§ 217 StGB für nichtig erklärt
Kein Verbot für Hilfe zum Suizid
Ab sofort ist die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland nicht mehr gegeben, wie es sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von heute ergibt. Jedem Menschen steht das Recht zu, selbst über den Zeitpunkt der Beendigung seines Lebens bestimmen zu können. Und es wurde auch das Recht herausgestellt, dabei Hilfe von Dritten anzunehmen. Diese Rechte leitet das Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf Menschenwürde ab. Mit dem Urteil wurde der nach heftiger Debatte und unter Juristen höchst umstrittene § 217 StGB nach 5 Jahren für nichtig erklärt.