes­sio­nelle sowie fachüber­grei­fende Zusam­men­ar­bei­ten hemmen, die für eine Patien­ten­ver­sor­gung nach den hohen medizi­ni­schen Standards erfor­der­lich seien.

Gegen eine angemes­sene und adäquate Ausle­gung der Daten­schutz­be­stim­mun­gen sei nichts auszu­set­zen, beton­ten die Berufs­ver­bände zugleich in ihrer Resolu­tion. Sie forder­ten aller­dings die Bundes­re­gie­rung auf, gegen einen Abmahn­miss­brauch vorzu­ge­hen und dafür zu sorgen, dass die Digita­li­sie­rung in der Medizin nicht durch die neuen Daten­schutz­be­stim­mun­gen gefähr­det wird. Dazu solle die Bundes­re­gie­rung bis zum 1. Septem­ber 2018 einen entspre­chen­den Geset­zes­vor­schlag vorle­gen.

Quelle: KBV