Tag des Patienten.
Tag des Patien­ten. Bild: Parentingupstream/Pixabay.com

Zum dritten Mal findet heute, am 26. Januar 2018, der bundes­weite Aktions­tag des Patien­ten statt, der in diesem Jahr unter dem Motto „Gut infor­miert Leben retten – Ihr Beitrag zu einer siche­ren Notfall­ver­sor­gung“ steht. Im vergan­ge­nen Jahr haben insge­samt 40 Klini­ken an dem Aktions­tag teilge­nom­men und auch in diesem Jahr machen wieder bundes­weit Klini­ken und Kranken­häu­ser beim Tag des Patien­ten mit und klären mit Vorträ­gen und Infostän­den über die Rechte von Kranken­haus­pa­ti­en­ten auf.

Tag des Patien­ten: Wegwei­ser für Notfälle

So auch das Katho­li­sche Klini­kum Essen, das im Foyer des Phili­pus­stifts Tipps zur Hände­des­in­fek­tion gibt, Erste-Hilfe-Maßnah­men aufzeigt und Fragen klärt wie: An welche Ansprech­part­ner wendet man sich im Falle einer Krank­heit oder aber im akuten Notfall? Dazu bieten auch die Initia­to­ren des Aktions­ta­ges, der Bundes­ver­band für Patien­ten­für­spre­cher in Kranken­häu­sern (BPiK) und der Bundes­ver­band Beschwer­de­ma­nage­ment für Gesund­heits­ein­rich­tun­gen (BBfG), einen entspre­chen­den „Notfall-Wegwei­ser für Patien­ten“ zum Download an.

Denn natür­lich muss beispiels­weise bei schwe­rer Atemnot, Schlag­an­fall­sym­pto­men oder Knochen­brü­chen die Zentrale Notauf­nahme aufge­sucht oder der Rettungs­dienst gerufen werden, doch bei einem Schnup­fen oder Halsschmer­zen muss man sich nicht in die bereits überfüll­ten Notauf­nah­men begeben und schlimms­ten­falls einige Stunden auf eine Unter­su­chung beim Arzt warten.

„Nur ein infor­mier­ter Patient kann selbst­be­stimmt und effizi­ent die Struk­tu­ren des Gesund­heits­we­sens nutzen“, sagt daher Patien­ten­be­auf­tragte Ingrid Fisch­bach, die heute am Klini­kum Essen anwesend sein wird. „Das diesjäh­rige Motto thema­ti­siert die unbestrit­te­nen Probleme bei einer Inanspruch­nahme von Notfall­ein­rich­tun­gen“, sagt sie weiter und begrüßt es, dass sich die teilneh­men­den Kranken­häu­ser und Klini­ken dieser Thema­tik widmen.

Oliver Gondo­latsch erhofft sich von den dem Patien­ten­tag, dass die Fehler­kul­tur offener wird und die Menschen wachge­rüt­telt werden, ihren Unmut während ihres Kranken­haus­auf­ent­hal­tes zu äußern. Nur so können Verbes­se­run­gen vorge­nom­men werden und Unklar­hei­ten aus dem Weg geräumt werden.

Infor­mie­ren über Verhal­tens­wei­sen bei einem Herz-Kreis­lauf-Still­stand und die Anwen­dung einer Laien­re­ani­ma­tion kann man sich zudem auf der Seite des Natio­na­len Aktions­bünd­nis­ses Wieder­be­le­bung des Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit (BMG).

Sich über seine Rechte infor­mie­ren

„Mehr als die Hälfte der Patien­ten kennen ihre Rechte nicht“, schätzt BPiK-Vorsit­zen­der Detlef Schliffke. Daher liefern Patien­ten­für­spre­cher und Beschwer­de­ma­na­ger einen wichti­gen Beitrag und dienen als Ansprech­part­ner, wenn es um die Aufklä­rung der Patien­ten über ihre Rechte geht. Patien­ten­für­spre­cher sind unabhän­gig, meist auch ehren­amt­lich, in Kranken­häu­sern tätig und nehmen sich nicht nur den Rechten, sondern auch dem Lob und der Kritik der Patien­ten an. Mit dem Patien­ten-Vertre­ter-Programm „EPAP“ ist es zudem möglich, sich über seine Handlungs­mög­lich­kei­ten als Patient online fortzu­bil­den. In acht Modulen lernt man unter anderem, wie man richtige Recher­che zu seiner Erkran­kung betreibt und wie man als Patient selbst­be­stimmt Vertre­tern des Gesund­heits­we­sen gegen­über­tritt.

Dass der Infor­ma­ti­ons­be­darf bei Patien­ten besteht, ging erst jüngst aus dem Monitor Patien­ten­be­ra­tung 2016 hervor, der im vergan­ge­nen Jahr von der Unabhän­gi­gen Patien­ten­be­ra­tung Deutsch­land (UPD) veröf­fent­licht wurde. Demnach hat die UPD 94.000 Beratun­gen im Jahr 2016 durch­ge­führt und insbe­son­dere über die Themen Kranken­geld, Behand­lungs­feh­ler, indivi­du­elle Gesund­heits­leis­tun­gen (IGeL) und Einsicht in die Patien­ten­akte infor­miert.

Patien­ten­rechte bei einem Behand­lungs­feh­ler

Nicht nur inner­halb der Notfall­ver­sor­gung ergeben sich also recht­li­che Fragen für den Patien­ten. Auch etwa im Fall eines Behand­lungs­feh­lers sollte ein Patient seine Rechte kennen und beispiels­weise wissen, wem die Beweis­last obliegt.