136 Tage sind seit der Bundes­tags­wahl vergan­gen bis nun Union und SPD nach langwie­ri­gen Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen einen Koali­ti­ons­ver­trag erarbei­ten konnten. Dabei hat man auch bishe­rige Einigun­gen im Bereich der Gesund­heit und Pflege treffen können.

8.000 neue Fachkraft­stel­len für die Pflege

Um die Pflege sowie die häusli­che Versor­gung zu verbes­sern, haben sich die Koali­ti­ons­part­ner auf ein Sofort­pro­gramm Pflege sowie eine „Konzer­tierte Aktion Pflege“ geeinigt. Im Rahmen des Sofort­pro­gramms sollen vorerst 8000 neue Fachkraft­stel­len geschaf­fen werden. Auf diese Maßnahme folgen in Zukunft weitere Schritte, heißt es in dem Vertrag.

Die „Konzer­tierte Aktion Pflege“ sieht vor, dass die Situa­tion in der Alten­pflege bedarfs­ge­recht weiter­ent­wi­ckelt wird. Erreicht werden soll dies durch Perso­nal­be­mes­sungs­in­stru­mente sowie durch eine Ausbil­dungs­of­fen­sive und die Schaf­fung von Anrei­zen für eine Rückkehr von Teil- in Vollzeit­be­schäf­tigte. Zudem soll es eine Weiter­bil­dungs­qua­li­fi­zie­rung von Pflege­hel­fern zu Pflege­fach­kräf­ten geben. Auch die Bezah­lung in der Alten­pflege soll sich verbes­sern und entspre­chende gesetz­li­che Voraus­set­zun­gen geschaf­fen werden.

Mithilfe eines Entlas­tungs­bud­gets und entspre­chen­der Angebote in der Kurzzeit- und Verhin­de­rungs­pflege sollen zudem die pflegen­den Angehö­ri­gen besser unter­stützt werden. Durch den Ausbau von Präven­ti­ons­maß­nah­men möchte man einer frühzei­ti­gen Pflege­be­dürf­tig­keit vorbeu­gen.

Ambulante und statio­näre Versor­gung

Für gesetz­lich Versi­cherte erhöht sich das Mindest­sprech­stun­den­an­ge­bot der Vertrags­ärzte von 20 auf 25 Stunden und mittels regio­na­ler Zuschläge möchte man Ärzte unter­stüt­zen, die in ländli­chen oder wirtschaft­lich schwa­chen Gebie­ten prakti­zie­ren. Auch der 2016 einge­führte Innova­ti­ons­fonds zur Förde­rung von innova­ti­ven Versor­gungs­for­men und der Versor­gungs­for­schung soll über das Jahr 2019 mit 200 Millio­nen Euro fortge­setzt werden.

Die flächen­de­ckende Versor­gung durch wohnort­nahe Geburts­hilfe, Hebam­men und Apothe­ken steht ebenfalls auf dem Programm. So möchte man sich beispiels­weise für ein Verbot des Versand­han­dels mit verschrei­bungs­pflich­ti­gen Arznei­mit­teln einset­zen, um die Apothe­ken vor Ort zu unter­stüt­zen. Finan­zie­rungs­grund­la­gen für den Einsatz von Beleg­ärz­ten in der Geburts­hilfe möchte man überprü­fen.

In der Kranken­haus­land­schaft soll ein Struk­tur­wan­del her. Dazu werden erhöhte Inves­ti­tio­nen getätigt, die in Umstruk­tu­rie­run­gen, neue Techno­lo­gien und die Digita­li­sie­rung fließen sollen. Errei­chen möchte man dies mit dem Struk­tur­fonds, der für weitere vier Jahre mit einer Milli­arde Euro pro Jahr fortge­führt wird. Die Pflege­per­so­nal­ver­gü­tung möchte man unabhän­gi­ger von der Fallpau­schale machen, sodass die Kranken­haus­ver­gü­tung künftig auf eine Kombi­na­tion von Fallpau­scha­len und einer Perso­nal­ver­gü­tung umgestellt wird.

Die Gesund­heits­kom­pe­tenz der Bevöl­ke­rung möchte man weiter fördern und daher das Präven­ti­ons­ge­setz fortent­wi­ckeln. Mit einem Natio­na­len Gesund­heits­por­tal sollen Patien­ten verläss­li­che über medizi­ni­sche Frage­stel­lun­gen infor­miert werden.

Zurück zur paritä­ti­schen Finan­zie­rung

Mit Beginn des Jahres 2019 soll eine Wieder­her­stel­lung der Parität bei den Beiträ­gen zur Gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung statt­fin­den. Das heißt, dass die Beiträge dann wieder von Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer in gleichem Maße getra­gen werden.

Digita­li­sie­rung des Gesund­heits­we­sens

In E‑Health und Digita­li­sie­rungs­maß­nah­men werden große Poten­tiale, zugleich aber auch eine der größten Heraus­for­de­run­gen gesehen. Generell soll die Telema­tik­in­fra­struk­tur weiter ausge­baut werden und die elektro­ni­sche Patien­ten­karte einge­führt werden. Vor allem für die Bürokra­tie erhofft man sich Abhilfe durch Digita­li­sie­rung zu erhal­ten, sowohl in der Pflege als auch im ärztli­chen Bereich. So sollen beispiels­weise die Regelun­gen zur Fernbe­hand­lung überprüft werden.

Quelle: Koali­ti­ons­ver­trag CDU, CSU, SPD