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Alle Beiträge mit dem Schlagwort: Tarifrecht


Pflege zu Hause Urteil: Mindest­lohn gilt auch für 24-Stunden-Pflege­­kräfte
Erneut hat ein Gericht einer osteu­ro­päi­schen Pflege­kraft Recht gegeben, die als sogenannte 24-Stunden-Pflege­kraft in Deutsch­land einge­setzt war. Wenn sie rund um die Uhr arbeits­be­reit sein müsste, dann stehe ihr auch für diesen Zeitraum der Mindest­lohn zu. In ihrem Vertrag verein­bart war nur eine Arbeits­zeit von 30 Stunden pro Woche.

Kosten­ex­plo­sion nach Tarif­re­ge­lung Pflege nur noch für Wohlha­bende?
Ab Septem­ber müssen Pflege­kräfte nach Tarif bezahlt werden. Zugleich bleiben die Zuschüsse der Pflege­kas­sen für Heimplätze jedoch unver­än­dert. Das bedeu­tet, dass die gesetz­lich vorge­schrie­bene Erhöhung der Entloh­nung von Pflege­kräf­ten auf den Schul­tern der Patien­ten und ihrer Angehö­ri­gen ausge­tra­gen wird. Kosten explo­die­ren.





Entschei­dung zu Nacht­ar­beits­zu­schlag Arbeit­ge­ber verwei­gert zu Unrecht den Nacht­ar­beits­zu­schlag
Manche mögen ihn, manche mögen ihn nicht – den Nacht­dienst. Für viele Pflege­kräfte – gleich, ob sie im Kranken­haus oder Pflege­heim beschäf­tigt sind – ist er jedoch ein „Muss“. Nacht­ar­beit ist Vollar­beit. Zu ihrer Leistung kann die Pflege­kraft bei Bedarf verpflich­tet werden. Trost­pflas­ter bieten die Nacht­ar­beits­zu­schläge. Ärger­lich wird es aller­dings, wenn der Arbeit­ge­ber die Zahlung der Nacht­ar­beits­zu­schläge verwei­gert, bzw. den Nacht­ar­beits­zu­schlag nicht in der recht­mä­ßi­gen Höhe auszahlt.

Gender Care Gap Unbezahlte Sorge­ar­beit: Frauen machen deutlich mehr
Der Begriff ‚Gender Care Gap‘ beschreibt die Diffe­renz zwischen dem Anteil der unbezahl­ten Sorge­ar­beit, die von Männern und Frauen geleis­tet wird. Diese Bezeich­nung wurde im Zweiten Gleich­stel­lungs­be­richt der Bundes­re­gie­rung verwen­det, indem unter anderem festge­stellt wurde, dass Frauen „täglich 52,4 % mehr unbezahlte Sorge­ar­beit als Männer“ leisten. Wie diese Tatsa­che mit der Pflege zusam­men­hängt und mögli­che Lösun­gen dafür, können Sie hier lesen.