Die Pflegekammer Niedersachsen hat die Erhöhung des Mindestlohns für Pflegefachkräfte auf 15 Euro als «Witz» bezeichnet.
Die Pflege­kam­mer Nieder­sach­sen hat die Erhöhung des Mindest­lohns für Pflege­fach­kräfte auf 15 Euro als „Witz“ bezeich­net. Bild: © Chernet­s­kaya | Dreamstime.com

Die Pflege­min­dest­lohn­kom­mis­sion hat erstmals Lohnun­ter­gren­zen nicht nur wie bisher für die Pflege­hel­fe­rIn­nen, sondern auch für die exami­nier­ten Fachkräfte beschlos­sen. Dass dabei bloß 15 Euro pro Stunde heraus­ge­kom­men sind, kommen­tiert die Pflege­kam­mer Nieder­sach­sen als einen Witz, wie auch ein Artikel der Welt berich­tet.

Tatsäch­lich ist diese Lohnhöhe kein Witz, sondern ein Ärger­nis, denn mit 2.600 Euro brutto lockt man keine neuen Fachkräfte in den Beruf und keinen der vielen Ausstei­ger zurück. Und man hält auch nicht jene, die überhaupt noch in der Pflege arbei­ten. Aller­dings müssen sich die Pflege­kam­mern die Frage gefal­len lassen, was konkret sie selbst dazu beitra­gen, die Situa­tion zu verbes­sern. Tatsäch­lich waren sie bisher vor allem mit Selbst­fin­dung und dem Problem beschäf­tigt, ob sie nun Beiträge von ihren Mitglie­dern erheben sollen oder nicht. Auch hier stehen sie wieder nur am Rand. Wenn ihnen in dieser entschei­den­den Frage nichts besse­res einfällt, als Tarif­ver­träge herbei­zu­ru­fen, statt sich einmal mutig und lautstark vor die Zentra­len der Kranken­kas­sen zu stellen und höhere Vergü­tun­gen für die Leistun­gen der Behand­lungs­pflege zu fordern, aus denen die Pflege­dienste dann höhere Löhne finan­zie­ren können, darf man sich solche Kammern getrost sparen.

Der Beschluss der Kommis­sion ist nicht das starke Signal, auf das die Pflege wartet. Aber er ist in einer bestehen­den Verhand­lungs­wirk­lich­keit, in der bisher noch fast ausschließ­lich die Kassen den Takt vorge­ben, immer­hin vernünf­tig. Mit Tarif­ver­trä­gen allein kommt man in der ambulan­ten Pflege nicht weiter. Bundes­weit arbei­ten durch­schnitt­lich jeweils so wenige Beschäf­tigte pro Pflege­dienst, dass es kaum gewerk­schaft­li­che Präsenz gibt.

Hier müssen deshalb neue Wege gegan­gen werden, die zum Beispiel die noch zu enge Bindung des § 132a Absatz 4 SGB V an Tarif­ver­träge erwei­tern. Kommt nämlich nicht rasch deutlich mehr Geld bei den ambulan­ten Fachkräf­ten an, finden die neuen Vorbe­halts­tä­tig­kei­ten nach dem Pflege­be­ru­fe­ge­setz bald nur noch im Kranken­haus statt.