Prof. Dr. Andrea Schiff von der KatHO NRW und Mitglied der Arbeitsgruppe zur Entwicklung des Expertenstandards "Erhaltung und Förderung der Mobilität", führt in die wissenschaftliche Betrachtung des Standards ein.
Prof. Dr. Andrea Schiff von der KatHO NRW und Mitglied der Arbeits­gruppe zur Entwick­lung des Exper­ten­stan­dards „Erhal­tung und Förde­rung der Mobili­tät“, führt in die wissen­schaft­li­che Betrach­tung des Standards ein. Bild: Stefan Kuhn

Damit entfal­len zwar Ausle­gungs­strei­tig­kei­ten etwa mit dem MDK; zugleich könnte aber eine Nicht­be­ach­tung der Standards gravie­rende Folgen für Einrich­tun­gen haben. Doch können die Pflegen­den angesichts der schon jetzt hohen Arbeits­be­las­tung den neuen Mobili­täts­stan­dard überhaupt schul­tern? Und was bringen die Neure­ge­lun­gen den Pflege­be­dürf­ti­gen? Angesichts der vielen Ungewiss­hei­ten und offenen Fragen hatte der JHC 2014 mit seiner Themen­set­zung offen­bar einen Nerv getrof­fen: „Mein (Das) Recht auf Mobili­tät“ war das Motto der siebten Auflage der inter­dis­zi­pli­nä­ren, medizin- und pflege­recht­li­chen Tagung, die mit knapp 600 Teilneh­mern eine große Resonanz fand. Die Berufs­ge­nos­sen­schaft für Gesund­heits­dienst und Wohlfahrts­pflege (BGW) hatte das Programm als Koope­ra­ti­ons­part­ner mitor­ga­ni­siert; erstmals beim JHC fand zudem ein beglei­ten­des Satel­li­ten­sym­po­sium statt: Auf Einla­dung der Firma Hill-Rom disku­tier­ten die Teilneh­mer über Mobili­tät im Alter und die demogra­fi­sche Heraus­for­de­rung für das Pflege­we­sen.

Im Rahmen der beglei­ten­den Indus­trie­aus­stel­lung präsen­tier­ten zudem 16 Firmen und Insti­tu­tio­nen ihre Neuhei­ten, z.T. mit direk­tem Bezug zum Oberthema Mobili­tät: So wurde der in Japan entwi­ckelte HAL-Roboter­an­zug vorge­führt, der Perso­nen mit massi­ven körper­li­chen Einschrän­kun­gen bei ihrer Fortbe­we­gung unter­stützt. Und Reprä­sen­tan­ten des Autobau­ers BMW gaben mit dem BMW i3 einen Ausblick in die Elektro­mo­bi­li­tät.

Über eine Forde­rung wurden sich die Teilneh­mer schnell einig – um die neuen Anfor­de­run­gen mit Leben füllen zu können, muss mehr und quali­fi­zier­te­res Perso­nal in der Pflege her. Ebenso wichtig wie das Wohl der Betreu­ten sei es zudem, die Mobil- und Gesund­erhal­tung der Pflegen­den selbst einen höheren Stellen­wert zuzuer­ken­nen. „Jede politi­sche Reform ist zum Schei­tern verur­teilt, wenn sie nicht die Arbeits­be­din­gun­gen der Pflegen­den in den Blick nimmt!“ formu­lierte Andreas Wester­fell­haus, Präsi­dent des Deutschen Pflege­ra­tes, in seinem Grußwort.

Auch Kongress­or­ga­ni­sa­tor Prof. Dr. Volker Großkopf wies auf die schon jetzt hohen Belas­tun­gen für die Pflegen­den hin, die nicht folgen­los bleiben: „Jede Minute verletzt sich in Deutsch­land eine Pflege­kraft den Rücken“, so Großkopf. Deshalb sei es richtig und wichtig, bei dem Exper­ten­stan­dard auch beim Perso­nal anzuset­zen. Vera Lux, Pflege­di­rek­to­rin der Unikli­nik Köln, sieht die Defini­tion der Mobili­tät nun deutlich erwei­tert, die sich bisher vor allem auf die Abwehr von Schadens­fäl­len wie zum Beispiel Stürzen erschöpfe.

Prof. Dr. Andrea Schiff, die als Mitglied der Exper­ten­gruppe am Standard mitge­wirkt hatte, forderte von den Pflegen­den mehr alltäg­li­che Übungen mit den Patien­ten. „Der Umfang der Förde­rung findet jedoch seine Grenze bei der Belast­bar­keit des Pflege­per­so­nals“, stellte aber auch sie klar. Zudem dürfe es keine Aktivie­rung gegen den Willen der Pflege­be­dürf­ti­gen geben – auch der Verzicht auf Mobili­tät gehöre zum Selbst­be­stim­mungs­recht­des Patien­ten.

Pflege­wirt Sascha Saßen wiederum äußerte Zweifel daran, dass das Regel­werk in seiner aktuel­len Form überhaupt Geltung erlan­gen werde: „Die Imple­men­tie­rung ab Oktober 2014 ist ein hochspan­nen­der Prozess, denn hier wird ein komplett neues Erpro­bungs­ver­fah­ren einge­setzt.“ Eng verknüpft mit dem Thema Mobili­tät sind auch die umstrit­te­nen Freiheits­ent­zie­hen­den Maßnah­men, ein Spezi­al­ge­biet von Rechts­an­walt Hubert Klein. Er betonte das Selbst­be­stim­mungs­recht der Betreu­ten und warnte vor allzu vorschnel­len Fixie­run­gen und Siche­run­gen – denen zwingend eine Einwil­li­gung des Betrof­fe­nen oder eine gericht­li­che Geneh­mi­gung voran­ge­hen müsse. Zudem gehör­ten laut neues­ter Recht­spre­chung Stürze nicht mehr dem vollbe­herrsch­ba­ren Herrschafts- und Organi­sa­ti­ons­be­reich einer Einrich­tung an.

Die nächste Auflage des JuraHe­alth Congress wird am 23. April 2015 unter dem Motto „Demenz – Verste­hen. Unter­stüt­zen. Profes­sio­nell Handeln“ erneut in Köln statt­fin­den.