Die in einigen Bundes­län­dern geplante Errich­tung von Pflege­kam­mern trifft bei vielen aus der Gesund­heits­bran­che auf Argwohn und Skepsis. Vor allem Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen aufsei­ten der Arbit­ge­ber haben entspre­chende Vorha­ben in den Ländern bislang vehement kriti­siert. Das dies nicht die Meinung aller pflege­ri­schen Unter­neh­mer wider­spie­gelt, geht aus einem kürzlich veröf­fent­li­chen Positi­ons­pa­pier hervor.

Hierin sprechen sich die in der „Bundes­ar­beits­ge­mein­schaft (BAG) Pflege­un­ter­neh­mer“ des Deutschen Berufs­ver­bands für Pflege­be­rufe (DBfK) organi­sier­ten Arbeit­ge­ber ausdrück­lich für die Pflege­kam­mer aus. Das Papier beschreibt dabei nicht nur die dringende Notwen­dig­keit von Pflege­kam­mern aus Sicht der Beschäf­tig­ten, sondern benennt insbe­son­dere den Nutzen einer Selbst­ver­wal­tung auch für die Arbeit­ge­ber­seite.

Dieser läge insbe­son­dere in der nachhal­ti­gen Sicher­stel­lung des Unter­neh­mens­zwecks, in der Anglei­chung der Wettbe­werbs­be­din­gun­gen, in der Klarheit bezüg­lich Quali­täts­an­for­de­run­gen – beispiels­weise der Dokumen­ta­tion oder der Fort- und Weiter­bil­dung – und nicht zuletzt in den Auswir­kun­gen auf den Berufs­ver­bleib und die Profes­sio­na­li­sie­rung der Berufs­an­ge­hö­ri­gen durch attrak­tive Rahmen­be­din­gun­gen.

Das ist eine Argumen­ta­tion, die derzeit noch nicht weit verbrei­tet ist – so hat es zumin­dest den Anschein. Denn gerade die Arbeit­ge­ber­ver­bände der Pflege sorgten bislang für Gegen­wind bei der Verkam­me­rung der Pflege­be­rufe. So spricht der Bundes­ver­band priva­ter Anbie­ter sozia­ler Dienste e.V. (bpa), als größte Inter­es­sen­ver­tre­tung priva­ter Anbie­ter sozia­ler Dienst­leis­tun­gen in Deutsch­land, sich vehement gegen die Einfüh­rung von Pflege­kam­mern aus.

Nach Sicht des bpa stellt eine Pflege­kam­mer nur ein weite­rer bürokra­ti­scher Apparat dar, der zudem zu keiner Aufwer­tung des Pflege­be­rufs führt. Zudem geht der bpa davon aus, dass durch eine Verkam­me­rung insbe­son­dere Alten­pfle­ge­kräfte – im Gegen­satz zu Kranken­haus­an­ge­stell­ten – eine Benach­tei­li­gung erfah­ren würden.