Auch NRW wird eine Pflegeberufekammer bekommen.
Auch NRW wird eine Pflege­be­ru­fe­kam­mer bekom­men. Bild: Photo 127562002 © Manop Phimsit – Dreamstime.com

Nach dem NRW-Landtags­be­schluss, eine Pflege­kam­mer zu errich­ten, ist die Freude bei den Befür­wor­tern einer Berufs­ver­tre­tung für die Pflege natur­ge­mäß groß. „Das ist ein histo­ri­scher Tag für die Pflege­be­rufe in Nordrhein-Westfa­len“, resümiert kurz und feier­lich der Förder­ver­ein Pflege­kam­mer NRW, der bereits seit seiner Gründung 1997 auf diesen Schritt hinge­wirkt hatte. Auch der Pflege­be­ru­fe­ver­band DBfK ist erleich­tert. „Mit der Pflege­be­ru­fe­kam­mer bekom­men wir das notwen­dige Instru­ment, um unseren Heilbe­ruf selbst­be­stimmt zu gestal­ten und zu entwi­ckeln. Das ist ein wichti­ges Signal an die Pflege­fach­per­so­nen in NRW und darüber hinaus: Die Emanzi­pa­tion des Pflege­be­rufs und die politi­sche Parti­zi­pa­tion der bedeu­tends­ten Berufs­gruppe im Gesund­heits­we­sen schrei­tet voran und ist nicht aufzu­hal­ten“, so der DBfK-Nordwest-Vorsit­zende Martin Dichter.

Der Deutsche Pflege­rat (DPR) jubiliert ebenso. „Dies ist ein großer Tag für die Profes­sion Pflege in NRW“, freute sich Chris­tine Vogler, Vize-Präsi­den­tin des DPR. „20 Jahre politi­sche Überzeu­gungs­ar­beit pro Pflege­kam­mer fanden in der Minute einen erfolg­rei­chen Abschluss dieser elemen­ta­ren Etappe“, so auch Ludger Risse, Vorsit­zen­der des Pflege­ra­tes NRW, einem Zusam­men­schluss der Pflege­be­rufs­ver­bände und Pflege­or­ga­ni­sa­tio­nen im Land.

„Keine Kammer nötig, sondern mehr Perso­nal“

Der Bundes­ver­band für freie Kammern, der sich generell gegen Berufs- und Branchen­ver­tre­tun­gen mit Pflicht­mit­glied­schaft wendet, sieht die Entschei­dung ebenfalls als gefal­len an. „Bei nüchter­ner Betrach­tungs­weise führt kein Weg an der Einsicht vorbei, dass die Errich­tung einer Pflege­kam­mer mit Mitglieds- und Beitrags­zwang in Nordrhein-Westfa­len zunächst nicht mehr aufzu­hal­ten ist“, heißt es beim Verein. Weiter verweist man warnend auf Schles­wig-Holstein und Nieder­sach­sen, wo es erheb­li­che Proteste gegen Pflicht­mit­glied­schaf­ten und ‑Gebüh­ren gegeben habe. „In Schles­wig-Holstein und Nieder­sach­sen waren und sind die Proteste so wirkmäch­tig und flächen­de­ckend, dass die Kammern am Ende schei­nen, bevor sie richtig den Betrieb aufge­nom­men haben.“ Auch die Gewerk­schaft ver.di hatte vor der Pflege­kam­mer gewarnt. „Die Pflege in NRW braucht keine Kammer, sondern mehr Perso­nal“, kriti­siert man dort. Auch bei Tarif­ver­hand­lun­gen sitze sie schließ­lich nicht mit am Tisch. Dennoch werde man das Gremium, wenn es einmal da wäre, konstruk­tiv beglei­ten.

Die Pflege­kam­mer in NRW wurde am 24.6. mit den Stimmen von CDU, FDP und Bündnis 90/Grünen mehrheit­lich beschlos­sen. Die SPD stimmte dagegen; sie sah in der Kammer ein „Bürokra­tie­mons­ter“, das nicht dabei helfen könne, Ar­beits­bedingungen und Löhne zu verbes­sern. Es gibt in NRW rund 200.000 haupt­amt­lich Pflegende; damit wird die Landes­pfle­ge­kam­mer – entspre­chend der hohen Einwoh­ner­zahl des Bundes­lan­des – gleich­zei­tig die größte Deutsch­lands.

Fragen und Antwor­ten zu den Landes­pfle­ge­kam­mern

Woher kam die Initia­tive, die Pflege­kam­mer zu errich­ten?

In NRW verfolgt bereits seit 1997 der Förder­ver­ein Pflege­kam­mer das Ziel, eine solche Berufs­ver­tre­tung zu errich­ten. In den anderen Bundes­län­dern gibt es ähnli­che Vereine und Initia­ti­ven. Eine vom Deutschen Berufs­ver­band für Pflege­be­rufe (DBfK) unter­stützte Online-Petition fand bis Septem­ber 2015 mehr als 42.300 Unter­stüt­zer. Richtig konkret wurde das Vorha­ben in NRW, als die 2017 neu gewählte CDU/FDP-Landes­re­gie­rung in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag eine Befra­gung der Pflegen­den verein­barte, mit dem Verspre­chen, dem Resul­tat entspre­chend zu handeln. Von Oktober bis Novem­ber 2018 fand die reprä­sen­ta­tive Befra­gung unter rund 1.500 Pflegen­den statt; sie lieferte eine 79-prozen­tige Zustim­mung zur Kammer-Errich­tung.

Was sind die Ziele einer Pflege­kam­mer?

Eine Pflege­kam­mer hat – salopp gesagt – das Ziel, dass die Pflege­kräfte die Entwick­lung ihrer Branche selbst in die Hand nehmen, statt wie bisher ein „Anhäng­sel“ etwa der Kranken­haus­me­di­zin oder der Heimwirt­schaft zu sein. Sie soll durch die Entwick­lung von Standards die Quali­tät der Pflege sowie eine gute Berufs­aus­übung sichern und Angebote zur Fort- und Weiter­bil­dung definie­ren. Zudem ist sie eine gemein­same Stimme der Pflege­kräfte im politi­schen Entschei­dungs­pro­zess, wodurch sie dazu beitra­gen kann, die Bedin­gun­gen in der Pflege zu verbes­sern. Zudem kann sie pflege­ri­sche Gutach­ten erstel­len. Weitere Aufga­ben können sich aus aktuel­lem Anlass ergeben: Beispiels­weise hat in Nieder­sach­sen die dortige Landes­pfle­ge­kam­mer eine Ethik-Kommis­sion für die Pflege gegrün­det, einen genauen Lagebe­richt zur Pflege­bran­che im Bundes­land gelie­fert oder auch das Freiwil­li­gen­re­gis­ter für Corona-Hilfs­kräfte geschaf­fen. Letzte­res haben auch die beiden Kammern in Rhein­land-Pfalz und Schles­wig-Holstein für ihr jewei­li­ges Land geleis­tet.

Wie ist der weitere Zeitplan in NRW?

Nach dem Landtags­be­schluss wird das Arbeits‑, Gesund­heits- und Sozial­mi­nis­te­rium jeweils 20 Mitglie­der sowie Stell­ver­tre­ter in den Errich­tungs­aus­schuss für die Pflege­kam­mer bestel­len. Sie schla­gen die Fachver­bände und Gewerk­schaf­ten vor. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, die Satzun­gen auszu­ar­bei­ten sowie eine Geschäfts­stelle samt Ausstat­tung einzu­rich­ten, um schließ­lich zur konsti­tu­ie­ren­den Sitzung einla­den zu können. Die erste Kammer­ver­samm­lung soll 2022 statt­fin­den. Für die Zeit bis zur Einrich­tung stellt das Land NRW der sich gründen­den Pflege­kam­mer ein Start­bud­get von fünf Millio­nen Euro zur Verfü­gung.

Ist die Mitglied­schaft in einer Pflege­kam­mer freiwil­lig?

Gemäß dem klassi­schen Modell einer Pflege­kam­mer, oder generell einer Berufe­kam­mer – die ja ein Selbst­ver­wal­tungs-Organ des jewei­li­gen Berufs­fel­des sein soll –, sind alle in der Pflege beschäf­tig­ten Fachkräfte automa­tisch Pflicht­mit­glie­der. Sie sind damit auch beitrags­pflich­tig, sofern dies beschlos­sen wird. Darüber hinaus ist es jedoch beispiels­weise für Auszu­bil­dende, Rentner oder Hilfs­kräfte möglich, zu einem reduzier­ten Jahres­bei­trag freiwil­li­ges Mitglied zu werden. Komplett auf freiwil­lige Mitglied­schaf­ten setzt dagegen ein Pflegering, wie es ihn seit 2017 in Bayern gibt.

Was kostet die Pflege­kam­mer-Mitglied­schaft?

Das ist von Land zu Land unter­schied­lich: In Nieder­sach­sen werden die Beträge für die Landes­pfle­ge­kam­mer aufgrund eines Ende 2019 gefal­le­nen Entscheids der Landes­re­gie­rung aus der Landes­kasse übernom­men, auch rückwir­kend. Für die Pflege­kräfte ist die Mitglied­schaft also beitrags­frei. Zuvor galt dort ein Beitrags­satz von 0,4 Prozent vom Jahres-Brutto­ein­kom­men. In Rhein­land-Pfalz gibt es, abgestuft nach dem Brutto-Monats­ein­kom­men aus Pflege­tä­tig­kei­ten, sieben Beitrags­klas­sen – von 30 Euro im Jahr für Monats­ein­kom­men bis 500 Euro, bis zu 300 Euro für Monats­ein­kom­men über 5.500 Euro. In Schles­wig-Holstein ist die Mitglied­schaft etwas günsti­ger als in Rhein­land-Pfalz. Hier gibt es 14 Einkom­mens­klas­sen – von 17 Euro (Jahres­brutto bis zu 5.500 Euro) bis 238 Euro (Einkom­men über 65.000 Euro). In NRW ist das zukünf­tige Berech­nungs­mo­dell, und damit die Höhe des jährli­chen Beitrags, noch völlig offen. Sollte es aber zu einer Beitrags­pflicht kommen, wäre ungefähr ein halbes Prozent vom Einkom­mens-Brutto ein grober Richt­wert, worauf sich die Mitglie­der einstel­len können.

In welchen Bundes­län­dern gibt es Pflege­kam­mern ebenfalls, und wo sind sie in Vorbe­rei­tung?

Bisher gibt es in Rhein­land-Pfalz (seit 1.1.2016), Schles­wig-Holstein (konsti­tu­ie­rende Sitzung am 21.3.2018) und Nieder­sach­sen (konsti­tu­ie­rende Sitzung am 8.8.2018) Landes­pfle­ge­kam­mern. Neben NRW ist auch in Baden-Württem­berg eine Pflege­kam­mer in konkre­ter Vorbe­rei­tung. Dort steht die Landes­re­gie­rung hinter dem Verfah­ren und will in nächs­ter Zeit entspre­chende Geset­zes­ent­würfe einbrin­gen. Baden-Württem­berg wird also mit hoher Wahrschein­lich­keit das fünfte Bundes­land mit einer Landes­pfle­ge­kam­mer sein.

In mehre­ren Bundes­län­dern gibt es dagegen ein „Hin und Her“ ohne klare Tendenz: In Hamburg soll demnächst laut der rot-grünen Landes­re­gie­rung eine weitere Befra­gung der Pflege­kräfte statt­fin­den, ob sie solch eine Kammer wollen – eine erste gab es 2013, mit negati­vem Votum. In Mecklen­burg-Vorpom­mern fand eine solche bereits 2014 statt, hier mit deutlich positi­vem Ergeb­nis. Momen­tan gibt es jedoch keine konkrete Initia­tive, eine Pflege­kam­mer im Bundes­land einzu­rich­ten – zunächst will die Landes­re­gie­rung abwar­ten, wie sich die übrigen Landes­pfle­ge­kam­mern entwi­ckeln. Ganz ähnlich sieht die Situa­tion in Berlin aus.

Der Freistaat Bayern hat seit 24.10.2017 einen Pflegering – die „Verei­ni­gung der Pflegen­den in Bayern“ – als Alter­na­tiv­mo­dell zur Pflege­kam­mer geschaf­fen, bei dem die Mitglied­schaft freiwil­lig und beitrags­frei ist. Sie finan­ziert sich vor allem durch Landes­mit­tel. In Bremen, dem Saarland, in Hessen, Branden­burg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thürin­gen wird das Projekt einer Landes­pfle­ge­kam­mer derzeit nicht mehr weiter verfolgt.