Investitionen, Geld
Die Selbst­ver­wal­tung möchte mehr Geld für Inves­ti­tio­nen von den Bundes­län­dern. Bild: moerschy/Pixabay.com

Erneut wird durch empirisch erhobene Zahlen belegt, dass der bestands­er­hal­tende Inves­ti­ti­ons­be­darf der Kranken­häu­ser bundes­weit bei sechs Milli­ar­den Euro liegt. Gerade einmal die Hälfte wird derzeit von den Bundes­län­dern gedeckt.

Die Finan­zie­rung von Kranken­häu­sern erfolgt in Deutsch­land über zwei Säulen. Die gesetz­li­chen Kranken­kas­sen und die Private Kranken­ver­si­che­rung tragen Betriebs­kos­ten, wie zum Beispiel die Kosten für die abgerech­ne­ten medizi­ni­schen Leistun­gen und für das Klinik­per­so­nal. Die Bundes­län­der hinge­gen seien für die Inves­ti­tio­nen verant­wort­lich.

Die Bundes­län­der kommen ihrer Inves­ti­ti­ons­ver­pflich­tung nicht nach

Von zentra­ler Bedeu­tung ist deshalb die Höhe der vom jewei­li­gen Bundes­land bereit­ge­stell­ten Mittel. Auch wenn diese von Land zu Land durch­aus unter­schied­lich sind, ist in der Gesamt­heit festzu­stel­len und zu bekla­gen, dass nur unzurei­chend Inves­ti­ti­ons­mit­tel zur Verfü­gung gestellt werden. Auch die letzte Kranken­haus­re­form hat daran leider nichts geändert.

Wie groß das Problem bereits ist, zeigt sich beson­ders deutlich, wenn man die Mittel der Länder in Bezug zu den Ausga­ben der Gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung stellt. Entspra­chen die Mittel Anfang der 1970er Jahre noch 25 %, liegen sie heute bei unter vier Prozent. Insge­samt kommen die Bundes­län­der ihrer Inves­ti­ti­ons­ver­pflich­tung nicht nach.

Die Bundes­län­der entschei­den über Höhe der Inves­ti­tio­nen

Der Katalog der sogenann­ten Inves­ti­ti­ons­pau­scha­len basiert auf Kalku­la­tio­nen des Insti­tuts für das Entgelt­sys­tem im Kranken­haus (InEK). Dabei wird jedem Fall eine sogenannte Inves­ti­ti­ons­be­wer­tungs­re­la­tion zugeord­net. Diese Verhält­nis­werte stellen den notwen­di­gen Inves­ti­ti­ons­be­darf eines Kranken­hau­ses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, eine zielge­nauere und sachge­rech­tere Vertei­lung der Inves­ti­ti­ons­mit­tel auf die Kranken­häu­ser vorzu­neh­men.

Ob das Instru­ment aber genutzt wird, ist Entschei­dungs­sa­che des jewei­li­gen Bundes­lan­des. Bisher wenden nur Berlin und Hessen die Inves­ti­ti­ons­be­wer­tun­gen an. Zudem entschei­den allein die Bundes­län­der auch bei Anwen­dung der Verhält­nis­zah­len über die Höhe des für Inves­ti­tio­nen bereit­ge­stell­ten Finanz­vo­lu­mens.

Quelle: GKV