Zum dritten Mal findet heute, am 26. Januar 2018, der bundesweite Aktionstag des Patienten statt, der in diesem Jahr unter dem Motto „Gut informiert Leben retten – Ihr Beitrag zu einer sicheren Notfallversorgung“ steht. Im vergangenen Jahr haben insgesamt 40 Kliniken an dem Aktionstag teilgenommen und auch in diesem Jahr machen wieder bundesweit Kliniken und Krankenhäuser beim Tag des Patienten mit und klären mit Vorträgen und Infoständen über die Rechte von Krankenhauspatienten auf.
Tag des Patienten: Wegweiser für Notfälle
So auch das Katholische Klinikum Essen, das im Foyer des Philipusstifts Tipps zur Händedesinfektion gibt, Erste-Hilfe-Maßnahmen aufzeigt und Fragen klärt wie: An welche Ansprechpartner wendet man sich im Falle einer Krankheit oder aber im akuten Notfall? Dazu bieten auch die Initiatoren des Aktionstages, der Bundesverband für Patientenfürsprecher in Krankenhäusern (BPiK) und der Bundesverband Beschwerdemanagement für Gesundheitseinrichtungen (BBfG), einen entsprechenden „Notfall-Wegweiser für Patienten“ zum Download an.
Denn natürlich muss beispielsweise bei schwerer Atemnot, Schlaganfallsymptomen oder Knochenbrüchen die Zentrale Notaufnahme aufgesucht oder der Rettungsdienst gerufen werden, doch bei einem Schnupfen oder Halsschmerzen muss man sich nicht in die bereits überfüllten Notaufnahmen begeben und schlimmstenfalls einige Stunden auf eine Untersuchung beim Arzt warten.
„Nur ein informierter Patient kann selbstbestimmt und effizient die Strukturen des Gesundheitswesens nutzen“, sagt daher Patientenbeauftragte Ingrid Fischbach, die heute am Klinikum Essen anwesend sein wird. „Das diesjährige Motto thematisiert die unbestrittenen Probleme bei einer Inanspruchnahme von Notfalleinrichtungen“, sagt sie weiter und begrüßt es, dass sich die teilnehmenden Krankenhäuser und Kliniken dieser Thematik widmen.
Oliver Gondolatsch erhofft sich von den dem Patiententag, dass die Fehlerkultur offener wird und die Menschen wachgerüttelt werden, ihren Unmut während ihres Krankenhausaufenthaltes zu äußern. Nur so können Verbesserungen vorgenommen werden und Unklarheiten aus dem Weg geräumt werden.
Informieren über Verhaltensweisen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand und die Anwendung einer Laienreanimation kann man sich zudem auf der Seite des Nationalen Aktionsbündnisses Wiederbelebung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Sich über seine Rechte informieren
„Mehr als die Hälfte der Patienten kennen ihre Rechte nicht“, schätzt BPiK-Vorsitzender Detlef Schliffke. Daher liefern Patientenfürsprecher und Beschwerdemanager einen wichtigen Beitrag und dienen als Ansprechpartner, wenn es um die Aufklärung der Patienten über ihre Rechte geht. Patientenfürsprecher sind unabhängig, meist auch ehrenamtlich, in Krankenhäusern tätig und nehmen sich nicht nur den Rechten, sondern auch dem Lob und der Kritik der Patienten an. Mit dem Patienten-Vertreter-Programm „EPAP“ ist es zudem möglich, sich über seine Handlungsmöglichkeiten als Patient online fortzubilden. In acht Modulen lernt man unter anderem, wie man richtige Recherche zu seiner Erkrankung betreibt und wie man als Patient selbstbestimmt Vertretern des Gesundheitswesen gegenübertritt.
Dass der Informationsbedarf bei Patienten besteht, ging erst jüngst aus dem Monitor Patientenberatung 2016 hervor, der im vergangenen Jahr von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) veröffentlicht wurde. Demnach hat die UPD 94.000 Beratungen im Jahr 2016 durchgeführt und insbesondere über die Themen Krankengeld, Behandlungsfehler, individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und Einsicht in die Patientenakte informiert.
Patientenrechte bei einem Behandlungsfehler
Nicht nur innerhalb der Notfallversorgung ergeben sich also rechtliche Fragen für den Patienten. Auch etwa im Fall eines Behandlungsfehlers sollte ein Patient seine Rechte kennen und beispielsweise wissen, wem die Beweislast obliegt.