Tarifvetrag in der Altenpflege
Der Tarif­ve­trag in der Alten­pflege soll kommen Bild: © Chormail | Dreamstime.com

Einrich­tun­gen in der Alten­pflege brauchen voraus­sicht­lich ab Septem­ber 2022 einen Tarif­ver­trag für ihr Perso­nal, um auf dem Markt aktiv sein zu können. Die Bundes­re­gie­rung, unter Feder­füh­rung von Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) und Arbeits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD), hat sich auf eine entspre­chende Änderung der Pflege­re­form geeinigt. Der Bundes­tag könnte die Pläne für eine Änderung des Gesund­heits­ver­sor­gungs-Weiter­ent­wick­lungs­ge­set­zes (GVWG) noch Mitte Juni, vor der „politi­schen Sommer­pause“ also, beschlie­ßen.

Zur Finan­zie­rung der zusätz­li­chen Ausga­ben für die Sozial­trä­ger soll der Beitrags­satz zur Pflege­ver­si­che­rung für Kinder­lose um 0,1 Prozent­punkte auf dann 3,4 Prozent steigen. Für Berufs­tä­tige mit Kindern verbleibt der Satz bei 3,05 Prozent. Außer­dem will der Bund zukünf­tig eine Milli­arde Euro pro Jahr aus dem Haushalt beisteu­ern. Um Heimbe­woh­ne­rin­nen und ‑bewoh­ner sowie deren Angehö­rige zu entlas­ten, will die Bundes­re­gie­rung deren Eigen­an­teil begren­zen.

Laut Schät­zun­gen des Bundes-Arbeits­mi­nis­te­ri­ums arbei­tet bislang gut die Hälfte der Pflegen­den ohne Tarif­bin­dung. Die Löhne seien im Schnitt um zwei Euro pro Stunde gerin­ger als bei Pflege­kräf­ten mit Tarif­bin­dung. Umgerech­net auf eine Vollzeit­stelle ergäben sich demzu­folge Einkom­mens-Zuwächse von rund 300 Euro brutto pro Monat. Aller­dings arbei­tet nur eine Minder­heit der Alten­pfle­ge­kräfte in Vollzeit.

Halbher­zig, nicht solide finan­ziert: Opposi­tion übt Kritik

Die Diskus­sion um Tarif­ver­träge in der Pflege schwelt schon seit einigen Monaten. Die Allge­mein­gül­tig­keit eines Tarif­ver­trags, der Brutto­ein­kom­men von 18,50 Euro pro Stunde vorsah, war Ende Februar am Veto des Caritas­ver­ban­des geschei­tert. Jenen hatte die Gewerk­schaft ver.di mit der Bundes­ver­ei­ni­gung der Arbeit­ge­ber in der Pflege (BVAP) abgeschlos­sen, der unter anderem Arbei­ter­wohl­fahrt, Arbei­ter-Samari­ter-Bund und die in den neuen Bundes­län­dern tätige Volks­so­li­da­ri­tät vertritt.

Um der voraus­sicht­lich ab Septem­ber 2022 gelten­den Tarif­pflicht zu genügen, können die Heim- oder Pflege­dienst-Betrei­ber selbst einen Tarif­ver­trag mit einer Gewerk­schaft abschlie­ßen, oder – in der Praxis wahrschein­li­cher – einen bestehen­den Tarif­ver­trag für sich überneh­men.

Von der Opposi­tion im Bundes­tag kam Kritik an den Plänen: Die Grünen bezeich­ne­ten das beabsich­tigte Reform­werk als „halbher­zig“. Die FDP hielt die Finan­zie­rung für nicht solide. Die Links­frak­tion forderte weiter­hin einen bundes­ein­heit­li­chen Flächen­ta­rif­ver­trag für die Pflege.